Mofa-Sitzbank zu lang - krasse Strafe

  • #11


    Sorry, wenn Du Dich durch meine Aussage angegriffen gefühlt hast, das war nicht meine Absicht.


    Ich ärgere mich ledigliche über solche "man sollte lieber Kinderschänder verfolgen" Aussagen. Wenn das ironisch gemeint war, dann tut es mir leid, das habe ich so aus dem Text nicht herauslesen können.



    Der 16 Jährige hat eine Fahrschule absolviert, der 15 Jährige mit einem 25 km/h Moped nur so einen kurzen Kurs belegt.
    Die 125 ccm Mopeds sind auf Geschwindigkeiten bis zu 120 km/h ausgelegt, ein gedrosselter 50 ccm Roller nicht.


    Ich merke das schon bei meiner SH 150i - wenn ich mit der 120 km/h fahre, ist das ganze Fahrwerk wesentlich ruhiger als meine Kymco Vitality (50 ccm) jemals gewesen ist - und sei es bei nur 20 km/h.



    Das mag Deine Ansicht sein - ich habe da eine andere. Und "ziviler Ungehorsam" im Straßenverkehr kann sehr schnell sehr gefährlich werden.



    Weil damals die Führerscheinregelung so gewesen ist, und man erst später erkannt hat, dass es besser ist, wenn der 16 Jährige erstmal einen entsprechenden Führerschein macht. Das Problem ist, dass man jetzt dem Opa nicht sagen kann, hey, Du darfst jetzt keine 125er mehr fahren, weil die nicht mehr in Deinem Führerschein enthalten sind.


    Ein ähnliches hat man ja mit den dreirädrigen Piaggos, die man auch mit dem B Führerschein fahren darf - wenn man diesen vor dem 19.01.2013 gemacht hat. Der Gesetzgeber hat halt zu spät erkannt, dass man dafür eigentlich einen Motorradführerschein bräuchte - aber was soll er jetzt machen? Wenn ich mir am 19.12.2012 einen Piaggo MP3 gekauft habe, und einen Monat später sagt mir der Gesetzgeber - ne ne, den darfst Du jetzt aber nicht mehr fahren? Da gilt halt die Bestandsregelung - ich habe das Recht, einen Piaggo MP3 nur mit Klasse B zu fahren, also behalte ich das auch. Das das ungerecht anmutet, mag sein - aber die perfekte Welt haben wir halt nicht, und da muss man vernünftige Kompromisse finden.



    Schade.


    Beste Grüße,
    henry

    Wie gut das bald wieder Weihnachten ist. Ein Tag, an dem wir die Geburt eines Juden feiern, der sein Leben als Asylant in einer Flüchtlingsunterkunft begonnen hat.

  • #12


    Da hast Du nicht ganz Unrecht. Zumindest für automatische fahrende 125er Roller würde ein eintägiger Lehrgang für Klasse B Besitzer voll ausreichen.


    Ähnlich sinnlos finde ich im Übrigen die 4 Pflichtfahrstunden beim A auf der Autobahn... 4 Stunden voller Langweile stupide geradeaus fahren ... :snooty:

    Wie gut das bald wieder Weihnachten ist. Ein Tag, an dem wir die Geburt eines Juden feiern, der sein Leben als Asylant in einer Flüchtlingsunterkunft begonnen hat.

  • #13

    Sorry Henry, aber fast jeder Beitrag von dir der letzten beiden Tage erzeugt bei mir Kopfschmerz vom vielen Kopfschütteln... Habe selten soviel Falsches und Realitätsfernes gelesen! :doh:

  • #14

    Im Ursprungspost ging es aber nicht um die Geschwindigkeitsbegrenzung von Mofas, sondern darum, dass ein Richter ein Mofa mit mehr als einem Sitzplatz unabhängig von der Geschwindigkeit zum Motorrad gemacht hat, um dem Fahrer ein Urteil wegen "Fahren ohne Führerschein" anhängen zu können. Soweit ich den Zeitungsartikel verstanden habe, war der Fahrer wohl dem Richter nicht unbekannt und darüberhinaus bereits wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden. Imho wurde hier also ein subjektives Urteil gesprochen, was der betreffende Richter aber sicher vehement verneinen würde.
    Inwiefern das Urteil aus objektiven Gesichtspunkten gerechtfertigt ist, steht auf einem anderen Blatt.

  • #15

    Urteilsschlagzeilen sind oft Aufreger, denn es ist nicht zu entnehmen, was wirklich dahinter steckt. Erst wenn man die Urteilsbegründung liest, kann eine Kritik an einer solchen Entscheidung ansetzen. Der Rest ist Populismus.


    Der so Gestrafte kann das Urteil ja anfechten. Wenn er selbst kein ausreichendes Einkommen hat, dann zahlen's wir - ergo die Staatskasse.

    Soichane Sechse wia uns Fünfe gibt's koane Viere, weil mia Drei de zwoa Oanzig'n san


    Historie: Pantheon 125 2T (31' km) und Beverly 125 (44' km), MP3 400 LT (64' km)

  • #16


    Schade, hatte gehofft, Du bist stärker in der Lage, konstruktive Äußerungen zu tätigen. Den Beiträgen anderer pauschal falsche und realitätsferne Inhalte zu unterstellen, ist jedenfalls nicht im Geringsten konstruktiv.


    Wenn Du Dich konstruktiv äußern wölltest, könntest Du ja schreiben, was bei meinen Äußerungen nicht passt. Andernfalls hat das so ein Geschmäckle von "wie kann ich den anderen am Besten beleidigen...".

    Wie gut das bald wieder Weihnachten ist. Ein Tag, an dem wir die Geburt eines Juden feiern, der sein Leben als Asylant in einer Flüchtlingsunterkunft begonnen hat.

  • #17


    Das ist ja genau das, was mich an den 25/45 km/h Geräten stört. Die teils drastischen Strafen für leichtes (!) Abweichen von den gesetzlichen Normen laden einfach extrem zur Willkür ein. Was Polizist/Richter A noch mit einer Ermahnung durchgehen lässt, wird von Polizist/Richter B mit über 1000 € und /oder Freiheitsstrafe bestraft.

    Wie gut das bald wieder Weihnachten ist. Ein Tag, an dem wir die Geburt eines Juden feiern, der sein Leben als Asylant in einer Flüchtlingsunterkunft begonnen hat.

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