Liebe NC´ler
Ich brauche mal eure Hilfe, hab mich schon totgegoogelt, aber nix gefunden. Vielleicht hat ja schon jemand einen ähnlichen Fall gehabt.
Ich habe eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen.
Beim Aufsteigen auf mein Krad soll ich eine Frau getreten und verletzt haben. O-Ton: " Ich lief die Strasse herunter und sah ein paar Meter vor mir einen Motorradfahrer, der neben seinem auf dem Bürgersteig parkenden Motorrad stand und in meine Richtung schaute. Er trug einen Helm und eine schwarze Lederjacke und wollte offensichtlich wegfahren. Als er mich näherkommen sah, blieb er noch an seinem Motorrad stehen. Ich dachte er würde warten, bis ich an ihm vorbeigegangen bin. Da der Bürgersteig dort sehr schmal ist, nahm ich meine rechte Einkaufstasche eng an mich, um beim Vorbeigehen den Motorradfahrer nicht anzurempeln. In dem Moment, als ich an dem Motorradfahrer vorbeigehen wollte, schwang er sein Bein provokativ in einem hohen Bogen direkt vor mich auf sein Motorrad und traf mich dabei mit seinem schwarzen Stiefel am Unterschenkel. Mit den Sporen des Stiefels fügte er mir eine 1,5cm lange Risswunde zu"
Die Staatsanwaltschft hat mir gegen Zahlung von 300€ eine Einstellung des Verfahren´s angeboten. Mein Anwalt meinte, das damit ein Schuldeingeständniss einher geht und die Frau zivilrechtlich weiter klagen kann.
Zwichen mir und dem Bordstein waren 20cm Platz. Ich kann mich nur Erinnern, daß ich einer Frau vor die Einkaufstüte getreten habe. Meine Schrittlänge ist 93cm, also kaum hoher Bogen, eher wie beim Hürdenlauf wenn ich auf´s Moppet steige.
Was machen?
MfG
Torsten