Hauptuntersuchung

  • #11

    Mal ne Frage, warum lasst ihr sie nicht eintragen, nur weil es Geld kostet oder woran liegt es?

    Sollte es mal zu einem Unfall kommen, was ich absolut keinem wünsche, könnte es da nicht zu Schwierigkeiten kommen, seitens der gegnerischen Versicherung oder der eigenen?

    Wenn keine ABE/Teilegutachten(?) vorliegen sollte, erlischt dann nicht die Algemeine-Betreibserlaubnis?

    Wenn mir jemand droht, er sei beleidigt, wenn ich nicht tue, was er will, wähle ich die Beleidigung.

    Peter Hohl


    Jemanden "Idiot" zu nennen, das ist häufig keine Beleidigung, sondern eher eine Diagnose.

    [Julian Tuwim


    Der Feige muss weniger Beleidigungen schlucken als der Ehrgeizige.

    Luc de Clapiers

    ;) :P ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Jr`s NC ()

  • #12

    Zum einen Zusatzkosten; zum anderen bin ich einfach noch nicht dazu gekommen, das zu erledigen - per Telefon finde ich das ungeschickt und persönlich habe ich es noch nicht vorbeigeschafft seit dem Einbau. Zum anderen sind die Aussagen im Internet etwas widersprüchlich: manche Fahrer sagen, man muss es eintragen lassen, andere berichten von ihrem TÜV-Prüfer, dass der das als eintragungsfrei ansieht. Irgendwann komme ich noch dazu...

    Viele Grüße,

    Michael

  • #13

    Nur nebenbei, ich hatte mehrere unverschuldete Unfälle und komme darüberhinaus aus einer „Versicherer-Familie“.

    Das verunfallte Motorrad wird NICHT auf korrekten Zustand kontrolliert, weder von der Polizei, noch von der gegnerischen Versicherung! Es gilt lediglich die Schuldfrage.

  • #14

    Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Warum sollte man sich auf sowas einlassen, nur weil noch nichts passiert ist?

    Kommt der Fall der Fälle, hat man die A-Karte vom feinsten.

    Mach was du möchtest.....

    Wenn mir jemand droht, er sei beleidigt, wenn ich nicht tue, was er will, wähle ich die Beleidigung.

    Peter Hohl


    Jemanden "Idiot" zu nennen, das ist häufig keine Beleidigung, sondern eher eine Diagnose.

    [Julian Tuwim


    Der Feige muss weniger Beleidigungen schlucken als der Ehrgeizige.

    Luc de Clapiers

    ;) :P ;)

  • #15

    Veteran

    Ich würde noch vervollständigen wollen:

    Bei unverschuldeten Unfällen (eindeutige Schuldfrage) ist das vollkommen korrekt.


    Anders schaut es aus, wenn die Schuldfrage unklar oder man selber der Schuldige ist.


    Dann gilt das Prinzip der Kausalität. Kann ein kausaler Zusammenhang

    zwischen Unfallursache / -Schaden und Mangel am Fahrzeug hergestellt werden,

    wird´s kritischer!


    Haben sicherheitsrelevante Teile ohne ABE zum Unfall geführt, wird es ebenfalls

    eng, weil dann i.d.R. tatsächlich die Betriebserlaubnis erloschen ist.

    Die Versicherungsbedingungen sind hier eindeutig, die Versicherung kann die

    Leistung verweigern oder Leistungen vom Halter zurückfordern.


    Auch im Kaskofall kann die Versicherungsleistung beeinflusst werden,

    wenn beim Eigenschaden ein kausaler Zusammenhang nicht zugelassenem Zubehör

    und der Schadensursache hergestellt werden kann.

  • #16

    DetMainzel,

    Einen Tempomat hätte ich auch gerne, lt. Website 495 Dollar. Aber keine ABE oder Gutachten. Ohne Eintragung erlischt wohl die Betriebserlaubnis, mit ggf. folgen. Ein verstecken / Ausbau für Tüv mag ich nicht. Würde mich freuen wenn jemand dies beim Tüv eingetragen bekommt und dies hier bekannt gibt, evtl. mit Kopie der Eintragung.

    Die linke zum Gruß, Ecky

    Einmal editiert, zuletzt von Ecky ()

  • #18

    Ja, so ist es - daher meine Frage: ohne ABE / Gutachten oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers. Ich meine das ein Temomat /Cruise Control ohne ABE/ Eintragung, die Betriebserlaubnis tilt.

    5 Mal editiert, zuletzt von Ecky ()

  • #19

    gabs da nicht früher die sogenannte "Einzelabnahme", wenn man so was nicht hatte?????

    Existieren kann man überall, aber Leben.... Leben kann man nur in Bayern

  • Hey,

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