Reflexfolie auf Helm. Was ist erlaubt?
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#13 Zitat von matthifant
Das ist nach meinem Verständnis nicht richig.Da ist eher dein Verständnis zur Gesetzelage nicht richtig.
Zitat von matthifant
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/helmpflicht.php
Entscheidend ist dieser Satz:
Demnach hat sich nur der Begriff geändert, nicht aber die Vorschrift einen ECE-konformen Helm tragen zu müssen, das wird im weiteren Verlauf des Artikels ausgeführt.Sorry, aber das ist nicht mehr und nicht weniger, als eine (falsche) Eigeninterpretation eines juristischen Laien.
Aber, fragen wir doch mal die Fachleute, die es (eigentlich) wissen sollten.
Fragen wir das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Eine Stellungnahme dieses Ministeriums hierzu lautet wie folgt (Zitat)
„Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen. Ob tatsächlich eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch von dem Zustand des jeweiligen Helmes ab."Zitat vorläufig Ende.
Jetzt kommt vom Ministerium aber der entscheidende Satz zur Thematik (Zitat):
"Es ist daher zu empfehlen, einen nach der ECE-Regelung Nr. 22 gebauten, geprüften und genehmigten Schutzhelm zu tragen.“Zitat erneut Ende.
Insoweit liegt der in diesem unseren Lande seltene Fall vor, dass der Gesetzgeber den Betroffenen durch die Formulierung "geeigneter Helm" eine gewisse Freiheit gelassen hat und eine gewisse Eigenverantwortung voraussetzt.
Dass Fahrrad- oder Wehrmachtshelme ebensowenig "geeignet" zum Motorradfahren sind, wie aufgesetzte und mit Gummiband befestigte Kochtöpfe, kann hingegen unstreitig gestellt werden.
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#15 Auch wenn das Thema eigentlich durch ist:
http://reflexfolie.de/index.php
Das schwarze Reflexband ist auch tagsüber erkennbar sobald es angestrahlt wird, wird Silberweiß und ist nicht zu übersehen.
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#16 Hallo.Das bemalen und bekleben vom Motorradhelm ist eine reine Versicherungssache.Es kann nach einen Sturz oder einen runterfall des Helmes durch den Eigentümer nicht mehr eingeschätzt werden ob der Helm noch seine Sicherheit hat.Nach meiner Ansicht weiss jeder Motorradfahrer, das man den Helm auswechseln sollte.Gruss Weiher.
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#17 Wenn man nach Frankreich fährt, dann hat man gar keine andere Möglichkeit als den Helm mit zusätzlicher Reflexfolie auszustatten.
Auszug einer Info vom ADAC:
"Helme müssen entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.04 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/Markierungen versehen sein. Die Regelungen gelten grundsätzlich auch für ausländische Verkehrsteilnehmer."
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