ActionCam Verbot?

  • #21

    Ach wer weiß, ob so ein Verbot in Deutschland wirklich kommt.


    Seit Jahrzehnten wird hier über die Einführung eines Tempolimits diskutiert, mit dem Ergebnis, dass es eine "Richtgeschwindigkeit" gibt, nach der sich eh keiner richtet... ;).


    Es grüßt
    sin_richtgeschwindigkeitsignorierer... :auto-car: :auto-checkeredflag:

    smileys-0008.gif   auto-0405.gif   smileys-0008.gif

  • #22


    Das Problem wird ggf. sein: wie erklärst Du einem östereichischen Polizisten dass Du das Verkehrsgeschehen ja gar nicht filmst, sondern nur ein Urlaubsfilmchen drehst.
    Wenn der sich den Film Deiner actioncam ansieht wird er nämlich neben den schönen Landschaften vermutlich folgendes sehen:
    - Nummernschilder anderer Verkehrsteilnehmer
    - Gesichter unbeteiligter Fussgänger
    - evtl. sogar ein Verkehrsvergehen eines anderen Verkehrsteilnehmers
    Ich habe keine actioncam, finde diesen Vorstoss aber völlig bescheuert.
    Dass man ggf. den ein oder anderen im Internet eingestellten Film auf Anweisung löschen muss (Recht am eigenen Bild) finde ich O.K., aber das Mitführen einer Cam generell zu verbieten ist schwachsinnig, dann müsste man auch das Mitführen von Fotokameras verbieten.

  • #23

    Gegen welches Gesetz verstoße ich, wenn ich in Österreich mit derselben Kamera, die eben noch an meinem Lenker montiert war, die Fußgängerzone von Wien filme? Ein schöner Schwenk mit vielen Gesichtern, die zum Gesamtbild gehören, mit Nummerschildern, die auf dem Parkplatz am Rande der Fußgängerzone zusehen sind.


    Letztendlich müsste mein Schwenk doch auch verboten werden, oder?

    "Wir essen jetzt, Opa."
    Kommata retten Leben...

  • #24

    Hier stellt sich jedoch die Frage wie es weitergehen wird.
    Im Zuge der Digitalisierung der u.a. Automobilindustrie wird es zukünftig und teilweise schon jetzt möglich sein, alle Bewegungen aufzuzeichnen und auszuwerten. Wenn dann bald auch noch die verfügbaren Kameras im Auto angebunden werden, brauchen wir uns um zusätzliche Kameras keine Sorgen mehr machen.


    Gruß Gini

    Militärische Intelligenz ist ein Widerspruch in sich.


    Honda Hauptständer, Ermax Scheibe, Koffer Shad SH36, Topcase Shad 48, Navihalterung, USB-Steckdose, Ctek Ladestecker, DWS Sitzbank, Handschützer Dual Road, Moped-Optik Radabdeckungen

  • #25

    Ich bin der Meinung, das hier die Politik einfach zu lahmarschig ist und nicht die Richtigen Signale setzt.
    So ist es auch mit der gesetzlichen Grauzone im Internet (ich sag nur Stichwort Streamen). Aber ich schweife vom Kernthema ab.


    Ich persönlich halte nicht viel von Dashcam's und deren "privaten" Nutzung als Tour-aufnahme.
    Hab es mal ausprobiert eine Fahrt mit dem Auto zu filmen. Beim Betrachten des Resultates war nach nicht mal 5 min schluss mit der Freude. Es war schlicht weg zu langweilig.
    Dann doch lieber selber fahren. :twisted:
    Bei einem kleinen Stop dann beliebte Objekte/Gebäude am Straßenrand fotografieren.


    Und selbst als "Beweismittel" finde ich eine Dashcam eher als untauglich (aber nicht sinnlos), da man das Geschehen nur von einer Perspektive erkennt.
    Man sieht zum Beipiel nicht was hinter dem Fahrer passierte. Desweiteren ist es nicht mit den Fahrzeugdaten gefüttert. (Wurde nur leicht gebremst oder voll? Wie groß war die eigene Geschwindigkeit? - Gut einige Cam's haben das, aber trotzdem)


    Auch kann das "Beweismittel" gegen einen selbst eingesetzt werden, denn wenn zugelassen, dann nur das komplette Video. Und mal ehrlich, wer hält sich zu 100% an die STVO?
    Wird an einem Stoppschild immer 2 Sekunden gewartet? War die Ampel wirklich Gelb? ...

    aktueller Verbrauch:

  • #26

    Hallo zusammen,


    ich will hier sicher keine weitere Diskussion unter Datenschützern provozieren und auch niemandem das Filmen von Touren vergällen. Ich finde es auch prima, dass die Möglichkeiten dazu durch hochentwickelte elektronische Alleskönner möglich sind. Aber man muss auch die Rechte anderer achten. Das nimmt ja auch jeder von uns für sich selbst in Anspruch.


    Nachdem sich aber offensichtlich auch in diesem Forum immer noch hartnäckig der Irrglaube hält, dass bei Gruppenfotos kein Recht mehr am eigenen Bild besteht, hier mal eine Info von mir dazu:


    Im KUG gibt es den §23: Der beschreibt in typischen Rechtsdeutsch, wann das Recht am eigenen Bild verwirkt ist: Interessant Absatz I, Ziffer 2 und 3:


    2. die abgebildeten Personen nur als Beiwerke einer Landschaft oder Örtlichkeit erscheinen
    3. das Bildnis Versammlungen, Aufzüge oder ähnliche Vorgänge darstellt, an denen der Abgebildete teilgenommen hat


    Allerdings sind diese Ausnahmen nur dann relevant, wenn man eigentlich etwas gan anderes fotografieren will (also einen Platz, ein Gebäude oder einen anderen Gegenstand) und die Gruppe gerade zufällig im Bild ist. Gleiches gilt auch für Veranstaltungen, wobei ich darauf achten muss, dass ich ekine Einzelpersonen aus der Gruppe besonders hervorhebe.
    Der Schwenk durch eine Innenstadt mit Ihren vielen Sehenswürdigkeiten wird also in der Regel kein Problem darstellen. Die Dokumentation einer Passfahrt wird wohl im Falle des Eigengebrauchs auch mangels Kläger kein Problem werden. Allerdings müssen bei Veröffentlichung wenigstens die Nummernschilder verschleiert werden.


    Fazit also:
    Möchten man also eine Gruppe fotografieren, so dürfen die Aufnahmen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung jeder einzelnen auf dem Bild dargestellten Personen genutzt oder veröffentlicht werden. Das kann dann auch bedeuten, dass man sich 10 oder 20 oder mehr Zustimmungen einholen muss. Im Streitfall ist der Aufnehmende in der Beweispflicht, dass er die Einwillgungen hat bzw. dass Ausnahmen gemäß §23 KUG oder andere Einzelfallsausnahmen vorliegen.


    Sollte nun einer von Euch auf den Gedanken kommen, dass er oder sie die Aufnahmen ja nicht in Deutschland, sondern in Österreich, Italien oder Frankreich macht, so kann ich dem nur sagen, dass diese Länder eine ähnliche Rechtslage haben. Gleiches gilt auch für die Schweiz, die in Sachen Datenschutz von der EU als EU-konform anerkannt ist. Bitte denkt auch dran, dass das bundesdeutsche Datenschutzrecht eher eines der lässigeren Gesetze innerhalb der EU ist. Etliche Länder haben die EU-Richtlinien wesentlich strenger ausgelegt und dazu auch drastischere Strafen.


    Und vielleicht noch eine interessante Info zu diesem Thema:
    In Österreich gelten die Datenschutzgesetze nicht nur für natürliche, sondern auch für juristische Personen.


    Und zu guter Letzt gilt auch hier der Leitspruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sich rein auf das Bauchgefühl und den gesunden Menschenverstand zu verlassen ist in Rechtsfragen schon manchem zum Verhängnis geworden. Auch wenns noch so unlogisch zu sein scheint.


    Ich wünsche Euch in diesem Sinne nur unvergessliche Touren, fantastisches Bildmaterial zum Erinnern und ein bißchen Fingerspitzengefühl beim Schneiden und Verwerten der gemachten Aufnahmen.

    Gruß
    Flori

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