Bin die letzten zehn Jahren mit geflickten Reifen auf Rennstrecken herumgefahren, habe aber aktuell auch einen "Zapfen" im Hinterrad der Integra (seit Nov. 2013).
Die Dinger (analog Anleitung von oerms) halten bis knapp 300 km/h - habs getestet.
Natürlich würde ich als Inverkehrsbringer des Sets auch draufschreiben, dass die nur bis 50 km/h benutzt werden dürfen. Alles andere wäre strafrechtlich (Haftung) extrem fahrlässig. Aber mal ehrlich. Kennt jemand einen Fall, bei dem es einen Unfall aufgrund des Flickens gegeben hat?
Loch im Hinterreifen, schnell beholfen in der Not !
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#117 Zitat von NC700Das mach ich jetzt ja mal so was von gerne
Heinz, wenn ich es nicht besser wüsste, müsste ich denken, du hast irgendwie eine gehässige Ader in dir... :D.
Aber das kommt davon, wenn man wie verrückt arbeitet, und nebenher Beiträge liest und schreibt... .Es grüßt
sin_irrtum -
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#119 Hallo,
muß hier leider meinen Senf dazugeben. Ist schon interessant, welche abenteuerlichen Geschichten hier so rund um Reifenreparaturen herumgeistern.
Zunächst sollte "Mann" wissen, das es verschiedene Verfahren gibt, Reifen -und da unterscheidet sich ein Bike-Pneu nicht vom Auto-(in jeglicher Variante) Pneu- zu reparieren. Der Laie spricht hier gerne vom "Flicken". Der Fachmann allerdings von Reparatur, und wenns dazu noch auf Dauer gut werden muß, vom vulkanisieren.
Letztere Version ist legal ausschließlich Fachbetrieben mit "Vulkaniseurausbildung" vorbehalten (nein, hat nichts mit "dem Kunden das Geld aus der Tasche ziehen" zu tun, sondern ausschließlich mit Kundensicherheit) und findet "Mann" heute in der Regel nur im Reifenfachbetrie.
Die Varianten mit Einziehen eines "klebrig gemachen Wollfadens" sowie mit "kleinen Klebepflastern" ist legal anwendbar von jedermann (Privat nicht kommerziell). Inwiefern letztere Verfahren allerdings dazu geeignet sind, die Gesundheit der Fahrer der jeweiligen Reifen eine auf Dauer weiterhin gute und lange Gesundheit zu gewährleisten, muß jeder der diese Verfahren -für welchen Reifen auch immer er das dann einsetzt- selbt beantworten. Meistens -bittere Erfahrungen belegen das nur zu sehr und nur zu oft- kommt diese Antwort leider "etwas spät". Wenn "Mann" dann noch die Zeit und Möglichkeit hat (weil die Folgen der Folgen der "Flickerei" nicht sa ganz "endgültig" waren), über die Bedeutung von "NIE MEHR" (imm Sinne von Nie mehr z.B. Motorradfahren) oder "IMMER" (im Sinne) von immer TOT nachdenken zu können, dann hat er Glück gehabt mit seinen Reifen-Repararturen. Ausgenommen sind Vulkanisationen, dazu weiter unten.
Für all diese Reparaturverfahren gibt es bestimmte Dinge, die Vorraussetzung für eine Reparartur sind. Das wichtigtse ist, das sich der "Reparateur" ein Bild vom Reifen -und da besonders vom Innenleben des Reifens macht- um zu beurteilen, ob ein Reifen reparabel ist.
Bei der Reifenvulkanisation ist das kein Problem, hier muß der Reifen von der Felge gezogen werden, um alle notendigen Vorbereitungen für die eigentliche Vulkanisation -a.u. Auf-/Anrauhen des Innenreifens sowie der Innenflächen der Stichverletzung, anbringen des Repararturpflasters, ansetzen der Heizplatten für die Vulkanisation (Wärmebehandlung bei ca. 135 Grad Celcius) treffen zu können. D.h. auch, der "Reparateur" hat nun zwngsweise die Möglichkeit UND die Pflicht den Reifen sowohl innen als auch außen zu beurteilen/beurteilen zu können, ob der Reifen den entsprechenden technischen Vorgaben (=> siehe Angaben der entsprechenden Handwerkskammern) entspricht um ihn reparieren zu können.
Wenn nicht, wird er es stets unterlassen, diesen zu reparieren (die Folgen, wenn er dennoch repariert, oder er nicht fachgerecht repariert wären für ihn fatal); wenn repararbel und er wählt die Vulkanisation als Repararturverfahren und führt das auch ordungsgemäß aus -ist wie gesagt in Fachbetrieben die Regel- dann hat der Kunde im Anschluß daran einen Reifen vergleichbar mit den Eigenschaften eines nicht beschädigten Reifens.
Beurteilungskriterien für eine mögliche Reparartur sind u.a. die Lage der Verletzung (Flanke oder Lauffläche), die Art der Verletzung (Stich- oder Schnittverletzung), Größe der Verletzung (Durchmesser/Länge), Karkassfäden beschädigt Ja/Nein (Wenn ja, wieviele), wurde mit dem "Platten" Reifen schon in "Platten"-Zustand gefahren (Hitzeverletzung des Seitengummis, Beschädigung des Reifeninnerliners, Beschädigung der Seitenkarkass-Fäden, etc.).
Dann gesellt sich zu all diesen "objektiven" Beurteilungskriterien noch eines hinzu: Nämlich das Verantortungsbewußtsein des "Reparateur".
Generell würde ich -und ich weißt wovon ich rede- Reifen NUR dort reparieren lassen -sofern alle objektiven Kriterien erfüllt sind und ich dem "Repararteur" auch seit Jahren vertraue- wo ich mich persönlich in "Guten Händen" befinde. Und das ist da, wo solche Reparaturen fachmännisch seit Jahren erfolgreich gemacht werden (dabei spielt es keine Rolle, wie die Firma heißt). Und auch nur im Vulkanisationsverfahren. Desweiteren würde ich niemals Motorrad-Reifen -und meinen eigenen schon mal überhaupt gar nicht- (auch nicht vulkanisieren) reparieren lassen.
Mir ist mein Leben -und sollte es anderen auch sein- um einiges Mehr Wert als ein Sch.... Reifen, bei dem ich über eine vermeintlich erstklassige Reparatur mal 20 Euro sparen kann.
Aber wie gesagt, das muß jeder für sich selbst entscheiden, da gibt es kein richtig oder falsch. Richtig oder falsch gibt es nur im Sinne von reparabel oder nicht reparabel entsprechnd dem aktuellen Stand.
Gru
Jo -
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