Wenn man sich den §16 der StVO mal anschaut, dann dürfte man eine Hupe ja nur recht selten brauchen:
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
Ich stell mir mal vor, wie das wäre, wenn ich jeden, den ich außerhalb geschlossener Ortschaften überholen will, anhupen würde. Die meisten würden mich für bekloppt halten und einige würden in typisch deutscher Manier versuchen, mir den Vorgang zu erschweren, weil ich ja unverschämterweise gehupt habe. Also zum Vergessen.
Wenn man sich mal die Kommentierungen durchliest, wann man denn nun eigentlich wirklich eine Gefährdung für sich oder andere sehen kann, dann sind die Einsatzfälle auch eher gering. Und wenn dann mal solch ein Fall eintritt, dann sind bei höherem Straßenlärm die von der StVZO maximal zugelassenen 105dB in 7m Enfernung oft nicht ausreichend.
Also werde ich mein winselndes Etwas doch am Integra dranlassen, denn wofür ich es am liebsten verwenden würde, nämlich für das Aufwecken von Ampelschläfern und zum Anmaulen von Motorrad-Übersehern darf man es ja nicht hernehmen. Zudem wäre dazu nach meinem Empfinden ein mindestens "140dB in 20cm Abstand LKW-Horn" das Mittel der Wahl. Aber was bringt mir das, wenn ich nach ein paar Benutzungen solch eines Horns davon Ermüdungsbrüche in der vorderen Radabdeckung bekomme.
In diesem Sinne