Lärmschutzregeln

  • #21

    Hallo,


    Lärm bleibt Lärm - da kann man nicht über Nuancen diskutieren!


    Egal ob nun von einer Kettensäge, Motorrad mit Sportauspuff ohne dB Eater
    oder die berühmten H-D Klappenauspuffsysteme!


    In Maßen ist das ist das vielleicht noch akzeptabel. Wir reden aber hier von
    dB-Werten jenseits der 100 dB - und das stundenlang und über das ganze
    Wochenende. (H.-D. Auspuffsysteme mit Klappe erreichen mühlos 130 dB!)


    Man muß diesen "Lärm-Ignoranten" klar aufzeigen wo Ihre Grenzen sind!


    Die gesetzlichen Vorschriften sind leider (noch) nicht in der Lage diesem
    Lärmterror ein Ende zu bereiten! Über die gültigen Geldbußen von € 90
    bei manipulierten Auspuffanlagen lachen doch die meißten Biker und das alles
    ohne Punkte in Flensburg!


    Wenn hier nicht bald ein "Umdenken" dieser Lärm-Biker stattfindet, werden
    wir in Zukunft mit weiteren Streckensperrungen und massiven Kontrollen an
    Wochenden für Motorradfahrer rechnen müssen.


    Das überregionale Symposium in Simmerath/NRW zeigt ja deutlich wo der Weg hinführt -
    und der Gesetzgeber muß/wird hier handeln!


    Viele Grüße


    Guenther

  • #22

    wir sind zu viele und zu nahe auf einander...die Masse machts


    Rücksichtnahme und Verständnis sind die einzigen wahren Lösungen hier zu.....nur die Einsicht dazu ist halt auch gefragt....

    Physik ist nur trocken , wenn der Tank leer ist

  • #23

    Wir haben es doch zum Teil selbst in der Hand, Änderungen einzuleiten.
    Dazu gehört dann eben auch der Mumm, den Unbelehrbaren entgegen zu treten und ihnen zu zeigen,
    was man von zu lauten Anlagen und provozierendem, unnötigen Krach hält.


    Solange (auch hier) sich immer noch ausgetauscht wird über legale und illegale Möglichkeiten noch lauter zu sein
    und viele zu dem Thema schweigen, oder noch schlimmer, bewundernd auf die Krawallmacher blicken,
    werden wir einfach mit weiteren Streckensperrungen und verschärften Kontrollen leben müssen.


    Auch wenns noch dauert, die Gesetzeslage wird sich weiter verschärfen... und das ist auch gut so! ;)

  • #24

    ... ich schweige mal nicht: Es ist richtig , dass der Unsinn mit der Klappensteuerung (Gesetzesumgehung) damit wohl zu Ende ist !!!

    Wer einen Schreibfehler findet, darf ihn behalten.
    Fahrt nie Schneller, als euer Schutzengel fliegen kann.


    Grüsse Kurt

  • #25


    Ich freue mich auch schon!
    Ich gehöre ja eher zur leisen Fraktion. Wo der Gasgriff ist weiß ich trotzdem.
    :mrgreen:

    :laughing-rolling:
    Sigi
    -- Member of GDZR --
    ----
    Biking is poetry in motion

    Einmal editiert, zuletzt von Sigi64 ()

  • #26

    Bis zu diesem thread hatte ich noch nie was von Klappensteuerung bzw. Klappenauspuff gehört (na gut, ich bin ja auch mit meinem Original-Auspuff zufrieden ;) )
    Habe jetzt mal gegooglet und für mich sieht das aus wie ein Db-Eater, den man im Inneren des ESD einfach umklappt (statt auszubauen).
    Also Klappe statt Db-Eater ?
    In einem Artikel stand folgendes:


    Gilt das nur für Autos ?
    Was ich bei so einer Konstruktion überhaupt nicht verstehe ist, warum solche Lärmgeneratoren überhaupt zulassungsfähig sind.
    Wird denn der Lärm nicht über den gesamten Drehzahlbereich gemessen ? Also auch in dem Bereich in dem die Klappe aufgeht ?

  • #27

    ...Matti, der Lärm wird nur bei einer bestimmten Drehzahl beim Mororrad gemessen und da ist die Klappe eben zu !!!

    Wer einen Schreibfehler findet, darf ihn behalten.
    Fahrt nie Schneller, als euer Schutzengel fliegen kann.


    Grüsse Kurt

  • #28


    Diese Messmethode müssen wohl wieder irgendwelche ahnungslosen aber völlig überbezahlten Sesselfurzer entwickelt haben :twisted:

  • #29

    ...geballtes Halbwissen in schmerzfreiester Form... :clap:


    Klappensteuerungen gibt es bei Kfz und auch Motorrad schon seit Jahren. Legitimation war bisher das eng gesteckte Fenster in der Zulassungsvorschrift. Das ändert sich aber mit einer neuen einheitlichen Messprozedur ab diesem Jahr, die aber nicht mit zwei Worten zu erklären und deutlich strenger und komplizierter ist. Sie wird aber von allen Herstellern begrüßt - soviel mal zur These der ach-so-bösen Auspufffritzen...


    Der Schrei nach noch mehr Leistung bei weniger Verbrauch etc. treibt die Hersteller an Grenzen der Machbarkeit. Zuviel Gegendruck im Abgassystem verschlechtert die Performance des Motors. Ein offenes Rohr wäre für viele Motoren das Idealbild, Sauger wie auch Turbo (bei denen übrigens auch komplett ohne Auspuff gefahren werden könnte und sie nicht lauter als mit Auspuff wären).
    Da dies aus Gründen der Lärmemission nicht geht, muß nachgedämpft werden. Kammeranlagen (Reflexionsdämpfer) sind da sehr wirkungsvoll und langlebig, steigern aber extrem den Gegendruck im Abgassystem, was negativ bei der Leistungsentfaltung ist. Daher beschränkt man sich auf einen Arbeitsbereich, der aber für den Alltagsverkehr als durchaus sinnvoll und ausreichend gilt. In der Messprozedur wird mit exakt 50 km/h eingefahren, über 20m Messstrecke Vollgas beschleunigt und im Falle der Motorräder am Ende der Messstrecke schlagartig das Gas weggenommen. Am Ende der Messstrecke muss eine Mindestgeschwindigkeit erreicht werden, was eine Mindestbeschleunigung vorraussetzt. D.h. der Test kann und darf nicht in einem extrem hohen Gang im Bummelmodus gefahren werden. Diese Messprozedur entspricht der Vollgasbeschleunigung am Ortsausgang, unterhalb dieser 50 km/h ist die Klappe eh zu (manuelle Öffnung mal außen vor). Würde die Klappe oberhalb dieses Fensters geschlossen bleiben, würde das Fahrzeug keiner kaufen, weil in jedem Test der Fachpresse über mangelnde Leistung/Durchzug und Performanceschwäche gejammert würde... Was der Kunde mit manueller Abschaltung oder Manipulation der Klappe anstellt, dafür kann der Hersteller nichts. Es bleibt aber immer ein Teil der Dämpfwirkung (sprich Kammern oder Absoptionsabschnitte) in Betrieb!! Ungefiltert lässt kein Hersteller die Schallwelle in die Umwelt.


    Mit der neuen EU-Norm für Grenzwert, Testprozedur und Abgasnorm wird die Schraube deutlich angezogen und von den Entwicklungsabteilungen begrüßt und für notwendig erachtet! Die neuen Grenzwerte würden aktuelle Anlagen kaum bis gar nicht schaffen! Allen Dauernörglern wird dann ordentlich der Wind aus den Segeln genommen! Zusätzlich wird der maximale Pegelwert nach dieser Regelung auch weiter jährlich gesenkt, was teilweise selbst für Elektroautos zukünftig zum Problem wird und neue Aufgaben an die Reifenentwickler und den Rollgeräuschen stellt.
    Soviel mal kurz zur Verallgemeinerung der bösen Industrie, die alle lügen und betrügen und allen Terassenbesitzern die Schlagsahne auf der Erdbeertorte sauer werden lässt...


    Zum "Sounddesign": keine Angst, da sitzen genug Leute, die sich Gedanken machen und den Rest der Welt weder ausblenden noch Richtlinien oder Regelungen ignorieren... Das Problem der Lautheit eines Geräusches wird dabei ebenso Rechnung getragen. Psychakustische Elemente werden einbezogen, daher auch alle Angaben und Messungen mit A-Filterbewertung, der immer in der Klammer nach dB angegeben wird. Töne gleichen Pegels werden bei unterschiedlichen Frequenzen unterschiedlich wahrgenommen. Das Ohr erreicht bei ca. 1.000-1.500 Hz die heftigste Wahrnehmung in "Lautheit". Da kommen wir aber nun zum Problem: tiefe Frequenzen werden länger wahrgenommen, da sie sich besser übertragen! Je bassiger eine Anlage, um so länger hat der Anwohner etwas von ihr... Kennt man vielleicht vom Dorffest im Nachbarort, Schlagzeug und Bass hört man weiter als Gesang oder hochtonige Instrumente. Da beißt sich die Katze in den Schwanz, tiefer=angenehmer=leiser=länger wahrnehmbar...und nun?


    Zum Pegel: mit jeder Verdopplung der Entfernung sinkt der Pegel um 6 dB, was rein theoretisch eine Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke ist (Psychoakustik nimmt 10 dB). Da kommt nun aber wieder das Problem der Frequenz ins Spiel (siehe oben) und der Wahrnehmung selbiger. Das Teil kann nach Messung einen höheren Pegel haben, ist aber über eine Entfernung X leiser oder gar nicht mehr wahrnehmbar.


    Zur Streckensperrung und dem Symposium: wenn ich mich richtig erinnere, sind die Gedankenergüsse des Symposiums alle nicht haltbar gewesen und wurden vom Ministerium gekippt. Streckensperrungen durch Larmbelästigung sind nicht haltbar! Dafür sind nur Unfallzahlen und Todesfälle belastbar, diese Aussage bekam ich auch vom Verkehrsministerium BaWü auf der Lärmpfosten-Veranstaltung letztes Jahr. Das sich natürlich immer mal wieder Lokalpolitiker ihr gekauftes Sommerdomizil durch Schnellschuss-Diktate ruhig erzwingen wollen, ist nichts neues. Das hält aber keiner Klage stand, da die Begründung einer Streckensperrung klar geregelt ist.


    Hoffe etwas mehr Licht ins Dunkel der Stammtischparolen gebracht zu haben... ;)

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