Alles anzeigenHat angeblich funktioniert.
Dann wird das auch weiterhin noch funktionieren.
Alles anzeigenHat angeblich funktioniert.
Dann wird das auch weiterhin noch funktionieren.
Alles anzeigenIch habe da mehr Glück als Du.
Da meine Frau sowohl auf der NC, der Guerrilla 450 als auch auf der SH 300i gerne mitfährt
Glück ist ja für jeden etwas Anderes. Meine Frau ist glücklich, dass sie nicht mitfahren muss und ich kann gut damit leben.
Man kann so viel gemeinsam unternehmen, da muss in diesem Punkt keine(r) unnötig Kompromisse eingehen... und so viel fahre ich ja nun auch wieder nicht. ![]()
Alles anzeigenDamit kann ich am Wochenende leider keine Touren durch den Harz machen und für 2 Motorräder ist keine Kohle da.
Meine Tagestouren schafft sie mit einem vollen Akku auch nicht und zum eventuell erforderlichen Transport von Lade-Equipments hat die WN7 nicht einmal ein Staufach. Trotzdem lassen sich meine Ansprüche in meiner Umgebung mit den laut Beschreibung angebotenen Fahrleistungen absolut realisieren.
Hat ja noch ein bisschen Zeit. Irgendwann im August 2026 sind ja erst die 200T voll. Vielleicht ist bis dahin die Reichweite der WN7 schon größer und / oder sind die Lademöglichkeiten auch zahlreicher. Ansonsten peile ich mit meiner S die 1/4 Mio. an und entscheide nach weiteren 3 Jahren neu.
Dann werde ich vielleicht auch alt genug sein und gelegentliche Pausen weniger störend empfinden als noch heute.
Alles anzeigenOb Honda auch schon an einer E-NC-X für die "Großen" arbeitet?
Dafür kann man mich nicht begeistern, aber diese hier ist schon bestellbar und optisch wesentlich näher an meiner NC-S.
Darüber denke ich ernsthaft nach.
Alles anzeigenDie alte Bescheinigung „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ bleiben als solche immer gültig in Verbindung mit der Fahrerlaubnis, wofür sie mal gemacht werden musste.
Soweit ich mich erinnere, musste ich 2013 beim Upgrade auf A2 keine derartige Bescheinigung vorlegen. Ich wüsste auch gar nicht, wo ich die hätte suchen sollen. Außer dem Sehtest brauchte die Fahrschule nichts Besonderes bei der Anmeldung. Vielleicht Ausweis und Führerschein, sonst aber nichts.
Alles anzeigenFür Führerscheinerweiterungen ab 2019 z.B. B > A, musst du einen aktuellen entsprechenden Erste Hilfe-Kurs nachweisen.
Diese komplizierte Verordnung führte auch immer wieder bei entsprechenden Behörden zu Irritationen .
Ich bin neugierig und gespannt, wie das hier und heute bei einem Upgrade auf A gehandhabt wird.
Bei der nächsten Begegnung frage ich mal meinen damaligen Fahrlehrer. Hin und wieder treffe ich ihn - mal auf dem Mopped bei Pausen mit Fahrschülern, mal an der Tanke - nicht mehr beim Lauftreff. Mit inzwischen 3 Niederlassungen hat er dafür keine Zeit mehr.
VG Klaus
Alles anzeigenAlso dachte ich erstmal an den Stufenführerschein A1 auf A2, für einen stärkeren Roller um die 350ccm.
Das war 2013 mein einziges Motiv für das Upgrade vom im uralten 3er Schein enthaltenen A1 auf A2.
Alles anzeigen- Sich einen Erste - Hilfe - Kurs in der Nähe suchen
Dass die Vorschriften für das Outfit verschärft wurden, hatte ich mitbekommen. Den Erste-Hilfe-Kurs als Auffrischung - so sinnvoll das generell auch sein mag, brauchte ich 2013 auch noch nicht.
Sollte der auch für ein Upgrade von A2 auf A erforderlich sein, wäre das für mich ein Argument mehr, es zu lassen.
VG Klaus
Alles anzeigenWas mir eher etwas Bauchschmerzen bereitet sind die echten Vorführfahrzeuge, die bereits einige hundert bis 1000Km auf dem Buckel haben. Die Probe fahrenden Kunden scheren sich nicht ums Warm fahren, sondern jagen die direkt in den Begrenzer und das immer wieder.
Wie kommst du auf diese Verallgemeinerung? Deine Einstellung ist das doch hoffentlich nicht.
Ich hatte insgesamt 3 Probefahrten. Die erste 4 Wochen nach der Fahrprüfung führte zur Bestellung meiner NC am nächsten Morgen. Die fahre ich heute noch.
Bei den Probefahrten mit der ersten A2-konformen 390er Duke 2017 im Schwarzwald wie auch der gedrosselten MT-07 Y-AMT Anfang April in Mayen hatte ich nagelneue Exemplare, bei denen erst am Vortag die Termine bestätigt werden konnten, weil die Maschinen zuvor noch nicht ausgeliefert waren. Aber egal, ob es sich um ein nagelneues Mopped zum Nulltarif für eine Probefahrt oder einen ausgelutschten Mietwagen handelt, gehe ich mit fremdem Eigentum eher noch sorgsamer um als mit meinem eigenen. Was du nicht willst, was man dir tu...
VG Klaus ![]()
Für's Motorrad ab 2013 habe ich keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen. Seit 1996 mit den 125er Rollern auch schon nicht. Mit dem Fahrrad war ich auf den paar km ins Büro weniger geschützt und gefühlt einem höheren Risiko ausgesetzt als auf den Rollern.
Alles anzeigenda ich nur gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen abgeschlossen habe und ich Versicherungen feindlich gegenüber stehe
Skepsis durchaus, aber Feindschaft? Dann hast du bisher doch alles richtig gemacht mit deiner Beschränkung auf die gesetzlich vorgeschriebenen. Ohne Not würde ich dann auch auf niemanden zugehen, dem ich ohnehin unterstelle, mich nur abzocken zu wollen.
Alles anzeigenVersicherungen spielen doch nur mit den Ängsten der Menschen.
Überzeuge davon deine Partnerin sowie deinen Schwiegervater und dein Problem ist gelöst.
Meine vor Ewigkeiten wegen wilder kleiner Kinder abgeschlossene Familien-Privathaftpflichtversicherung habe ich für die jungen Wilden nie gebraucht, erst 2020 bei meinem Bagatell-Skiunfall. Die Geschädigte hat nach der reibungslosen Begleichung der Rechnung durch die Versicherung Blut geleckt und mich auf Zahlung irrer Beträge für alle möglichen Therapien verklagt - unter Vorbehalt weiterer künftiger Ansprüche.
Alles anzeigenVersicherungen versuchen doch alles um nicht zahlen zu müssen.
In o. g. Fall war ich froh, dass diese Haftpflichtversicherung nicht nur für berechtigte Ansprüche haftet, sondern auch unberechtigte abwehrt!
Bei mindestens zwei Verhandlungen in Innsbruck zu erscheinen blieb mir erspart und dass die Klage / Abzocke abgewehrt wurde, war in diesem Fall ganz sicher keine Rechtsbeugung von Winkeladvokaten!
VG Klaus
Alles anzeigenBlöde Frage in diesem Zusammenhang:
Diese Roller mit dem geforderten Mindestabstand der Vorderräder sind
per Zulassung mehrspurige Fahrzeuge, man braucht keine Motorrad-Lizenz.
Gilt für die Dreiräder das Verbotsschild an den einschlägig bekannten Strecken?
Das ist keine blöde, sondern eine der berechtigtsten und interessantesten Fragen, die je hier gestellt wurden.
Für mich jedenfalls, auch wenn sie mich persönlich nicht betreffen wird.
VG Klaus
Ich bekäme keins und optisch sind sie sicher nicht das Wahre, aber es gibt doch ganz objektiv eine ziemlich eindeutige Zielgruppe für die Dinger.
Wer die Kosten für einen separaten Führerschein sparen und trotzdem die Nase in den Wind halten will, ohne mit einem Gespann oder Cabrio wesentlich mehr Platz auf der Straße zu benötigen, ist mit einem solchen Dreirad doch bestens bedient. Er wird sich wohl sicherer darauf fühlen als auf einem Zweirad und vielleicht gefällt es ihm halt einfach auch besser.
VG Klaus