Reifenwechsel in Werkstatt -> 1000 EUR Schaden
-
-
-
#22 Zitat von BikermanAlso bei den Reifendiensten arbeiten teilweise echte Zauberer.
Das stimmt.
StPaulianer, da ich vermute dass Du aus HH kommst kann ich Dir nur wämstens die Jungs von Reifen Hagemann in Bahrenfeld ans Herz legen.
Die machen zwar auch nix umsonst, sind handwerklich aber nach meiner Erfahrung gut unterwegs.
Auch wenn die nicht zaubern können, fühlte ich mich da bisher immer gut beraten und aufgehoben.
Egal ob mit Vespa oder NC.
Und wenns mal brennt auch ohne Termin ggfl. mit angemesserner Wartezeit.Das hilft Dir zwar nicht bei Deinem rechtlichen Problem, aber macht den Blick in die Zukunft wieder frei.
-
-
#23 Ja, ich habe auch schon viele Reifenmoteure gesehen, bei denen ich arge Zweifel an deren fachliche Qualifkation habe. Die haben die Wulst nicht mit Gleitmittel eingestrichen. Die haben die Wulst von der falscen Seite montirt. Dabei haben die den Wulzt beschädigt. Da hält man sich die Hände vor die Augen. Wenn man es richtig macht, dann kann man auch 345iger Reifen auf eine Lamborghini Felge von Hand aufziehen, ohne Refen oder Felge zubeschädigen bzw. zu zerkratzen. Ich habe sechs Jahre als Reifenmoteur in einem kleinen Refendienst in Wandsbeck gearbeitet. Da haben wir alles gemacht. PKW, Motorrad, LKW, Anhänger und Gabelstapler. Aber das ist nun schon ziehmlich lange her.
Jetzt ist es leider zu spät, um einen Sachverständigen damit zu beauftragen. Aber Ein Anwalt kann vielleicht doch was machen. Auf Grund der zeitlichen Nähe, kann er sich auf die Aussage der Fachwerkstatt berufen. Wenn der Schaden scho vorher dagewese währe, dann hätte der Reifenmoteur das Rad gar nicht montieren dürfen, weil das Fahrzeu so gar nich verkehrstüchtig gewesen währe. Es bestand für dich doch kein Grund, nach dem Reifendienst, das Rad zu wechseln. Also muss der Schaden beim Reifendienst entstanden sein.
Gerd
-
-
-
-
-
-
#27 Meine Meinung (ohne Recht studiert zu haben)
-der Besitzer des Mopeds hat sich an Fachleute beim Reifendienst gewendet. Diesen haben Mist gebaut (ADAC Abschlepp-Bescheinigung ist Nachweis genug)
-HondaHändler hat den Auftrag zur Schadensfindung bzw. Schadensbehebung angenommen und ihn ausgeführt, daher hat er Recht auf sein Geld, AUßER der Besitzer des Mopeds kann nachweisen das er eine Reparatur nicht wollte. Hast du einen Auftrag unterschrieben?Daraus ergibt sich für mich:
1. Der Reifenhändler muss zahlen, er hat den Schaden immerhin verursacht... Sollte auch nicht so schlimm sein, der hat auch eine Versicherung
2. WENN du was unterschrieben hast dann hat der HH richtig gehandelt, wenn nicht hat er einfach drauf losrepariert, sprich eine Arbeit gemacht die er nicht soll... dann muss eigentlich nicht bezahlt werden.Frage: hast du den Händler bereits bezahlt? Wenn ja hilft nur noch ein Anwalt. Wenn nicht würde ich dem Reifendienst die Rechnung auf den Tisch legen und das dem HH auch so mitteilen das du damit nichts zu tun hast... Sollen die doch mal miteinander telen...
-
#28 Zitat von LadadingsSchau dir den Stundensatz an. Der FFH arbeitet ja nicht für Luft und Liebe...
Stundensatz ist schon klar, aber dass ich dafür bezahle, dass er die Teile erst von einer anderen Maschine abbaut, finde ich etwas irritierend. Will damit sagen, das hin- und her- bauen halte ich für überflüssig. Ein guter Schrauber sollte sehen was defekt ist und dann die Teile bestellen.
Was hätte der Schrauber gemacht, wenn er keine zweite Maschine da gehabt hätte? -
-
#29 Zitat von oliweiMWenn nicht würde ich dem Reifendienst die Rechnung auf den Tisch legen und das dem HH auch so mitteilen das du damit nichts zu tun hast... Sollen die doch mal miteinander telen...
Nana, das ist aber eine eigenartige Einstellung. Da soll sich der Helfer nun mit dem Schadensverursacher rumprügeln? Der Auftrag kam eindeutig vom Geschädigten und ist auch von diesem anstandslos zu bezahlen! ER muss sich mit dem Schadensverursacher auseinandersetzen -. nicht der "Helfer"!
-
#30 Zitat von fishNana, das ist aber eine eigenartige Einstellung. Da soll sich der Helfer nun mit dem Schadensverursacher rumprügeln? Der Auftrag kam eindeutig vom Geschädigten und ist auch von diesem anstandslos zu bezahlen! ER muss sich mit dem Schadensverursacher auseinandersetzen -. nicht der "Helfer"!
Das stimmt doch nicht: von einem erteilten Reparaturauftrag hat der Themenersteller nichts gesagt. Es gibt einen Unterschied zwischen "schau mal was falsch ist" und "repariere so das es wieder fährt". Wenn er "reparieren" unterschrieben hat dann muss er klar zahlen, wenn nur die Rede von "nachschauen" war dann m.M.n. nicht.
-
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!