Kann das wirklich sein? EU-Gesetz zu Euro4 mit 48 PS Drossel

  • #11

    Also ich habe mal nachgeschaut...


    inklusive vier Fahrstunden die ich zum Auffrischen gemacht habe, inklusive der Gebühren für die Fahrschule, der Prüfung und Kosten für die Passbilder hat mich der Spaß vor vier Jahren € 379,- gekostet.
    Nun nehmen wir mal großzügig an der Wechsel auf den offenen A ist mittlerweile teurer geworden oder ich stelle mich dämlich an, und ich ich muss tatsächlich nun 500,- zahlen bin ich immer noch unter 1000,-.


    Und dafür bekomme ich keinen offenen da deutlich mehr Pflichtfahrstunden, Erste Hilfe Kurs usw. zusätzlich anfällt. Mir sagte damals meine Fahrschule schon das das definitiv über 1000,- Euro liegen wird.


    Es gibt sicherlich noch regionale Unterschiede im Preisgefilde, aber die sollten proportional bei Update und Komplettkurs gleich sein.


    Gruß,


    Stefan

  • #12


    Erste Hilfe Kurs braucht man nicht nochmal machen, wenn man schon den Autoführerschein hat. Der alte Kurs von vor 20 Jahren ist ja noch top aktuell und man kann sich an alles eh noch super erinnern, ist natürlich totaler Quatsch aber gesetzlich gilt das so. Man spart auch ein paar Theoriestunden, wenn man vom Auto zum A aufsteigt, aber trotzdem kann man im Schnitt hier um die 1500 € rechnen. Lohnt sich nur, wenn man den Autoführerschein nicht vor dem tollen Stichtag gemacht hat und damit nur 50er fahren darf statt 125er.


    Ich will gar nicht wissen, was der Führerschein für komplette Fahranfänger kosten würde.

  • #13

    Hier mal meine aktuellen Zahlen (aus der ja nicht gerade für günstige Preise bekannten Stadt Düsseldorf).


    Kosten meiner Führerscheinerweiterung von A1 auf A2:
    Grundbetrag Fahrschule: 50,00 €
    Anmeldung beim Straßenverkehrsamt: 42,60 €
    Praktische Prüfung (Fahrschule): 110,00 €
    Praktische Prüfung (TÜV): 75,21 €
    Kosten je Fahrstunde (45 Minuten): 40,00 €


    Ich bin bisher 2 x volle 1,5 Stunden mit dem Fahrschulmotorrad gefahren (das sind also 4 x 45 Minuten á 40,- €)
    Da mein TÜV-Prüfer wohl besonderen Wert auf 1A ausgeführte Grundfahrübungen legt, habe ich auf eigenen Wunsch am Montag (also 1 Tag vor der Prüfung) noch mal eine Stunde, um genau diese Übungen nochmals zu verinnerlichen. Somit komme ich, sofern ich die Prüfung am Dienstag bestehe, auf genau 200,- € für Fahrstunden.


    Zusammen mit den anderen o. g. Kosten dürfte mich die Erweiterung auf den A2-Führerschein somit am Ende 477,81 € gekostet haben.


    Ich denke, wenn ich in 2 Jahren von A2 auf A erweitern möchte, werde ich - bedingt durch meine NC750X - ja nicht mehr so viele Fahrstunden vor der praktischen Prüfung brauchen. Jetzt lagen ja immerhin 22 Jahre zwischen meiner letzten Fahrt und der ersten Fahrstunde.

    Meine Änderungen: orig. Hauptständer, orig. Handprotektoren, orig. Gepäckbrücke, Bruudt Kennzeichenhalter + Windschildversteller, TomTom Rider 410, Held Gepäckbrückentasche, Akrapovic Titanium ESD


    Mein Tipp >> http://www.motosystem.de <<

  • #14

    Wir können ja mal den Fred neu bezeichnen; von A2 auf A offen :mrgreen:


    Also hier mal die mMn Minimalkosten für die Erweiterung:


    Fahrschule, Vorstellung zur praktischen Prüfung 159,00
    Fahrschule, Grundbetrag 49,00
    Fahrschule, 2 Fahrstunden 80,00
    TÜV-Gebühr 75,21


    Insgesamt also 363,21

    Gruß uss Kölle, Pitter


    Lerne aus der Vergangenheit
    et hät noch immer jot jejange
    (es ist noch immer gut gegangen)

  • #15

    Theorie absitzen und diese lasche Prüfung machen ist sowas von Banane. Im Gegensatz zur zweiten Praxisprüfung bei A2->A, bei der man mit Pech immer durchfallen kann.
    Durch diese neue Regelung ist A1->A2 noch überflüssiger geworden, als es eh schon war (Ausnahme: kein Aufstieg auf A geplant).

  • #16

    Meine Vermutung zu dem am Thread-Anfang verlinkten 1000PS-Bericht war wohl leider doch richtig.


    Denn auch 3ppp kann die 48PS Drossel (mit herkömmlicher, reiner Gaswegbegrenzung) für die 2016er NC's (welche ja Euro 4 haben) plötzlich nicht mehr liefern!!!


    ZITAT:
    "Sehr geehrten 3P Kunden

    Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen bezüglich des Genehmigungs Verfahrens für Euro 4 Fahrzeuge zwischen dem TÜV Süd und dem TÜV Rheinland werden vorerst keine weiteren Leistungsreduzierungen dieses Modells ausgeliefert.
    Das Kraftfahrtbundesamt ist zur Klärung der Sachlage eingeschaltet.
    Ich weise darauf hin das unser Gutachten weder Ungültig noch zurückgezogen wurde.
    Alle bis heute ausgelieferten Leistungsreduzierungen dieses Modells haben Gültigkeit.
    Bis zur Klärung durch das KBA bitte ich um Geduld.
    "


    Quelle: http://neu.3ppp.de/zweiraeder/…-drossel-honda-nc750-rc90


    Meine Herren, bin ich froh, dass meine 3ppp Drossel bereits abgenommen und eingetragen ist!!! :dance: :dance: :dance:
    Man(n) muss ja auch mal Glück haben... :P

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  • #17

    Na da sieht man mal: "Das KBA ist zur Klärung der Sachlage eingeschaltet".


    Jetzt hat die tolle EU es geschafft, Regeln zu schaffen deren Inhalt nicht eindeutig klar und verständlich ist :lol:


    Edit: Wenn ich mich jetzt für die 2016er NC750S entscheide, darf ich sie noch nicht mal fahren :clap: :laughing-rofl:

    Ist der Motor kalt, gib ihm sechseinhalb. Schnell ist der Motor warm und Du kannst vollgas fahr'n.

  • #18

    Ich habe gestern mal Alpha-Technik per Mail angeschrieben und heute schon ne Antwort erhalten:


    "Hallo,

    Drosselsätze von Euro 3 Modellen können nicht für Euro 4 Fahrzeuge verwendet werden.

    Wir sind voll in der Entwicklung,
    sobald ein Fahrzeug in der Entwicklung fertig ist, wird es im online Shop ersichtlich sein.

    Erstes Fahrzeug ist umrüstbar: Yamaha XSR700/NTN690 Typ RM11
    Satz ab sofort lieferbar."


    Ich schätze die Drosseln werden durchs neue Gesetz teurer werden.

    Ist der Motor kalt, gib ihm sechseinhalb. Schnell ist der Motor warm und Du kannst vollgas fahr'n.

  • #19


    Wenn es wirklich so gelöst werden muss, wie in dem 1000PS Bericht als Beispiel genannt, dann werden die Drosseln sogar erheblich teurer werden, denn:


    - Drossel 1 = der normale Gaswegbegrenzer


    Sollte ein Moppedfahrer die Drossel 1 ausbauen, muss - laut dem neuem EU-Gesetz - dann immer noch


    - Drossel 2: z. B. über das Steuergerät


    greifen und die Maschine auf 48 PS drosseln.


    Das ist meiner Meinung nach wieder so ein bescheuertes Gesetz von diesen EU-Heinis...
    Denn wenn ein Fahrer (mit A2-Führerschein) bereit ist, die erste Drossel auszubauen und sich somit strafbar zu machen, wird ihn die 2. Drossel sicherlich nicht von seinem Vorhaben (unerlaubt mit mehr PS zu fahren) abhalten können!!!

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  • #20

    Der letzte Absatz aus dem 1000PS Bericht zeigt (meines rechtlichen Empfindens nach) aber eigentlich eine Lücke/Grauzone für dieses Problem auf:


    ZITAT:
    Nachträgliche Drosselung
    Neu nach 168/2013/EU (EURO 4): Homologierte Fahrzeuge, für die der Hersteller keine Leistungsreduzierung vorsieht (wie zur Zeit bei der Street Twin), können nachträglich weiterhin (wo technisch überhaupt möglich) mit Hilfe eines Drosselklappenanschlags o. ä. über einen Zubehöranbieter (Alpha-Technik etc.) gedrosselt werden, sofern das Fahrzeug eine Zulassung besitzt. Dann nämlich gilt nicht mehr europäisches Recht (168/2013/EU) sondern nationales Recht, also die StVZO. Da sich diese aber nicht geändert hat, können die bisherigen Methoden zur Leistungsreduzierung über ein nationales (deutsches) Gutachten fortgeführt werden.


    Das würde für mich folgendes Szenario bedeuten:
    1.) z. B. die 2016er NC750X (Euro 4) mit den serienmäßigen 55 PS beim Straßenverkehrsamt zulassen


    2.) Danach eine herkömmliche Drossel (per Gaswegbegrenzung) einbauen


    3.) Erneut, jetzt jedoch mit 48 PS, beim Straßenverkehrsamt zulassen (Denn dann gilt wieder das deutsche und nicht mehr das EU-Gesetz)

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