Reflexfolie auf Helm. Was ist erlaubt?

  • #13


    Da ist eher dein Verständnis zur Gesetzelage nicht richtig.





    Sorry, aber das ist nicht mehr und nicht weniger, als eine (falsche) Eigeninterpretation eines juristischen Laien.


    Aber, fragen wir doch mal die Fachleute, die es (eigentlich) wissen sollten.


    Fragen wir das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.


    Eine Stellungnahme dieses Ministeriums hierzu lautet wie folgt (Zitat)
    „Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen. Ob tatsächlich eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch von dem Zustand des jeweiligen Helmes ab."


    Zitat vorläufig Ende.


    Jetzt kommt vom Ministerium aber der entscheidende Satz zur Thematik (Zitat):
    "Es ist daher zu empfehlen, einen nach der ECE-Regelung Nr. 22 gebauten, geprüften und genehmigten Schutzhelm zu tragen.“


    Zitat erneut Ende.



    Insoweit liegt der in diesem unseren Lande seltene Fall vor, dass der Gesetzgeber den Betroffenen durch die Formulierung "geeigneter Helm" eine gewisse Freiheit gelassen hat und eine gewisse Eigenverantwortung voraussetzt.


    Dass Fahrrad- oder Wehrmachtshelme ebensowenig "geeignet" zum Motorradfahren sind, wie aufgesetzte und mit Gummiband befestigte Kochtöpfe, kann hingegen unstreitig gestellt werden.

    Beste Grüße


    Wichtige Forenregel: Bitte k. Abk. ben.


    Ich hasse Leute, die mitten im Satz

  • #14

    [album]6432[/album]


    Das ist der Helm meiner Frau mit Honda-Logo aus Reflexfolie. Ich habe das gleiche auf meinem Helm und bei der letzten Kontrolle durch Polizei wurde nichts beanstandet.


    Gruß Dirk

    Goldene Regel beim Motorradfahren: Erst anhalten, dann absteigen!


    Ganganzeige, Sturzpads, SW-Motech Alu-Rack, SW-Motech Koffer, Gabelprotektoren, geänderte Sitzbank, Bordsteckdose


  • #16

    Hallo.Das bemalen und bekleben vom Motorradhelm ist eine reine Versicherungssache.Es kann nach einen Sturz oder einen runterfall des Helmes durch den Eigentümer nicht mehr eingeschätzt werden ob der Helm noch seine Sicherheit hat.Nach meiner Ansicht weiss jeder Motorradfahrer, das man den Helm auswechseln sollte.Gruss Weiher.

  • #17

    Wenn man nach Frankreich fährt, dann hat man gar keine andere Möglichkeit als den Helm mit zusätzlicher Reflexfolie auszustatten.


    Auszug einer Info vom ADAC:


    "Helme müssen entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.04 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/Markierungen versehen sein. Die Regelungen gelten grundsätzlich auch für ausländische Verkehrsteilnehmer."

    BMW R 1250 GS 2023

    Honda XADV 750 2023

    Yamaha X-Max 400 2020

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    ab Mai 2025: Yamaha Tracer 9 GT+ Y-AMT

  • #18

    m eU - Wesen wird die Welt genesen.


    Gute Nacht !

    Wir haben das große Glück , das wir in genau jenem erdgeschichtlichen unfassbar kurzem Zeitraum leben , in dem es uns vergönnt ist , Verbrennungskraftmotoren zu benutzen.
    ( M. Perscheid)

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