Geht's noch?

  • #11

    Es geht hier aber doch auch um die Verhältnismäßigkeit. Mal abgesehen davon das er mehrfach versucht hat einen neuen Perso zu bekommen (wie lange wird er, wenn überhaupt, den noch brauchen?). Das er wohl recht laut geworden ist, kann man Behördenwillkür oder Altersstarsin zuordnen. Ok! Recht soll Recht bleiben. Aber was kostet dem Staat bzw. dem Steuerzahler eine 6 monatige Unterbringung mit Vollpension? Immerhin geht es hier um 200 €. Wenn ich dann sehe, das z.B. Hr. Hoeneß Millionen Steuern hinterzieht, unmittelbar nach Haftantritt Freigang bekommt, weiterhin einen hochbezahlten Job nachgeht und nur noch zum schlafen im Knast erscheinen muss dann weiß ich nicht mit welchem Maß gemessen wird. Irgendwie erscheint mir das sehr willkürlich und überzogen.

    Juschka unterwegs, wann immer möglich

  • #12

    2 Tage nach Edathy, fallen mir dazu noch ganz andere "Gegenargumente" ein. :twisted:

  • #13

    Hi Wossi,


    Edathy ist eine andere Geschichte, der Mann hat´s in der Gesellschaft verschi..en. Der Name ging durch die Medien und egal wo er auftaucht und was will, wird man sich an den Namen erinnern...


    Viele Grüße, Alex

  • #14

    Sicher ist "Edathy" eine andere Geschichte, Alex.
    Mir ging es bei dem Vergleich um die Verhältnismäßigkeit.
    Und die ist mir hier wahrlich nicht gegeben, wenn ich die Schwere der Schuld ins Verhältnis setze. ;)

  • #15

    Die Dauer der Beugehaft ist nunmal unabhängig von der Höhe der zu zahlenden Strafe.
    Ich finde es auch gut, dass da keine Ausnahmen gemacht werden. Sonst könnte ja jeder kommen und irgend ein Argument finden warum gerade er jetzt nicht diese Haft antreten kann.


    Er hat sich das ja auch selber eingebrockt. Beim zweiten Versuch den Perso zu verlängern hätte er auch einfach ein biometrisches Foto am Start haben können. Ist ja nicht so schwer einen Fotografen zu bitten das zu machen.
    Hätte er sich da bei der Beörde zusammengerissen, hätten die ihn auch nicht mehrfach!! rausgeschmissen und angezeigt.
    Er hätte es auch lassen können wegen der Anzeige vor Gericht zu ziehen. Oder er hätte auch mal das Urteil vom Gericht akzeptieren und die Geldstrafe bezahlen können.
    Er hatte also mehr als genug Möglichkeiten diese Beugehaft noch zu vermeiden, auch noch in der Zeit zwischen Urteil und Verhaftung, ja sogar selbst bei der Verhaftung hätte er das Geld auch einfach bezahlen können. Nebenbei bemerkt kann er die Beugehaft ja jederzeit beenden indem er halt die Strafe bezahlt.


    Es besteht nunmal Ausweißpflicht, da sollte man keine Ausnahmen machen, ist das gleiche wie mit der Beugehaft. Der kann ja auch gut und gerne 20 Jahre leben und sonstwas anstellen, wer weiß das schon.

  • #16

    Das finde ich sehr schwer zu beurteilen. Klar, er hat seine Strafe nicht bezahlt. Aber kann man da nicht pfänden? Beugehaft, und dann für einen 82 jährigen finde ich schon hart. Da fallen mir ganz andere Kaliber ein ...

    Gruß von Sven(ssons)
    aus Münster


    Endlich wieder RRRRROOOOOAAAARRRRRRRrrrrrrrrr ...

  • #17


    Wenn er die Strafe bezahlt hat er ja immer noch keinen Ausweis... [FACE WITH TEARS OF JOY]

    Soichane Sechse wia uns Fünfe gibt's koane Viere, weil mia Drei de zwoa Oanzig'n san


    Historie: Pantheon 125 2T (31' km) und Beverly 125 (44' km), MP3 400 LT (64' km)

  • #18


    :mrgreen:

    Gruß von Sven(ssons)
    aus Münster


    Endlich wieder RRRRROOOOOAAAARRRRRRRrrrrrrrrr ...

  • #20


    Doch, ist versucht worden. Den Gerichtsvolzieher hat er aber nicht rein gelassen und über seine Vermögensverhaltnisse wollte er dem Vollzieher keine Auskunft geben.


    Ich persönlich finde ja diesen "Sturm der Entrüstung" und die glorifizierung dieses Rentners seitens einiger Bürger (aus dem Link von Maks) erschreckend.
    Wie gesagt, der hat sich das völlig selbst zu zu schreiben und als ehemaliger "Manager eines Schweizer Unternehmens" nagt der sicherlich auch nicht am Hungertuch.
    Unglaublich dass der die 200 Euro nichtmal selbst bezahlt hat. :roll:

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