Kawasaki Ninja H2 – Orkan an Bord
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#13 Hallo Wossi, die H2R darf man, wie ich jetzt erfahren habe, eh nur auf der Rennstrecke fahren, und die H2 ist mit ihren 218 PS vielleicht doch etwas schmalbrüstig motorisiert… :D.
Ich finde, wenn man vor knapp 30 Jahren seinen Führerschein auf einer „ETZ 150“ mit 10,5 PS gemacht hat, ist man zumindest für die H2 bestens gerüstet… ;).
Meine Frau hat übrigens vorhin gesagt: „Wenn der Motor erst mal läuft, rennst du eh weg...“…
Sie war aber vor Jahren auch mal der Meinung, dass ich immer nur reden- und mir nie mehr ein Motorrad kaufen würde… 8-).Im Ernst jetzt: Wer den Führerschein bestanden hat, sollte auch alles fahren dürfen, finde ich.
Oder wo will man da die Grenze ziehen?Es grüßt
sin_moto,
der zwar begeistert ist, so einem Teil aber gar nicht gerecht werden könnte -
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#16 Zitat von sin_motoIm Ernst jetzt: Wer den Führerschein bestanden hat, sollte auch alles fahren dürfen, finde ich.
Oder wo will man da die Grenze ziehen?Das kann doch nicht dein Ernst sein.....
Jetzt wirklich ernsthaft:
Genau weiß ich natürlich auch nicht, wie man das geregelt bekommt.
Nur für mich gehören Motorräder mit 200 PS oder mehr einfach nicht
in den öffentlichen Strassenverkehr.
Auf der Rennstrecke OK, da macht es ja auch richtig Spass.
Kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
Vielleicht wäre eine Möglichkeit, die "Prüfung" auf dem Motorrad zu machen,
was man letztendlich auch in Zukunft fahren will.
Das hieße natürlich auch, neues (stärkeres) Moped, neue Prüfung....
Alles unbefriedigend, ich weiß.
Wie schön war es noch, als es eine freiwillige Selbstbeschränkung auf 100 PS gab.
Im Strassenverkehr braucht niemand mehr.
Ist sicher ein unendliches Thema.
Nichts desto trotz, würde ich furchtbar gern die Kawa mal auf der Rennstrecke bewegenMit nachdenklichen Grüßen
Werner_ED -
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#17 Hallo Werner-ED, dem lässt sich aber entgegenhalten, dass man auch mit diesen Motorrädern moderat unterwegs sein kann und dass selbst ein <-100-PS-Golf notfalls als Waffe taugt.
Und selbst wenn es nicht mein Ernst wäre, die Gesetzeslage ist ja nun mal so, dass z.B. der jugendliche Schnösel aus vermögendem Elternhaus sofort nach bestandener Prüfung mit 300 PS auf vier Rädern ab seinem 18. Geburtstag allein unterwegs sein darf.Es grüßt
sin_moto -
#18 Zitat von sin_motoHallo Werner-ED, dem lässt sich aber entgegenhalten, dass man auch mit diesen Motorrädern moderat unterwegs sein kann und dass selbst ein <-100-PS-Golf notfalls als Waffe taugt.
Und selbst wenn es nicht mein Ernst wäre, die Gesetzeslage ist ja nun mal so, dass z.B. der jugendliche Schnösel aus vermögendem Elternhaus sofort nach bestandener Prüfung mit 300 PS auf vier Rädern ab seinem 18. Geburtstag allein unterwegs sein darf.Es grüßt
sin_moto
Das ist falsch: sofort nach Erhalt des FS darfst du nur unbeschränkt fahren wenn du mindestens 25 bist, vorher gilt die Beschränkung auf 48PS.
Mein Sohn fällt z.B. unter diese Regelung: der hat letztes Jahr nur den A2 machen dürfen, muss dann nächstes Jahr nochmal eine Prüfung für den A machen. -
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#19 Richtig lesen Matthias
Zitat von matthifant
Das ist falsch: sofort nach Erhalt des FS darfst du nur unbeschränkt fahren wenn du mindestens 25 bist, vorher gilt die Beschränkung auf 48PS.
Mein Sohn fällt z.B. unter diese Regelung: der hat letztes Jahr nur den A2 machen dürfen, muss dann nächstes Jahr nochmal eine Prüfung für den A machen. -
#20 Zitat von matthifantDas ist falsch: sofort nach Erhalt des FS darfst du nur unbeschränkt fahren wenn du mindestens 25 bist, vorher gilt die Beschränkung auf 48PS.
Mein Sohn fällt z.B. unter diese Regelung: der hat letztes Jahr nur den A2 machen dürfen, muss dann nächstes Jahr nochmal eine Prüfung für den A machen.Nein Matthias, die Beschränkung gilt nur für Klasse A.
VG Klaus
Oh - seh' gerade, Heinz war schneller -
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