Demnächst dürfen sich ja die ersten "neuen" A2-Inhaber vielleicht Gedanken über den Aufstieg zu A-Schein machen.
Hab' ich eben hier http://www.fahrlehrerverband-b…-FSKl/Kl_Motorrad_neu.htm gefunden:
Bei der Erweiterung von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Frage: Wird die Fahrerlaubnis dann auch gleich erteilt? Dazu steht da nichts .
Aber wenn im Zusammenhang mit dem Mindestalter folgendes gilt:
"Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden."
und ich an die 10 ätzend langen Tage vor meinem 18. Geb. ohne FS trotz bestandener Prüfung denke, dann wohl eher noch nicht, oder?
Denn einmal ist das Erreichen des Mindestalters Voraussetzung und im anderen Fall doch die vollen 2 Jahre Vorbesitz A2.
Weiß das jemand?
Gibt's denn schon jemand mit konkreten Absichten? Für mich ist das beim derzeitigen Angebot an DCT-Maschinen noch uninteressant.
Neugierige Grüße,
Klaus