Fahrlässige Körperverletzung, Anzeige

  • #21


    Ich bin der Halter, deswegen kommen die auf mich...
    Die Schilderung der Tante habe ich aus den Akten, hat mir mein Anwalt zukommen lassen. Mein Anwalt sagt auch, daß mein Motorrad nichts auf dem Gehsteig zu suchen hat, ich hätte es erst auf die Strasse schieben müssen um aufsteigen zu dürfen...


    Ich werde warscheinlich die 300€ zu Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO zahlen, dann kann ich mir zumindest sicher sein keine 5 Pkt. zu bekommen.


    Recht haben und Recht bekommen ist immer so eine Sache...falls Sie noch zivilrechtlich auf Schmerzensgeld klagt werden die Karten neu gemischt....Aber für 300€ 5Pkt. aus dem Kopf zu haben ist ein fairer Preis...so gesehen

    ---- Member of GDZR ----




    Aktuell ham se mir meine Signatur entzogen...Ich bin der Einzige aufm NC Treffen der mit Knut Telefoniert hat

  • #22

    Gibt es Zeugen für den "Tathergang"?


    NC700S DCT 2012-2016|34.000 km|Ermax HRA|Pyramid Fenderverlängerung|Garmin Zumo 390LM|SW-Motech Kugelkopf für RAM Mount|Givi Sturzbügel|Givi E21 Seitenkoffer|Givi Topcasehalterung|Held Stinger Tankrucksack|Oxford Premium Sport Heizgriffe|USB|

  • #23


    Schon klar, Torsten, aber das war nicht die Intention meiner Frage!


    Der Vorgang war zuerst bei der Polizei, die versucht hat, über Dich als Halter den Fahrer zu ermitteln (wahrscheinlich eine schriftliche Anfrage).
    Dabei gibt es zwei Alternativen:
    1. Du gibst an, selbst gefahren zu sein. Anschließend wird das Verfahren gg. Dich eröffnet, Du wirst noch einmal als Beschuldigter gehört (schriftlich oder mündlich persönlich).


    2. Du antwortest nicht oder antwortest, gibst aber nicht an, wer der Fahrer war. Dann ist es Sache der Polizei, anhand einer evt. vorhandenen Personenbeschreibung den Fahrer zu ermitteln. Die war ja nach Deiner Angabe äußerst dürftig, damit lässt sich jedenfalls kein Fahrer ermitteln! Also geht der Vorgang ohne konkreten Beschuldigten anschließend zur Staatsanwaltschaft.


    Dir hat jetzt aber der Staatsanwalt den Vorschlag zur Einstellung geschickt, also stehst Du als Fahrer fest. Bis jetzt hast Du aber im Dunkel gelassen, warum Du als Beschuldigter feststehst.


    Bleibt also nur die 1. Alternative. Damit bleibt Dir aber nur übrig, zu zahlen (hatte ich ja schon zu Anfang geschrieben)...



    Dein Rechtsanwalt bekommt übrigens erst Akteneinsicht, wenn Du als Beschuldigter feststehst...



    Sorry Torsten - was für ein Quatsch! Außerdem hat das absolut nichts mit dem Tatvorwurf zu tun... . Ist wahrscheinlich ein Fachanwalt für Familienrecht... :confusion-scratchheadyellow:

  • #24

    Ja eben, was hat eine OWI zu tun mit dem Tatvorwurf.
    Ich würde es drauf ankommen lassen und sagen dass ich nicht gefahren bin. Oder zumindest abstreiten, dass es so gelaufen ist. Es sei denn ihr habt euch schon verplappert bei dem Austausch mit der StA.. genau sowas sollte ein Anwalt verhindern.


    Provokativ mit Sporen .. bei so einem Humbug würde ich prinzipiell jedes Schuldeingeständnis ablehnen.

  • #25


    Meine Rede.


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  • #26

    [/quote]
    Sorry Torsten - was für ein Quatsch! Außerdem hat das absolut nichts mit dem Tatvorwurf zu tun... . Ist wahrscheinlich ein Fachanwalt für Familienrecht... :confusion-scratchheadyellow:[/quote]



    Ich gebe Dir Recht, dass das Parken auf dem Gehweg nicht das geringste mit dem Tatvorwurf zu tun hat - dass weiß selbst ich als fachidiotischer Fachanwalt für Familienrecht.... :violin:

  • #27


    Hallo Dirk,
    Du solltest das keinesfalls persönlich nehmen - ich hätte besser den Patentanwalt als Beispiel genommen... ;)


    Als "Fachidiot" wirst Du sicher bestätigen, dass es selbst in dem von Dir bearbeiteten extrem kleinen Stück vom sehr komplexen Kuchen schon schwer ist, sich ständig auf dem Laufenden zu halten. Da kann das Wissen in anderen Bereichen nur bruchstückhaft sein.


    Wenn man zum Dachdecker geht, um sich von ihm das Bad renovieren zu lassen, wird man wieder weggeschickt. Anders sieht es bei der Juristerei aus!
    Ich kenne keine Kanzlei, die den Kunden/Mandant wieder nach Hause geschickt hat, weil der Fachmann für diese Sache gar keiner ist. Insb. in den kleineren Kanzleien macht jeder alles, um wirtschaftlich überleben zu können. Darunter leidet natürlich die Qualität. Dazu kommt noch - in jedem Beruf gibt es gute und schlechte...
    Wenn man dann auch noch an einen gerät, der eher zu den schlechten gehört, wäre es oft besser gewesen, man hätte sich selbst vertreten... .


    Leider gibt es keine Institution, um sich vorher über die Qualität der Person zu informieren...


    In meiner Scheidungsgeschichte hat der mich vertretende Kollege (Fachanwalt) es nicht mal geschafft, die Unterhaltsansprüche von Ex und Kindern korrekt auszurechnen und wollte noch 700 € dafür haben... . Meiner Ex hat er "Drohbriefe" geschickt, obwohl ich das ausdrücklich nicht wollte!!


    Soweit OT...

  • #28


    Hallo Didi, ich fühlte mich nicht persönlich angegriffen, kein Problem.
    Das Schlimme ist, dass Du mit einigen deiner Aussagen Recht hast. Auch in der Anwaltschaft herrscht ein starker Verdrängungswettbewerb und somit in gewisser Weise Konkurrenzkampf. Und gerade der junge Kollege, dem die Reputation und die überlebenswichtigen Empfehlungen, fehlen (woher sollen die ja auch kommen) kämpft tatsächlich um das "Überleben". Insofern ist es zumindest menschlich verständlich dass diese Kollegen jedes Mandat annehmen (müssen); hinzu kommt, dass die jungen Kollegen gar keine Chance haben, die für eine Fachanwaltszulassung notwendigen Mandate zusammen zu bekommen (ich glaube es waren bei mir jeweils rund 120 Mandate im Familien und 100 Mandate im Arbeitsrecht, die auch noch ganz bestimmte Kriterien erfüllen mussten) und Ihnen letztlich auch das Geld fehlt, die recht happigen Kursgebühren zu bezahlen.
    Allerdings ist Deine Aussage,das Du keine Kanzlei /keinen Anwalt kennst, die einen Mandanten wegschickt, wenn ein fremdes Rechtsgebiet gefragt wird, objektiv nicht richtig. In meinem Büro sind insgesamt 15 Fachidioten, die auch nur ihren Fachbereih abdecken. Ich - und das gilt für jeden meiner Kollegen - bearbeite kein Mandat, welches nicht aus meinen beiden Fachbereichen stammt. Und ich kenne etliche Kollegen anderer Kanzleien, die es genauso halten, da alles andere unseriös ist und auch viel zu viel Zeit kostet, da ich mich ja komplett wieder einlesen muß.


    Insofern magst Du Pech bei Deiner Wahl gehabt haben - die Regel glaube/hoffe ich, ist es nicht.


    Leider vergessen allerdings einige meiner Kollegen, dass wir Dienstleister sind. Wenn mich der Mandat anweist, keine "Drohbriefe" zu schreiben, habe ich mich daran zu halten. Und wenn ich der Meinung bin, nicht so arbeiten zu können oder zu wollen, wie es der Mandant wünscht, muß ich das Mandat niederlegen - keinesfalls darf ich den Wünschen des Mandanten zuwiderhandeln.


    Bzgl. der genauen Berechnung der Unterhaltsansprüche allerdings kann es durchaus sein, dass dem Kollegen kein Vorwurf zu machen ist, da gerade in diesem Bereich Billigkeitserwägungen und Wertungsfragen eine immens große Rolle spielen und eine exakte Unterhaltsberechnung häufig nicht möglich ist. Allerdings MUSS der Anwalt zwingend auf die Unwägbarkeiten in der Berechnung hinweisen.


    Insgesamt ist es in meinem Berufsstand sicher genauso, wie in jedem anderen auch - es gibt so'nne und so'nne.

  • #29

    DU BIST ANWALT ??? Ab ins GS 1200 Forum !!! :lol: :lol: :lol: ;)

    Die Linke zum Gruß, Alex


    Hexenverbrennungen, Kreuzigungen, Inquisitionen - Wir wissen wie man feiert, Ihre Kirche...


    Bin ich ölig, bin ich fröhlich 8-)

  • #30


    Wie Dirk schreibt - es gibt halt so`nne und so`nne, und Dirk ist halt so`nne... :D

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