Fahren in größeren Gruppen

  • #11

    Richtig: Große Gruppen teilen (braucht man halt jeweils einen Streckenkundigen). Ansonsten immer vor Fahrtbeginn die Gruppenfahrregeln briefen und wenn man im Rückspiegel feststellt, dass da einer querschießt anhalten und ansprechen. Hilfreich ist auch ein auffälliges Fahrzeug als Lumpensammler (auffällige Jacke, 2 leuchtende Scheinwerfer etc.), dann erkennt man sofort, wenn alle da sind.


    Ich selber warte beim Einbiegen lieber eine größere Lücke ab in der Hoffnung, dass alle mitkommen. Wenn das mal nicht klappt an geeigneter Stelle anhalten und warten. Wenn die Nachzügler dann da sind ermöglichen diese den Stehenden die Einfahrt und weiter geht es in entsprechender Reihenfolge.

    Soichane Sechse wia uns Fünfe gibt's koane Viere, weil mia Drei de zwoa Oanzig'n san


    Historie: Pantheon 125 2T (31' km) und Beverly 125 (44' km), MP3 400 LT (64' km)

  • #12

    Servus Manfred und onkelferdl,


    So in etwa stelle ich mir das vor!
    Auf alle Fälle gibts am Freitag ein Briefing und für jeden das ganze noch mal auf Papier.
    Die führenden und Lumpensammler sind eh erfahrene Biker, aus unserer Gegend.
    Auf alle Fälle haben mir Eure Beiträge sehr geholfen und mir auch noch einiges gezeigt, was ich nicht vergessen sollte ( z.B Hinweis auf den Nicht Reiseveranstalter usw.)
    Nochmal Danke.
    Ist alles geplant und alle auf die Unterkünfte verteilt. Jetzt muss nur noch das Wetter mitspielen


    LG vom Alpentourer :handgestures-thumbupright:

  • #13

    Emil, geschlossene Verbände sind anmeldepflichtig nach §29 STVO:
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__29.html


    Das kann schon ab 3 KfZ der Fall sein.
    Polizeiliche Begleitung ist nicht zwingend notwendig, da hast du recht.


    Hier auch ein pdf vom ADAC dazu:
    https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2013-52-Fahren-im-geschlossenen-Verband-gem.-§-27-StVO_196552.pdf


    Was letztendlich in der Praxis gemacht und ggf. geahndet wird, ist eine andere Sache. Probleme gibt es meist eh erst dann, wenn es zu einem Unfall mit ernsten Schäden kommt...

  • #14

    Moin Moin,


    ich habe gerade gesehen, das mein obiger recht seltsam aussieht.


    Ich habe seit einigen Tagen eine neue Logitech Tastatur und da muß ich mich noch dran gewöhnen.

    Liebe Grüße aus der schönsten und größten Stadt an der Elbe


    Manfred

  • #15

    Das gilt in der Regel, wenn man nichts vereinbart hat. Ich würde es - schon wegen der zu erwartenden Disziplin - genau umgekehrt machen: Unterschreiben lassen, daß die Haftung für Schäden gemäß StVO bestehen bleibt! Dann fahren nämlich auch die Faxenmacher vernünftig. Wenn man in halbem Sicherheitsabstand versetzt fährt, hat jeder in seiner Spur einen ganzen Sicherheitsabstand. Wird diszipliniert versetzt gefahren (= keine Schlangenlinien, kein Seitenwechseln mit plötzlichen Bremsmanövern und solche Geschichten), hat jeder genug Platz und Zeit zu reagieren und bringt niemanden in Gefahr. Außerdem ist das fairer: Warum soll man Schäden bezahlen müssen, die von anderen verursacht werden? Wer selber ordentlich fährt, kann nicht immer verhindern, daß mal etwas passiert, aber daß er andere schädigt. Das sollte man anstreben, denn wenn alle ordentlich fahren, passiert nichts. Ein Haftungsausschluß animiert doch geradezu zu "ein bißchen Spaß" in der Kolonne!



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #16

    Doofe Frage am Rande vielleicht:


    In der Gruppe ist (standardmäßig) wie hier ja gesagt jeder selbst verantwortlich und Schäden innerhalb der Gruppe werden anderst als normalerweise gehandhabt.


    Aber was passiert wenn man als unbeteiligter in solch eine Gruppe hinein gerät? Beispielsweise man überholt eine Gruppe und einer schert aus. Oder man ist langsamer als eine Gruppe und diese überholt einen peu á peu und einer passt eben nicht auf.


    Reicht es dann, dass man beweisen kann, dass man nicht Teil der Gruppe ist (k.A. wie schwer/einfach das sein könnte: Einerseits ist es einfach zu sagen "man kennt niemanden von denen", andererseits ansonsten nicht so einfach es zu beweisen. Und evtl. auch wieder leicht zu "missbrauchen", aber wenn man dabei erwischt wird ... ist man aufjedenfall dran).

  • #17


    Ich denke dann sollte man einfach die polizei rufen und dene sagen das man nicht zu dene gehört und fertig

  • #18

    Servus Freunde,
    Ich sehe schon ,dass es sich hier um ein sehr komplexes Thema handelt, dass in vielen Bereichen eine Grauzone beim Motorradfahren in Gruppen anschneidet. Ich glaube wenn man es genau sieht, fahren sehr viel von uns jedes Wochenende unter Mißachtung geltender StVO in kleinen oder größeren Kollonen.
    Für unsere Ausfahrten habe ich mich eh schon entschlossen einmal am Abend vorher intensiv einzuweisen.
    Mit den ortansässigen Teilnehmern habe ich schon gesprochen, dass wir die Gruppen aufteilen.
    Dabei bilden die schwächeren Mopeds eine Gruppe mit Guide und Lumpensammler und das gleiche nochmal für zwei Gruppen für schnellere Bikes.
    Bei insgesamt 21 Bikes entstehen dann 3 Gruppen mit 7 Bikes, die wahrscheinlich leicht zu händeln sind. Bei einer versetzten Abfahrtzeit von 15 Minuten dürften dann alle drei Gruppen im 5-10 Minutenabstand an den Zwischenzielen eintreffen.


    Gehe mal davon aus, dass dies weder die "Freundlichen" merken, dass da eigentlich eine größere Gruppe kommt, noch dass wir bei Kreisverkehr oder Kreuzungen unangenehm lange warten oder auffallen.


    Was das Thema Haftung angeht werde ich bei unserem Vereinsabend darauf hinweisen und entsprechen was formulieren.
    Da wir alle "alte Knacker" sind, gehe ich mal davon aus, dass keiner bei den Touren "austickt"


    Also nochmal Danke für die rege Teilnahme und die vielen guten Tips.
    Es ist hoch interessant was so alles zutage kommt, was eigentlich von uns jedes Wochenende als normal angesehen wir :clap:


    Bis demnächst Euer Alpentourer

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