Frage zu Gewährleistung bzw. Garantie bei einem Smartphone..

  • #1

    Nabend zusammen,


    ich habe ein LG G3 Handy in meinem Besitz, das am 23.08.2014 bei Media Markt vor Ort als Einzelgerät(also nicht mit einem Vertrag vergünstigt" erworben worden ist.


    Vor ca. 4 Wochen hat das Handy angefangen zu spinnen, sprich der Touchscreen flackerte und es schaltete sich daraufhin aus und ich konnte es auch nicht wieder einschalten.


    Wurde dann bei MM im service abgegeben und von diesem zum LG Servicepartner geschickt zur Reparatur.Kam dann nach ca. 2 Wochen wieder, ich ging von einer erfolgreiche Reparatur aus- getauscht wurde anhand des Berichtes das komplette Display und die PCB Platine.....daheim dann die Überraschung, nach kurzem Betrieb des Handys und Einrichtvorgang, trat erneut das Flackern auf, diesmal allerdings schaltete sich das Handy dann mal wieder ein und mal ging es für ein paar Minuten, dann wieder flackern und das ganze Spiel von vorne-dann reagierte es nicht mehr auf die Berührungen am Touchscreen.Verärgert erneut zu MM gegangen, der Mitarbeiter dort nahm das ganze erneut auf und verwies auch auf den ersten Reparaturbericht in dem die quasi gleichen Fehler auch schon vorhanden waren.Nun, heute nach 8 Tagen habe ich es kurz vor Ladenschluss abgeholt- und was soll ich sagen?.....es wurde offensichtlich die Software neu aufgespielt- nachdem ich den Akku einlegte wurden erstmal wie bei einem Update die integrierten APPS geupdatet, danach kam dann der Begrüßungschirm zur Einrichtung.Habe grob die meisten Schritte übersprungen um zu prüfen ob nun alles einwandfrei läuft- Kamera eingeschaltet und ein paar Fotos damit gemacht.Wollte dann die Aufnahmen in der Galerie ansehen- da ging es plötzlich aus (nachdem es auf meine Berührung für die Galerie gar nicht reagiert hatte) und startete ab da nun in einer ständig wiederkehrenden Startup Sequenz, nach 10 Minuten schafft es es eventuell auch mal zum startbildschrim, aber reagiert auch da auf keinerlei Eingaben oder sonstiges- man muss den Akku entfernen um das ganze zu beenden da es auch auf den Powerbutton keine Reaktion zeigt.


    Ich bin nun richtig sauer- auf dem aktuellen Bericht steht "Garantiereparatur laut Hersteller"........muss ich nun noch einen dritten Reparaturversuch akzeptieren, oder welche rechte habe ich nun gegenüber MM nach den 2 erfolglosen Repararturversichen?Möchte morgen wenn ich erneut dort vorspreche gerne handfeste Argumente vorlegen können, ohne in Verlegenheit kommen zu müssen dass meine Aussagen rechtlich gar keinen Bestand haben.


    Gibts hier jemand der sich damit genau auskennt?Im Netz finde ich die maximalen 2 Reparaturversuche- und dann Rücktritt vom Kaufvertrag, oder ein gleichwertiges Neugerät....was davon stimmt?

  • #2

    Grundsatz ist, dass ein Käufer nur Anspruch auf sogenannte Nacherfüllung gem. § 439 BGB hat, also Reparatur oder Ersatzgerät.
    (siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html )
    In den meisten AGB der Verkäufer ist hier sogar noch ein Vorrang der Reparatur vor dem Ersatzgerät geregelt.


    Erst wenn die Nacherfüllung nicht geklappt hat, und dem Käufer weitere Versuche der Nacherfüllung nicht mehr zumutbar sind, kann er den Rücktritt vom Kaufvertrag und gegebenenfalls auch Schadensersatz gem. § 440 BGB verlangen.
    Und hier kommt dann die Sache mit den zwei Versuchen her, weil die genau so in § 440 Satz2 BGB steht.
    (siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html


    Ich würde dem Verkäufer einfach erklären, dass ich nach zwei Versuchen der Reparatur nun doch lieber ein Ersatzgerät haben will.
    Wenn er das verweigert, dann würde ich den Rücktritt vom Kaufvertrag gem. § 440 BGB erklären und den Kaufpreis zurück verlangen.
    Und wenn er dann eine Nutzungsentschädigung für die Zeit der Handynutzung verlangen würde, würde ich ihn darauf hinweisen, dass ich den Rücktritt gem § 440 BGB nur deshalb erkläre, weil er mein Recht auf ihm jederzeit durch ein Ersatzgerät mögliche Nacherfüllung gem. § 439 BGB rechtswidrig verweigert, und ich insofern einen Schadensersatzanspruch gegen Ihn als Verkäufer habe, wozu nun auch der Schaden in Form der Nutzungsentschädigung zählt, die ich wegen des von mir gar nicht gewollten Rücktritts erleide.
    Deshalb rechne ich diesen Schadensersatzanspruch mit seinem Anspruch auf Nutzungsentschädigung auf und verlange den vollen Kaufpreis zurück.
    Wenn er dem nicht nachkommt, werde ich die Sache meinem Anwalt übergeben, wobei er nach wie vor die Möglichkeit hat mir einfach nur ein Ersatzgerät zu geben. ...
    ;)

  • #3

    wichtig anzumerken wäre dabei, dass der Händler die Anwaltskosten zu tragen hat. Nicht, dass da jemand sich nicht nicht traut zum Anwalt zu gehen :lol:

    Begonnen am 3.3.2016 mit 532 Km ; 2212 ; 3653 28.06.16 ; 4193 1.7.2016 Auffahrunfall (mir hinten drauf) bei 5792KM am 21.7.16 Schwinge war verbogen, Tacho gabs unteranderem neu, aktueller Stand am 22.12.2016 10280

  • #4

    Moin, danke euch für die Infos, das ist ja dann schon einmal eine Aussage die ich so dann dort heute anbringen kann.


    Ich habe auch nichts gegen ein Ersatzgerät, das problem ist eben dass es das LG G3 regulär nicht mehr als Neuware gibt, da würde mich dann interessieren wie man ein passendes Ersatzgerät definiert?Der Kaufpreis betrug im August 2014 499 eur, damals war es halt auch ein Smartphone der Oberklasse zum Erscheinungszeitpunkt.So, da ja der Handymarkt ständig neues und besseres auf den Markt wirft- wie kann man dann heute ein adäquates Ersatzhandy definieren?


    Geht man vom damaligen Neupreis aus- oder wie sollte das gehandhabt werden?

  • #5

    Da Du bei einem Rücktritt faktisch den Neupreis zurück zu bekommen hättest, dann muss das Ersatzgerät natürlich auch in der entsprechenden Ausstattungs- und Preisklasse sein.
    Da solltest Du dann schon "HART" verhandeln. ;)

  • #6

    Kann ich mir denn nun aussuchen ob ich vom Kaufvertrag zurück trete, oder ein alternatives neugesät möchte?Vom Verhandeln wegen der Nutzungsentschädigung mal abgesehen, ich gehe davon aus dass MM da drauf pochen wird und mir eine dementsprechende- für mich natürlich dann mehr nachteilige- Gegenrechnung aufstellen wird.Ich sehe das aber richtig dass ich bereits ab dem ersten Schaden am Handy, einen Anspruch auf ein anderes Neugeräte gehabt hätte?Und den eben nicht in Anspruch genommen habe.....

  • #7

    Hi,


    Aufpassen muss man, wenn keine Garantie, sondern nur noch Gewährleistung besteht, denn nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um. Hilfreich sind dann Infos von anderen Nutzern, mit denen man nachweisen kann, dass es ein Serienfehler ist.


    Das hilft zwar nicht in dem aktuellen Fall, aber evtl. für die Zukunft:
    Ich hatte ein defektes Tablet, das schon knapp 2 Jahre alt war. Nach einer kurzen Klärung per Mail hatte mir Amazon trotzdem nach Rücksendung anstandslos den Kaufpreis erstattet.

  • #8

    Ja, Amazon ist aber auch eine andere Liga als Media Markt.....die sind extrem kulant, das weiss ich aus Erfahrung.


    Nun gut, ich werde es heute nachmittag wissen wie kulant der Media Markt hier in Alzey ist.....aber ich gehe mal von Diskussionen und Weigerung bezüglich gegenüber meiner Ansprüche aus.

  • #9

    Na ja, da sie die Fehler zwei mal als Garantie Reparatur akzeptiert haben, wird es MM bzw LG sehr schwer haben, bei gleichem Fehler direkt nach der Reparatur zu urteilen, dass das jetzt so nicht mehr von der Gewährleistung gedeckt ist.


    Also, wenn sie es zwei mal anerkannt haben, müssen Sie das jetzt auch ein drittes Mal.
    Und man kann sie aussuchen, ob Rücktritt vom Kaufvertrag oder ersatzgerät.

  • #10

    Gut, dann noch eine letzte Frage- gegen wen habe ich jetzt die Ansprüche auf ein Ersatzgerät bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag?Kann MM sich darauf berufen dass LG das zu entscheiden hat- und mich so "hinhalten"?
    Oder habe ich klipp und klar gegenüber MM(von denen ja auch die beiden vorherigen Garantiereparaturen angestossen worden sind) diesen Anspruch heute?Ich bin mir eben nicht klar mit Garantie und Gewährleistung......es waren beides mal Garantiereparaturen durch eine LG Servicewerkstatt.Wenn MM jetzt behauptet dass sie ja selbst gar keine Reparaturen ausgeführt haben- sondern die LG servicewerkstatt, so könnten sie sich doch erstmal drücken bezüglich der 2 vergeblichen Nachbesserungsversuche- die haben sie selbst ja gar nicht vorgenommen.

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