Braucht man ne ABE für ne Hinterradabdeckung

  • #1

    Oder muss das beim TÜV eingeragen werden?


    Ich find nix darüber. Kann mich da wer erleuchten


    Danke

    Wäi der liebe Godd die Schbrachen verdeild hod und zum Schluss die Franggn drokummer wärn,
    wall ser si widderamol anschdändich wäi immer hindn angschdelld homm, wor aff amol ka Schbrach mer übrich. Zefix,
    hodder gsacht, dann redder hald einfach wäi I.

  • #3

    Hm.


    bei Polo steht hier für die S/X das



    http://www.polo-motorrad.de/de…-750-s-x-700-integra.html

    Wäi der liebe Godd die Schbrachen verdeild hod und zum Schluss die Franggn drokummer wärn,
    wall ser si widderamol anschdändich wäi immer hindn angschdelld homm, wor aff amol ka Schbrach mer übrich. Zefix,
    hodder gsacht, dann redder hald einfach wäi I.

  • #4

    Denen von Bodystyle liegt eine ABE bei.
    Allerdings hat mich noch nie ein Prüfer nach einer ABE für eine Hinterradabdeckung gefragt.
    Selbst wenn, wie wollen die denn die KBA-Nummer überprüfen? Der Aufkleber klebt auf der Unterseite...
    Und Hinterrad ausbauen wird kein Prüfer...


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    Liebe Grüße, Jan
    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen...

  • #6


    So ist es auch bei meiner Integra

  • #8

    Scheinbar braucht man wohl keine, so die Aussage vom TÜV.


    Danke


    Old_tom
    hilfts was oder isse mehr zur Zierde

    Wäi der liebe Godd die Schbrachen verdeild hod und zum Schluss die Franggn drokummer wärn,
    wall ser si widderamol anschdändich wäi immer hindn angschdelld homm, wor aff amol ka Schbrach mer übrich. Zefix,
    hodder gsacht, dann redder hald einfach wäi I.

  • #9

    Hallo,


    mein Mann hatte eine Bodystyle HRA an seiner Bandit montiert. Es war eine ABE dabei, in der stand, dass diese bei nächster Gelegenheit, also bei der nächsten HU abgenommen werden muss. Dann wird vom TÜV ein Anbaugutachten ausgestellt, und dieses muss dann bei nächster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ist m. M. nach von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich. Also würde ich mal sagen, dass eine Pauschalaussage dazu nicht möglich ist. Wie es bei einer Puig HRA oder anderen Herstellern oder anderen Motorrädern ausschaut, kann ich leider nicht sagen.


    Übrigens war bei der Hecktieferlegung für meine NC auch so eine ABE dabei.


    Viele Grüße


    Babsi

  • #10

    Hallo,


    ein interessantes Thema, daß man eindeutig nur mit JEIN beantworten kann...


    Ich war gerade mit einem Firmenfahrzeug beim TÜV und habe mich mit dem Prüfer (selber Motorradfahrer) über dieses Thema unterhalten.


    Seine Aussage und dafür übernehme ich kein Gewähr:
    "Hinterradabdeckungen benötigen keine ABE. ABER.. (jetzt kommts!)
    Die meisten Hinterradabdeckungen sind nicht nur reine Solche, sondern auch (kombiniert mit) Kettenschutz und dieser Bedarf bestimmter Voraussetzungen.
    Ebenso müssen evtl. Bremsleitungen oder andere Sicherheitsrelevante Bauteile anders befestigt oder verlegt etc. werden. Hier kommt dann die ABE ins Spiel."


    Ich besitze die Hinterradabdeckung von Bodystyle (wie viele andere auch) und diese benötigt also definitiv eine ABE!
    Andere Modelle kenne ich nur von Fotos hier und so wie die aussehen brauchen die wohl sicher auch ne ABE.


    Also auch von mir nur eine Variante wie man es betrachten kann, nicht muß?
    Welcher Prüfer oder Polizist hat nun Recht?


    Findet es halt selber raus... (Ich hab lieber ne ABE!)


    Liebe Grüße
    Bernd

    Bedenke: Egal wie dicht Du bist...
    Goethe war Dichter...

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