Braucht man ne ABE für ne Hinterradabdeckung
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#2 Ich benutze folgende Liste der "Motorrad" um zu schauen was eingetragen werden muss:
http://www.motorradonline.de/m…frei-archivversion/118268
Die Hinterradabdeckung ist dort als ABE pflichtig aufgeführt.
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#3 Hm.
bei Polo steht hier für die S/X das
ZitatGivi Hinterradabdeckung
Spritzschutz und Styling in einem.
Details:
zum Schutz des Federbeines vor Spritzwasser und Dreck
verringert auch die Verschmutzung des gesamten Heckbereichs
bei manchen Modellen inklusive integrierten extra großen Kettenschutz
speziell für die Gegebenheiten am jeweiligen Modell entwickelt
aus schlagfesten ABS Kunststoff
lackierfähig
komplett einbaufertig mit allen Anbauteilen
Zulassung:
Radabdeckungen müssen nicht zugelassen werden, benötigen deshalb auch keine Prüfzeichen, Gutachten oder ABE´s. -
#4 Denen von Bodystyle liegt eine ABE bei.
Allerdings hat mich noch nie ein Prüfer nach einer ABE für eine Hinterradabdeckung gefragt.
Selbst wenn, wie wollen die denn die KBA-Nummer überprüfen? Der Aufkleber klebt auf der Unterseite...
Und Hinterrad ausbauen wird kein Prüfer...**********************************
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#7 Moin,
ich habe die Puig Abdeckung, da ist eine ABE mit dabei !
https://www.louis.de/artikel/h…-schwarz-mit-abe/10008050
Grüße
Tom -
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#9 Hallo,
mein Mann hatte eine Bodystyle HRA an seiner Bandit montiert. Es war eine ABE dabei, in der stand, dass diese bei nächster Gelegenheit, also bei der nächsten HU abgenommen werden muss. Dann wird vom TÜV ein Anbaugutachten ausgestellt, und dieses muss dann bei nächster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ist m. M. nach von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich. Also würde ich mal sagen, dass eine Pauschalaussage dazu nicht möglich ist. Wie es bei einer Puig HRA oder anderen Herstellern oder anderen Motorrädern ausschaut, kann ich leider nicht sagen.
Übrigens war bei der Hecktieferlegung für meine NC auch so eine ABE dabei.
Viele Grüße
Babsi
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#10 Hallo,
ein interessantes Thema, daß man eindeutig nur mit JEIN beantworten kann...
Ich war gerade mit einem Firmenfahrzeug beim TÜV und habe mich mit dem Prüfer (selber Motorradfahrer) über dieses Thema unterhalten.
Seine Aussage und dafür übernehme ich kein Gewähr:
"Hinterradabdeckungen benötigen keine ABE. ABER.. (jetzt kommts!)
Die meisten Hinterradabdeckungen sind nicht nur reine Solche, sondern auch (kombiniert mit) Kettenschutz und dieser Bedarf bestimmter Voraussetzungen.
Ebenso müssen evtl. Bremsleitungen oder andere Sicherheitsrelevante Bauteile anders befestigt oder verlegt etc. werden. Hier kommt dann die ABE ins Spiel."Ich besitze die Hinterradabdeckung von Bodystyle (wie viele andere auch) und diese benötigt also definitiv eine ABE!
Andere Modelle kenne ich nur von Fotos hier und so wie die aussehen brauchen die wohl sicher auch ne ABE.Also auch von mir nur eine Variante wie man es betrachten kann, nicht muß?
Welcher Prüfer oder Polizist hat nun Recht?Findet es halt selber raus... (Ich hab lieber ne ABE!)
Liebe Grüße
Bernd -
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