Das ist für meine Begriffe sehr verwirrend ausgedrückt. Ok, es mag an meiner Begriffsstutzigkeit liegen, aber ich entnehme diesem Statement des ADAC, das übrigens aus dem Jahre 2007 stammt, also neun Jahre alt ist, dass sich zunächst der Fahrzeughersteller nicht mehr äußert, welche Reifen gefahren werden dürfen. Damit ist der Schwarze Peter beim Reifenhersteller und beim Halter. Der Reifenhersteller sagt auch nichts mehr dazu und der Halter "darf sich nicht wundern, wenn er sich um Kopf und Kragen fährt". Was immer damit gemeint sein mag.
Zwar sagt z. B. Pirelli/Metzler - gehören die jetzt zusammen? - dass der Fahrzeughersteller der RC 90 keinerlei Reifenbindung erstellt hat, aber trotzdem nur bei Roadtec, Tourance und Scorpion Trail keine Bedenken der Nutzung bestehen. Heißt dass nun, dass z. B. beim Angel GT "Bedenken" bestehen? Und was bedeutet es, dass "Bedenken" bestehen? Dass der Angel für Bj. 2016-Fahrzeuge der NC750X nicht geeignet, also gefährlich ist, für Bj. 2015 aber nicht? Und wenn Bedenken bestehen - die ja nicht näher beschrieben werden. Ist der Reifen zu rutschig auf dem 16er Baujahr, eiert er, hat er keine Bodenhaftng oder was?? - erlischt dann die Betriebserlaubnis und damit auch jede Versicherungsdeckung?
Der von Bike-Didi so gelobte Conti TrailAttack2 ist auf der 2015er erlaubt, auf der 2016er nicht mehr? Geht's noch?
Ganz toll drückt Dunlop es aus, (Zitat):"Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgend genannten Empfehlungen von bestimmten Reifenpaarungen ausschließlich für die Verwendung für auf dem Deutschen Markt vorgesehenen Fahrzeugen anzuwenden sind. Die nachfolgenden Tabellen, Freigaben und Teilegutachten sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aufgrund von Informationen der Motorradhersteller und Importeure auf den aktuellsten Stand gebracht worden. Jedoch ist nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt der Benutzung Angaben nicht dem aktuellsten Stand entsprechen. Auch bei größter Sorgfalt können wir Fehler in den nachfolgenden Informationen nicht ausschließen, vor der Montage sind diese nochmals zu prüfen.
Aus den genannten Gründen kann für die Vollständigkeit und aktuelle Richtigkeit keine Haftung seitens der Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH übernommen werden.
Stand Juni 2016"
Das heißt also auf Deutsch: "Im Juni 2016 sagen wir, Reifen XY ist "ohne Bedenken". Im Juli aber haben wir Bedenken. Da wir aber selber nie sicher sind, ob unsere Informationen dem aktuellsten Stand (was ist das denn? Gibt es einen aktuellen Stand, also einen, der zur Zeit gilt, einen aktuelleren, also einen, der mehr gilt, und einen aktuellsten, also einen, der ganz dolle jetzt gilt???) entsprechen, können wir uns jederzeit vornehm aus jedweder Haftung stehlen".
Und es steht noch mehr in diesem Gelabere: Aufgrund von Motorradhhersteller- und Importeurangaben ist es zu diesen "Freigaben" gekommen. Es hieß doch, dass die Hersteller keine Einschränkungen mehr geben. Wer hat denn jetzt entschieden, einen Reifen nicht bedenkenlos zu stellen? Fahrzeughersteller? Reifenhersteller? Fahrzeugimporteur?
Wenn das so ist, und dadurch die Haftung fein auf den Halter übertragen wird, sind diese "Freigaben" nicht das Papier wert, auf dem sie stehen.
Das ist aber noch nicht das Ende der Fahnenstange: Auf den 2016ern sind entweder Bridgestone Battlewing 502 montiert oder Dunlop Trailmax D609.
Den BW habe ich unter den "Freigaben" für die NX bei Bridgestone gefunden. Bei Dunlop aber ist der Trailmax D609 nicht aufgeführt, obwohl von Honda ab Werk montiert!
http://www.dunlopmotorcycle.eu…/mc/tyre_finder/index.jsp
Heißt das nun, dass die NX vom Werk aus ohne Betriebserlaubnis ausgeliefert wird?
Sollte ich etwas nicht verstanden haben, freue ich mich auf fundierte Berichtigung.
Es wäre schon schön, wenn sich KBA, Zulassungs-Bestimmungs-Autoren und wer sonst noch meint, seinen mehr oder weniger fundierten - was die Sicherheit bzw. Gefährlichkeit der Nutzung von Reifen angeht - Senf dazugeben zu müssen, endlich mal durchringen könnten zu sagen, welche Konsequenzen es hat, wenn auf einem völlig baugleichen Nachfolgermodell eines Krades Reifen gefahren werden, die vom Reifenhersteller nicht expressis verbis als "unbedenklich" gekennzeichnet sind.
Oder gar wie bei den Trailmax trotzdem vom Werk montiert.
Bzw. noch viel besser: KBA und Co. müssen endlich die Reifenhersteller in die Pflicht nehmen und es nicht weiter bei diesem "im Augenblick schon, vielleicht aber auch nicht und jederzeit widerrufbar" Status belassen. Oder aber sagen, dass Reifen, die der in der Zulassungsbescheinigung II aufgeführten Größe montiert werden, damit automatisch auch zugelassen sind. Und zwar ohne Haftungskkonsequenzen für den Halter!
Ziemlich ratlose - oder radlose? - Grüße
ExDeau