Honda 6 - Jahres - Garantie (Neukauf ab 01.04.2025) genaue Bedingungen

  • #1

    Kauft man eine neue Honda, bekommt man zur 6 - Jahres - Garantie folgende Infos:


    - Gilt für ab dem 01.04.2025 neu gekaufte Fahrzeuge

    - 1000 Km Wartung muss bei Honda erfolgen

    - Jährliche Wartung muss gemäß Benutzerhandbuch bei Honda erfolgen oder früher, wenn eine bestimmte Laufleistung überschritten wurde (z.B. 12.000Km, dann 24.000Km usw.)

    - Die Garantie setzt nach den 24 Monaten gesetzlicher Gewährleistung ein, insgesamt max. 6 Jahre (2+4)

    - Verschleißteile sind natürlich ausgenommen


    In einer internationalen NC - Facebookgruppe bin ich gestern über den Beitrag eines Briten gestoßen, der Folgendes schrieb:


    - Er hat seine NC im Herbst 2025 neu gekauft und wetterbedingt schafft er die 1000Km Erstinspektion (dort "600 Mile Service" genannt) erst dieses Frühjahr und hat schon mal seinen FHH wegen eines Termins angerufen. Der FHH hätte gesagt es hätte keine Eile, da er aus den 6 Jahren Garantie schon raus ist, denn:


    1: Laut AGB müsse man die 1000Km Inspektion zwingend innerhalb von 2 Monaten nach Kauf machen

    2: Die jährliche Inspektion / Service beziehen sich nicht auf ein Kalenderjahr, sondern auf 12 Monate nach Kauf.


    Beides kommt mir echt seltsam vor, ich hatte aber auch nicht den Eindruck, dass da jemand "trollt".


    Ich bin in ganz ähnlicher Lage mit meinem Kauf letzten Herbst und wetterbedingt noch keine 1000 Km drauf. Natürlich könnte ich meinen FHH anrufen, aber der wird sicher nur sagen: Alles Quatsch, komm zum Service und alles ist gut. Viel lieber hätte ich die genauen Bedingungen schriftlich, aber ich finde nichts. Nur allgemeine Bedingungen und Hinweise auf das Benutzerhandbuch wegen des Wartungsplans, aber da steht auch nur was bei den verschiedenen Services gemacht wird und mehr nicht.


    Sollte Honda die AGB zu den 6 Jahren Garantie wirklich so streng handhaben, dann könnte ich mir die 1000 Km Erstinspektion, die im Grunde nur einen Ölwechsel mit Filter beinhaltet und stolze 250€ kostet sparen und das in einer Selbstschrauberwerkstatt selbst machen und mir für späteren Service eine freie Motorradwerkstatt in der Nähe suchen.


    Nachtrag:


    Hier der Beitrag des Fragestellers und eine Antwort darauf:



    Einmal editiert, zuletzt von Tobias () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Tobias

    Hat den Titel des Themas von „Honda 6 Jahre Garantie (Neukauf ab 01.04.2025) genaue Bedingungen“ zu „Honda 6 - Jahres - Garantie (Neukauf ab 01.04.2025) genaue Bedingungen“ geändert.
  • #2

    Ist eigentlich eh klar - gesetzliche Gewährleistung muss der Hersteller geben - da führt kein Weg herum.

    Alles was der Hersteller darüber hinaus an Garantie gibt kann und sollte der genau definieren. Natürlich darf er das den Kunden und Käufern auch mitteilen. Wie ist wie immer eine Sache der Kommunikation.

    Hatte auch schon meine Diskussionen bez Garantieansprüchen - da ist jedes Mittel recht um sich zu drücken, ja ja.....


    LG aus Wien

    Georg

  • #3

    Nach meiner Recherche sind die Bedingungen der freiwilligen sechsjährigen Garantie zumindest in Europa überall gleich, sprich ich wäre schon raus wie der britische Kollege, da ich die 2 Monate für die 1000Km nicht eingehalten habe. Vielleicht macht es mehr Sinn, da Honda mal direkt anzumailen, wenn die Details dazu so schwer online schriftlich zu finden sind (vielleicht habe ich ja auch nur Tomaten auf den Augen).



    Mein Forza Roller, den ich im April 2025 gekauft habe, hatte auch die Sechsjahresgarantie und ich habe den FHH gefragt, ob es ein Problem ist, wenn es länger dauert, bis ich die 1000Km für die Erstinspektion voll habe und er hat geantwortet, dass das egal ist, es soll nur nicht länger als 12 Monate dauern, nicht mehr Abweichung als max. 200Km von den 1000Km Plus Minus und während der Saison natürlich rechtzeitig einen Termin machen. Falls das, was sich hier abzeichnet so zutrifft, würde das bedeuten, dass er entweder sein eigenes Produkt nicht kennt (was ich kaum glaube) oder mich eiskalt angelogen hat.

  • #4

    Hallo,

    ich glaube, das Garantie/Service-Angelegenheiten regional, wie auch von Händler zu Händler, sehr unterschiedlich gehandhabt werden.

    Das reicht von sehr kulantem Verhalten bis zum äußerst "kleinkarierten" Vorgehen.

    Bei uns kann ich bisher nur positives berichten. (Sind ja mittlerweile zwei NCs, eine bestellte nagelneue, und eine neuwertige “gebrauchte”, 5 Monate alt, 1820 km gelaufen beim Kauf ).

    Beispiele: Ich hatte ja bei der Bestellung der NC direkt eine Wunschbereifung geordert (Pirelli Angel GT ll). Die waren ja im Kaufpreis nicht aufgeführt.

    Bei der Abholung der NC wollte ich die Service-Kosten für den Reifentausch begleichen. Mechaniker: “Das geht schon in Ordnung, ich hab dir die Reifen ja empfohlen, außerdem musstest du ja wegen meiner Schusseligkeit noch auf die Abholung warten”. (Der Mechaniker hatte vergessen die Pirelli Reifen zu bestellen)

    Dann war die 1000er Inspektion meiner NC kostenlos, auf der Rechnung stand mit Gutschein beglichen. Grund war, das meine Frau das beim Kauf ihrer NC ausgehandelt hatte ! (Wusste ich nichts von…😉)

    Weiterhin wurde die Garantieübernahme im Kaufvertrag der gebrauchten NC ausdrücklich bestätigt !

    Ich bin auch der Meinung, das die Art und Weise der Kommunikation, Kunde <> Händler, eine große Rolle spielen kann.


    Gruß Kalle

    Einmal editiert, zuletzt von Opa-Kalle ()

  • #5
  • #6

    Hallo Tobias,

    Zitat:

    „Wenn man bei Honda dann ins digitale Serviceheft schaut und sieht, du hast deine vorgeschriebenen Intervalle überschritten, dann dürfte das problematisch werden“.


    Für die Einhaltung der Service-Intervalle ist man natürlich selbst verantwortlich !


    Gruß Kalle

  • #7

    Da sind wir uns einig.


    Mir geht es um die tatsächlichen Voraussetzungen, um die Honda Garantiebedingungen einzuhalten. Offiziell findet man dazu dieses Dokument hier, in dem lediglich auf die einzuhaltenden Wartungsintervalle hingewiesen wird, die man im Benutzerhandbuch finden soll. Da steht aber z.B. nichts von wegen man müsse innerhalb von 2 Monaten zur 1000Km - Inspektion.


    AGB 6 Jahre Garantie


    Am besten schreibe ich Honda mal direkt an mit Bitte um Auskunft und werde dann hoffentlich nicht an den FHH abgewimmelt. Sollte das mit den 2 Monaten zutreffen, dann verstehe ich auch, warum man das nicht gern kommuniziert. Es ist arg wenig bzw. im Winter zu wenig Zeit und wäre für einige Kunden bestimmt auch ein Grund, im Winter gar kein Motorrad zu kaufen.


    Vielleicht trifft es auch gar nicht zu und ich mache mir umsonst Gedanken, ich hätte aber schon gern Klarheit.


    Kalle, ihr habt doch bei eurem FHH gerade NCs gekauft und seid sehr zufrieden mit der Abwicklung. Kannst du deinen FHH bitte bei Gelegenheit mal fragen, was es mit den vermeintlichen 2 Monaten auf sich hat und ob man zum ersten regulären Service innerhalb von 12 Monaten nach Kauf muss und nicht erst 12 Monate nach der 1000er Inspektion?


    Danke!

  • #8

    Na bumm - ich hab mir die Garantiebedingungen mal durchgelesen - da darf ein unautorisierter Schrauber ja nicht mal in die Nähe des Motorrades kommen, ohne dass nicht gleich an das digitale Serviceheftl ein Hilfeschrei losgelassen wird. Also am Besten als erstes auch gleich das Bordwerkzeug (so überhaupt vorhanden und brauchbar) entfernen damit ja kein Schraubenkopf in unautorisierter Weise berührt werden kann.

    Klar Honda sichert sich ab - wogegen eigentlich, die halten sowieso ewig. Mir ist bei den 5 Hondas welche ich bisher unter meinem Arsch gehabt habe bisher nie was von selbst kaputt gegangen - das ging immer nur mit "Nachhilfe" kaputt.


    Von denen die sich die Garantieverlängerung gönnen wollen sichert sich Honda damit regelmäßige Einnahmen für die Servicebetriebe. Aber das ist auch bei anderen Fahrzeugmarken schon gängige Praxis - am Ende kommt's immer drauf an wie man sich mit der Werkstätte versteht und wie die "Chemie" zwischen den handelnden Personen funktioniert.


    LG aus Wien

    Georg

  • #9

    Hallo Georg,

    ja der Meinung bin ich auch..👍❗️


    Gruß Kalle

  • #10

    Doe gesetzliche Gewährleistung betrifft immer den Händler, nie den Hersteller - ausgenommen man kauft direkt beim Hersteller. Ansonsten kann der Hersteller nur eine zusätzliche Garantie gewähren. Aber wie wir hier schon mal an anderer Stelle besprachen, läuft es danei immer auf Kulanz hinaus, weil wirklich ALLES in den AGBs explizit davon ausgenommen wird. Warum man dann überhaupt die jährlichen Wartungen durchführen lässt, außer das man von einem funktionierenden Bike ausgehen kann, ist mir ein Rätsel.

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