Zitat von SuperSportAlles anzeigenDu hast tatsächlich Sporen an deinen Motorradstiefeln? Gibt es Zeugen? Hast du eine Privathaftpflichtversicherung?
Sie meine die Kurvnschleifer, vorne am "Rennstiefel", Privathaftpflicht habe ich, zahlt die in so einem Fall?
Zitat von IntegraAlles anzeigen
Du solltest mal beschreiben wie die Frau reagiert hat und wie ihr euch direkt nach dem „Unfall“ verständigt habt. Gab es gleich Stress mit der Frau?
Nächste Frage ist, ob auf dem Gehweg genug Platz gewesen war, damit die Frau auch unverletzt an dir vorbeigekommen wäre. Wenn der Durchgang durch deine abgestellte Maschine nicht mindestens noch 1 bis 1,5 Meter breit war, wird es schwierig.
Gruß, Jürgen
Der Gehweg ist an der Stelle 8m breit, am Fahrbanrand steht ein grosser Blumenkübel diagonal, da ist dann noch eine Restbreite von 1m an der engsten Stelle, meine X steht da immer daneben. Wenn ich noch daneben stehe weil ich aufsteigen will sind noch 20 cm Platz, da wollte die durch obwohl auf der anderen Seite des Kübels 5m Platz sind.
Ich kann mich erinnern daß ich die Tüte erwischt habe, oder die Tüte mich weil die Frau ja schon Fast auf meinem Moppet saß. Die ist dann moppernd an mir vorbeigegangen und weiter gelaufen. Ich bin direkt los weil ich gar nicht wusste was los war.
Zitat von EmilAlles anzeigenFachanwalt für Strafrecht einschalten, falls deiner keiner ist. Damit habe ich bislang noch immer eine Einstellung gegen Auflagen erwirkt, und ich hab mir einiges geleistet. Bei deiner Bagatelle sehe ich da kein großes Problem.
Vor allem kann der Unsinn mit "provokativ" nicht so stehenbleiben. Ich mache selbst einen ziemlich weiten Schwung mit dem Bein beim Aufsteigen, was soll daran denn provokativ sein.
Frage mich auch, ob der Anwalt wirklich weiß was er da tut. Eine Einstellung nach §153a ist eben kein Schuldeingeständnis. Das Akzeptieren eines Strafbefehls aber schon, und man kommt damit fast immer schlecht weg.
Die Frage ist ja, bin ich schuld weil ich auf´s Moppet gestiegen bin, oder Sie, weil Sie damit hätte rechnen müssen. Wenn ich meinen Kopf neben eine Autotür halte und warte bis jemand aussteigt würde ich mich nicht beschweren die Tür vor den Kopf bekommen zu haben.
Mein Anwalt meinte daß §153a ein mittelbares Schuldeingeständnis sei und die Klägerin zu zivilrechtlichen Klagen ermuntern könnte.