Fahrlässige Körperverletzung, Anzeige

  • #1

    Liebe NC´ler


    Ich brauche mal eure Hilfe, hab mich schon totgegoogelt, aber nix gefunden. Vielleicht hat ja schon jemand einen ähnlichen Fall gehabt.


    Ich habe eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen.
    Beim Aufsteigen auf mein Krad soll ich eine Frau getreten und verletzt haben. O-Ton: " Ich lief die Strasse herunter und sah ein paar Meter vor mir einen Motorradfahrer, der neben seinem auf dem Bürgersteig parkenden Motorrad stand und in meine Richtung schaute. Er trug einen Helm und eine schwarze Lederjacke und wollte offensichtlich wegfahren. Als er mich näherkommen sah, blieb er noch an seinem Motorrad stehen. Ich dachte er würde warten, bis ich an ihm vorbeigegangen bin. Da der Bürgersteig dort sehr schmal ist, nahm ich meine rechte Einkaufstasche eng an mich, um beim Vorbeigehen den Motorradfahrer nicht anzurempeln. In dem Moment, als ich an dem Motorradfahrer vorbeigehen wollte, schwang er sein Bein provokativ in einem hohen Bogen direkt vor mich auf sein Motorrad und traf mich dabei mit seinem schwarzen Stiefel am Unterschenkel. Mit den Sporen des Stiefels fügte er mir eine 1,5cm lange Risswunde zu"


    Die Staatsanwaltschft hat mir gegen Zahlung von 300€ eine Einstellung des Verfahren´s angeboten. Mein Anwalt meinte, das damit ein Schuldeingeständniss einher geht und die Frau zivilrechtlich weiter klagen kann.


    Zwichen mir und dem Bordstein waren 20cm Platz. Ich kann mich nur Erinnern, daß ich einer Frau vor die Einkaufstüte getreten habe. Meine Schrittlänge ist 93cm, also kaum hoher Bogen, eher wie beim Hürdenlauf wenn ich auf´s Moppet steige.


    Was machen?



    MfG
    Torsten

    ---- Member of GDZR ----




    Aktuell ham se mir meine Signatur entzogen...Ich bin der Einzige aufm NC Treffen der mit Knut Telefoniert hat

  • #2

    Du hast tatsächlich Sporen an deinen Motorradstiefeln? Gibt es Zeugen? Hast du eine Privathaftpflichtversicherung?


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  • #4


    Da war er schon. ;)


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  • #5

    wie ich dieses polizistendeutsch hasse...
    diese geschwollene ausdrucksweise.
    :evil:


    ich habs mal an einen freund geschickt was der sagt...


    ohne worte.


    lg!

    -- Member of GDZR --

  • #6



    Er soll auch da bleiben und dagegen vorgehen!! ;)

  • #7

    Hi Torsten,
    ich frage mich, wie es soweit kommen konnte? Dass so etwas passiert, wenn Du die Frau nicht gesehen hast, ist ja nicht so ungewöhnlich, aber was passiert danach? Bei der geschilderten Verletzung war das ja schon ein heftiger Schlag. Geht man dann einfach weiter? Normal spricht man doch miteinander...?? Dann kann man das der Versicherung melden, die Sache regeln und der Fall ist erledigt.
    Weiterhin frage ich mich, warum Du jetzt Beschuldigter bist? Du hattest sicher schon den Helm aufgesetzt. Damit wird es schwierig, den Verursacher zu identifizieren. Hast Du bereits zugegeben, dort gewesen zu sein?
    Falls ja, ist die Sache doch rechtlich klar und Du wirst den Strafbefehl wohl akzeptieren müssen. Alternativ könntest Du es zu einem Gerichtstermin ankommen lassen, dann besteht aber die Gefahr, dass es zu einer Verurteilung kommt.
    Mit der zivilrechtlichen Geschichte hat das ja nichts zu tun. Allerdings muss da ja auch der Verursacher feststehen...

  • #8

    Fachanwalt für Strafrecht einschalten, falls deiner keiner ist. Damit habe ich bislang noch immer eine Einstellung gegen Auflagen erwirkt, und ich hab mir einiges geleistet. Bei deiner Bagatelle sehe ich da kein großes Problem.


    Vor allem kann der Unsinn mit "provokativ" nicht so stehenbleiben. Ich mache selbst einen ziemlich weiten Schwung mit dem Bein beim Aufsteigen, was soll daran denn provokativ sein. Fahrlässigkeit sehe ich dabei auch nicht unbedingt. Ob der Helm schon auf war, wird wohl von Bedeutung sein, man sieht damit ja auch nicht so gut zur Seite.
    Nebenbei verhält sich die Tante wie ein plärrendes Kind, die zur Lehrerin geht und petzt. Da würde ich prinzipiell schon mal gar nichts so einfach hinnehmen.


    Frage mich auch, ob der Anwalt wirklich weiß was er da tut. Eine Einstellung nach §153a ist eben kein Schuldeingeständnis. Das Akzeptieren eines Strafbefehls aber schon, und man kommt damit fast immer schlecht weg.

  • #9

    Hi Thorsten
    Man, was einem alles für ein Schei$ passieren kann. Sowas habe ich auch noch nicht gehört. Das so eine Lappalie auch noch bei der Staatsanwaltschaft landet ist für mich unverständlich.


    Du solltest mal beschreiben wie die Frau reagiert hat und wie ihr euch direkt nach dem „Unfall“ verständigt habt. Gab es gleich Stress mit der Frau?


    Nächste Frage ist, ob auf dem Gehweg genug Platz gewesen war, damit die Frau auch unverletzt an dir vorbeigekommen wäre. Wenn der Durchgang durch deine abgestellte Maschine nicht mindestens noch 1 bis 1,5 Meter breit war, wird es schwierig.


    Gruß, Jürgen

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