Bestandsschutz gibt es immer.
Nur wenn D eine EU-Regelung rechtswidrig nicht oder nur unzureichend umsetzt könnte es bei der später durch die EU erzwungenen Durchsetzung Probleme geben. Könnte, muss aber nicht, kann ja auch eine Übergangsregelung geben für alle die, die vor dem Stichtag ... usw. ...
Kupplung Unterschied 700 750
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#12 Zitat von NC-OnkelDas mag sein, aber wenn es tatsächlich keinen Bestandsschutz geben sollte, wäre es ziemlich ungerecht. Bislang gab es immer Bestandsschutz bei sowas.
Das einzige was ungerecht ist, dass Deutschland diese Regelung nicht umgesetzt hat. Deutschland hat bei der europaweiten Führerschein-Neuregelung bei der Klasse A alles umgesetzt, nur eben diesen einen Punkt nicht.
Unabhängig ob es jetzt wirklich noch kommt oder nicht (die EU wollte DE verklagen), diese Regel finde ich nicht schlimm. Ich halte nichts davon, ein 1000er Superbike mit weit über 100 PS auf 48 PS zu drosseln. Im MT07-Forum gibt es auch einen Thread dazu. Viele haben da rumgemotzt. Sind also nicht wenige die tatsächlich solche Big Bikes gedrosselt fahren.
Aber wie gesagt, ich halte nix davon. Hab ja auch den A2, aber niemals würde ich solch Unsinniges fahren (stellt euch mal ne R1 mit 48 PS vor ).
Hätte Deutschland diesen Punkt der Neuregelung konsequent sofort mit umgesetzt, gäbs jetzt diese Problematik nicht.
Die Regel ist deshalb sinnvoll, weil es ja spitzfindige Kandidaten gibt, ja besonders clever, die eine Drossel einbauen und nach der Eintragung wieder ausbauen, weil es ja auch Polizisten zu geben scheint, die eine eingebaute Drossel nicht überprüfen oder gar erst keine Ahnung davon haben. Somit hätten diese Kandidaten bei der R1 volle 200 PS.
Mit der Drosselbeschränkung hätte ein solcher Kandidat also 95 PS, was zwar auch zu viel ist, aber immer noch deutlich weniger als 200 PS.
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#15 Michi94, deiner Meinung nach also den offenen A-Schein komplett abschaffen? Motorräder mit über 48 PS sollten von niemanden mehr gefahren werden dürfen!? Dass es beim Autoführerschein keine Leistungsbeschränkung für junge Fahranfänger gibt, kann man legitim kritisieren.
Aber beim Motorradführerschein gibt es eben diese Leistungsbeschränkung. Es geht dabei um junge leichtsinnige naive Idioten, die jegliche Bedienungsgefahr eines übermotorisierten Krades unterschätzen. Und deshalb kann man den offenen A-Schein bei Direkteinstieg erst ab dem 24. Lebensjahr machen. Ich frage mich wirklich was du mit deinem Beitrag sagen willst
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#16 Zitat von Ishigaki-kunIch frage mich wirklich was du mit deinem Beitrag sagen willst
Vermutlich, dass jemand, der auf Grund seines Alters berechtigt ist sofort und ohne anderweitige Zweiraderfahrung den offenen Führerschein zu machen auch nicht in der Lage ist mit der offenen Leistung umzugehen. -
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#17 Zitat von -BW-
Vermutlich, dass jemand, der auf Grund seines Alters berechtigt ist sofort und ohne anderweitige Zweiraderfahrung den offenen Führerschein zu machen auch nicht in der Lage ist mit der offenen Leistung umzugehen.Jop und ich fänd es gut wenn man das mim alter streicht a2 macht und jeder 2 jahre "bewährung" haben sollte und dann ein aufstieg auf a offen automatisch erfolgt wie vor der eu regel die scheinbar nur geld mache ist
Wenn man sich dann ein 200 ps bike holt kann man davon ausgehen das zumindest die basics beherscht werden -
#18 Er wollte damit wohl sagen, dass bei manchen Kandidaten das Alter egal ist, die begreifen es nie...
Ich würde einen abgestuften Autoführerschein begrüßen! Zum Beispiel die ersten drei Jahre max. 75 PS. Reicht aus um von A nach B zu kommen.Edit: Und wie ich hörte, soll es angeblich so kommen, dass die Alterbeschränkungen beim Mopedschein wegfallen sollen. Ergo - egal wie alt (ab 18), es dürfen die ersten zwei Jahre nur max. 48 PS sein... Na schaun mer mal...
Gruß Boris
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#19 Ich würde die DDR-Gesetzgebung bevorzugen:
Jeder, der volljährig ist und die Prüfung bestanden hat, darf alles fahren... .
Für unter-18-jährige gibt es Abstufungen... .
Ich selbst durfte nämlich als frischgebackener Neubundesbürger mit 19 jedes Motorrad und jedes Auto lenken... .
Meine Kumpels von damals ebenso.
Und leben wir alle noch?
Ja, und wir sind mindestens noch genauso verrückt wie früher… .Keiner ist deshalb... .
Volljährige Grüße
von
sin_crazy… -
#20 Boris übertreib mal nicht gleich
Beim Auto fänd ich es okay sagen wir beispielsweise mal auf 210 PS (200PS+5%Toleranz) zu beschränken während der zweijährigen Probezeit.
Bei Missachtung sollte das dann min. eine Verwarnung mit der gewohnten Probezeitverlängerung auf die 4 Jahre nach sich ziehen und bei erneuter Missachtung dann der Schein dauerhaft eingezogen werden, sodass die Betroffenen dann erst wenn überhaupt nach einer längeren Frist einen neuen Schein machen können/müssen.
Diese Leistungsbeschränkung beim Motorrad gibts ja auch nur weil wir dort ein völlig anderes Leistungsgewicht haben, gerade bei den heutigen Maschinen. Man kann mit weniger Geld sich beim Motorrad schon ein tödliches Geschoss leisten. Die 200 PS Yamse R1 gibt es ja schon für unter 20.000€, dabei bietet sie ein Leistungsgewicht eines Supersportwagens der weit über 100.000€ kostet. Leistungsgewicht Yamaha R1: 199kg/200PS = 0,995kg/PS; Leistungsgewicht Bugatti Veyron 16.4 Standard: 1888kg/1001PS = 1,886kg/PS. Die R1 hat also ein besseres Leistungsgewicht als ein Bugatti Veyron, kostet aber im Vergleich etwa nur nen feuchten Furz.
Ich denke daran liegt es dass es bisher noch keine Klasse B Leistungsbeschränkung für Fahranfänger gibt. Die Motorräder sind durch ihre Erschwinglichkeit einfach zugänglicher. Als Normalsterblicher wird man sich in seinem Leben wohl niemals einen Veyron leisten können, eine R1 aber schon eher.
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