NC750X Probefahrt nach 35 Jahren Motorrad-Abstinenz

  • #91

    Das ist hier ähnlich, die Prüfer haben sehr eng getaktete Termine und das läuft wie am Fließband.


    Übrigens auch kurios: Man gibt ja nach bestandener Prüfung seinen Führerschein ab und bekommt vorläufig einen Ausdruck in Papierform. In meiner Bescheinigung steht, dass ich Ende der 90er neben B und A1 auch A gemacht habe. Da hat sich auch jemand vertan, ich hatte ja nie den A und sollte man den schon haben, kann man ja keinen A2 machen. Hoffentlich stellt mir die Stadt meinen Führerschein korrekt aus, dass es da nicht zu Problemen kommt.


    Nachtrag: Nach einiger Google - Recherche ist es wohl so, dass Inhaber der B-Klasse (PKW), die vor 2013 ausgestellt wurden, auch immer einen Eintrag bei A und A1 mit Schlüsselzahlen bekommen, weil diese Personen noch bestimmte Trikes fahren dürfen. Wer ab 2013 seinen PKW-Führerschein gemacht, darf das wohl nicht mehr. Ganz schön kompliziert, aber es hat wohl doch alles seine Richtigkeit.

    Einmal editiert, zuletzt von Tobias () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • #92

    Ja, das hatte vor einiger Zeit, als meine Frau wegen Verlust ein neues Führerschein-Dokument bekommen hatte auch zu Irritationen geführt.

    Sie meinte da auch, die haben mir wohl versehentlich Klasse A eingetragen 😉

    Nach betrachten der Rückseite in der Recherche was die Schlüsselzahlen 79.03/04 bedeuten, hat sich die Sache aufgeklärt. Sie wusste bis dahin auch nicht, das sie diese Dreirad-Roller (MP3) fahren darf, ohne jegliche Fahrausbildung.

    Doch, wer nach Januar 2013 den B-Führerschein gemacht hat, bekommt die Schlüsselzahl 194 eingetragen, das ist jedoch eine nationale Schlüsselzahl, heißt die dürfen die Dinger nur in Deutschland fahren (ähnlich wie B196)

  • #93


    Ich gucke gern Youtube -Reviews zu Motorrädern usw. und bekam durch den Algorithmus auch Vorschläge zu den Dreiradrollern und meine, dass in etlichen Videos behauptet wurde, jeder mit Klasse B dürfe die fahren, doch anscheinend nur die vor 2013. Bei den ständigen Gesetzesänderungen kommt man eh kaum noch hinterher. In einem Beitrag meinten die Tester, dass es ihnen völlig unverständlich ist, dass man für ein Motorrad eine Fahrerlaubnis braucht und für ein 500ccm 40PS - Dreirad nicht. Da ist was dran, hängt aber damit zusammen, dass sie durch die zweirädrige Achse vorn eben kein Krad sind.


    Etwas unpassend fand ich die gehässigen Kommentare, dass sowas nur Leute kaufen, die zu faul oder zu dumm für einen Motorradschein sind. Durch ihre Stabilität und den Umstand, dass man im Stand keinen Fuß mehr runtersetzen muss, sind die Dinger gerade für Menschen mit körperlichen Einschränkungen durchaus interessant.

  • #94

    Tobias

    Zu diesem Thema hatte ich vor einigen Tagen einen Thread eröffnet !



    Ich persönlich finde es halt grenzwertig, das solche Fahrzeuge, so ganz ohne Fahrausbildung mit Klasse B gefahren werden dürfen, die stärksten haben über 50 PS.


    Kalle

  • #96

    Hallo Ronald,

    genau deswegen habe ich drauf verwiesen…


    Gruß Kalle

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