Zitat von RoombaAlles anzeigenGut, dann noch eine letzte Frage- gegen wen habe ich jetzt die Ansprüche auf ein Ersatzgerät bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag?Kann MM sich darauf berufen dass LG das zu entscheiden hat- und mich so "hinhalten"?
Oder habe ich klipp und klar gegenüber MM(von denen ja auch die beiden vorherigen Garantiereparaturen angestossen worden sind) diesen Anspruch heute?Ich bin mir eben nicht klar mit Garantie und Gewährleistung......es waren beides mal Garantiereparaturen durch eine LG Servicewerkstatt.Wenn MM jetzt behauptet dass sie ja selbst gar keine Reparaturen ausgeführt haben- sondern die LG servicewerkstatt, so könnten sie sich doch erstmal drücken bezüglich der 2 vergeblichen Nachbesserungsversuche- die haben sie selbst ja gar nicht vorgenommen.
Nur der Verkäufer ist Dein Vertragspartner.
Die Garantie gibt nur der Hetsteller, der NICHT Dein Vertragspartner ist, sondern der des Verkäufers, hier MM.
Du kannst also nur beim Verkäufer Deine Gewährleistungsrechte einfordern.
Die Garantie kann nur der Vertragspartner des Herstellers einfordern, hier also MM.
Ob LG also an MM Garantieleistungen gewährt, kann Dir eigentlich egal sein.
Deine Rechte sind im BGB gesetzlich geregelt und richten sich ausschließlich gegen MM.
An LG verweisen lassen musst Du Dich auch nicht.
Wenn MM Ärger macht, geh zum Anwalt oder auch erst mal zur Verbraucherzentrale...