Polizei vs Poser

  • #2

    Aha, im Müglitztal ein Problem der Geografischen Lage... Ich weiß wie es da abgeht, was aber nichts mit der "Geografischen Lage" zu tun hat und ich will da nicht Wohnen. Dank der Sächs. Polizeireform fehlt es einfach an Personal... Den aufwand mit der beschlagnahmung würde ich auch nicht machen. Eine Dose PU-Schaum reicht vollkommen.


    Viele Grüße, Alex

  • #3

    Ich habe zwar eine Garage (eigentlich sogar zwei... :oops: ), nur ist (sind) die leider 6 Kilometer von meiner Wohnung entfernt, neben der sich nicht überdachte Parkplätze befinden, die den sechs Mietparteien zugeteilt sind.
    Das Grundstück wird von einem abschließbaren Tor begrenzt, welches aber nie abgeschlossen wird, weil noch nie was weggekommen ist oder beschädigt wurde.
    Wenn ich mal zu faul bin, die NC am Abend noch zur Garage zu bringen und sie auf dem Grundstück neben unserer Wohnung lasse, dann schließen die anderen Mieter von sich aus am Abend einfach das Tor zu – und warum?


    1. Sicher ist sicher (hat ein Nachbar mal zu mir gesagt, während er vor meinen Augen abgeschlossen hat).
    2. Ich belästige meine Umgebung nicht mit Lärm aus irgendwelchen „getunten“ Sportauspuffen.
    und
    3. Anscheinend bin ich bei meinen Mitmenschen fast ebenso beliebt wie hier, im Forum… :whistle:.


    Es grüßt
    :angelic-halo:
    sin_leise... :shhh: ,
    der kein Poser sein will... :snooty:

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  • #4


    Das wäre allerdings Sachbeschädigung.


    Die Formulierung mit der "geographischen Lage" fand ich aber auch nett. Deshalb bin ich dort auch gerne unterwegs ... ;)

  • #5

    Hi Matthias (war doch Matthias - Grisu?),


    ich will sicher keine US-Amerikanischen Verhältnisse, aber unseren Polizeikräften wird zu wenig "Spielraum" eingeräumt und hinterher müssen die sich auch noch für´s zu grobe anfassen (wenn angebracht) entschuldigen.
    Sicherlich ist das zuschäumen einer illegalen Auspuffanlage Sachbeschädigung. dann wird der Auspuff eben an Ort und stelle entfernt und beschlagnahmt und der Auspuff mit einem Stopfen (a´la LOTO) versiegelt.


    Viele Grüße, Alex

  • #6

    Ich hab mir schon einen 10l Eimer geholt...


    wenn ich mal wieder langeweile habe...stelle ich mich Sonntags an den Straßenrand...und das erste Möp was in meiner Häuserschlucht den Motor an den Drehzahlbegrenzer bringt...wird naß :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


    Natürlich mit Schutzkleidung und Kamera am Helm...Icke :D

    ---- Member of GDZR ----




    Aktuell ham se mir meine Signatur entzogen...Ich bin der Einzige aufm NC Treffen der mit Knut Telefoniert hat

  • #7


    Das stimmt zwar. Das sind aber auch Kratz- und Schleifspuren, die beim Abschleppen eines Falschparkers entstehen. Solange die "geringfügig" sind (gleichwohl aber irreversibel sein können), sind die vom Verursacher dieser sog. Zwangsmaßnahme hinzunehmen.


    PU-Schaum wäre sicherlich nicht mehr geringfügig, aber ähnlich wirksame Maßnahmen wären sicherlich denkbar, um vorschriftswidriges Verhalten zu unterbinden, z.B. das Anbringen eines versiegelten Schlosses zwischen Auspuff und Felge. Das Entfernen wäre als Siegelbruch sogar strafbar.


    Ich habe Scootertourists Aussage so verstanden, dass es der Polizei an geeignetenMitteln fehlt, also einerseits an ausreichend geeigneter Ausstattung und andererseits an Regeln, die die Polizeiarbeit erleichtern ohne die Freiheitsrechte einzuschränken.


    Und da stimme ich im rundweg zu.


    Greeetz, Thomas

    "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung"
    [Kaiser Wilhelm II.]

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