Ich habe einen Bekannten, der wurde eines schweren Verkehrsdeliktes überführt, und soll jetzt, zwei Jahre später, seinen Schein für eine Weile abgeben, worüber er ziemlich sauer ist.
Nun ist das ein schweres, nicht zu billigendes Delikt, so sehe ich das jedenfalls, aber verjährt so was nicht trotzdem irgendwann?
Ich kann noch mal nachfragen, aber ich glaube, er ist mit um die 1 Promille Alkohol im Blut in eine Verkehrskontrolle geraten.
Hätte da sein Schein nicht sofort eingezogen werden müssen, verbunden mit der Zahlung einer ordentlichen Geldbuße?
Er meint, so hätte es laufen müssen, und da wäre in diesem Fall längst alles ausgestanden und er könnte seit geraumer Zeit wieder fahren.
Wie denkt ihr über seine Bestrafung nach zweijähriger Funkstille?
Es grüßt
sin_moto