Der Anzeigenhauptmeister

  • #84

    Hallo,

    das finde ich gut. Nun lernt er dazu. Nun kann er seine "Ordnungsliebe" erweitern.

    100 Stunden gemeinnützige Arbeit und 1.000 € Geldstrafe ist unausgewogen.

    Er war zur Tatzeit minderjährig und Schüler. Warum sollen seine Eltern 1.000 € blechen.

    Er hat kein Geld, dafür aber um so mehr Zeit.

    ____________________________________________

    Ich hätte ihm 300 Stunden vermacht. Dann hätte er das Gras in Parks mähen können, Mülltonnen leeren und Parkbänke reparieren können.

    Müll und Zigaretten-Kippen "wachsen" überall. Jede ihm übertragene Arbeit wäre mit einer Zeitvorgabe ausgestattet.

    Bloßer Aufenthalt im Park wäre nicht anrechenbare Pausenzeit.

    ___________________________________________

    Sollten sich jedoch auf seinem Giro-Konto 1.000 € befinden, dann weg damit. Das wären vermutlich Gagen der Bild-Zeitung.


    Reinhard

  • #85

    Es handelt sich um ein Jugendgericht und auch dort findet die Strafzumessung innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen statt, also ausgewogen. Neben der Schuld spielen persönliche Umstände und wirtschaftliche Verhältnisse eine Rolle. Ob das Urteil angemessen ist, wird im Berufungsverfahren geklärt.

  • #86

    Ich vermute, hat was mit Stoffwechsel im Nervenbereich oder genetisch zu tun in Verbindungen, sehr komplex.

    Noch ist der Neurologie zu 85 % das "Nervenkostüm" unserer Art unbekannt.

    Betreutes wohnen und angewiesener körperlicher Arbeit bis zur Genesung oder darüber hinaus.

    In einer Gärtnerei kann er dann Pflanzen beobachten, wie diese ihre Triebe auswerfen und die Blätter sich bilden.


    Vom Samen setzen einer Eiche ...


    Fritz

    Wir haben das große Glück , das wir in genau jenem erdgeschichtlichen unfassbar kurzem Zeitraum leben , in dem es uns vergönnt ist , Verbrennungskraftmotoren zu benutzen.
    ( M. Perscheid)

  • #87

    Hallo aus Lemgo,


    das Strafmass der ihm vorgeworfenen Tat wird das Jugendgericht in Anbetracht dessen, das er zur Tatzeit noch

    keine 18 Jahre alt war, schon richtig gewählt haben. Der Grundsatz das wir vor dem Gesetz alle gleich sind muß

    auf jeden Fall gewahrt werden.....................


    Allerdings zeigt das ihm vorgeworfene das er sehr radikale Ansichten vertritt.

    Das gegen ihn gefällte Urteil findet er ungerecht, aber den Tod von Menschen zu fordern, die sich nicht gegen Corona

    impfen lassen wollen, ist für ihn in Ordnung!

    Er misst im Gegensatz zum Jugendgericht mit zweierlei Maß. Ich halte seine Wahrnehmung und sein objektives Urteils-

    vermögen für, ich sage einmal, stark eingeschränkt. Das zeigt mir persönlich doch welch Geistes Kind er ist.


    Das man sich nicht gegen Corona impfen lassen mußte mag vielen in Anbetracht der damaligen Situation übel

    aufgestossen sein, zweifelsohne. Es gab eine "Impfpflicht" aber keinen "Impfzwang"!

    Den Impfzwang hätte der "Anzeigenhauptmeister" wohl liebend gerne umgesetzt. Die Wahl seines Mittels zur Durchsetzung

    kann man glaube ich nicht fehlinterpretieren, oder?


    Zitat:

    "Er solle zudem den Tod von Menschen gefordert haben, die sich nicht gegen Corona impfen ließen. Der Jugendrichter kam zu

    dem Schluss, dass er die strafbewehrten Posts abgesetzt hatte."


    Ich halte ihn für einen Wirrkopf der meint ein gesetzestreuer, guter deutscher zu sein, da er ohne wenn und aber die

    STVO wortwörtlich umsetzt.

    Dazu kann ich sagen das selbst die Polizei in gewissen Situationen einen Ermessensspielraum hat, das hat er leider noch

    nicht verinnerlicht und das würde ihn bei der Ausübung seiner "Pflichten" wohl auch nur stören.


    Selbst wenn die Berufung scheitert und er die Strafe akzeptieren muß vermute ich das er sich als Opfer eines Irrtums

    fühlt und nichts dazu gelernt hat.


    Diese "guten deutschen" hatten wir schon einmal!

    Ich sage nur: NIE WIEDER


    Gruß aus Lemgo, Thomas :boywink:

  • #88

    wäre der "Held" angeblich von mir - meine Maßnahmen:


    - 24 Stunden-Vaterschaftstest. Falls positiv:

    - Sofortige Verschrottung seines Drahtesels mitsamt komplettem Equipment. Leuchtweste(n), Helmen, Kameras, Smartphones etc.
    Natürlich umweltgerecht.

    - Zur Adoption freigeben. Evtl. mit Prämie :)

    - Hausverbot, alle Bezüge ersatzlos gestrichen.

    - Komplett enterben. Um keinen Pflichtteil zahlen zu müssen, alles selbst aufbrauchen.

    - Oder einfach zu mir schicken 8) obwohl könnte teuer werden für mich! Das darf ich doch nicht.


    Viele Grüße

    Michael

    Mein Werdegang mit motorisierten Zweirädern: Yamaha RD 50 > Hercules 3-Gang-Moped > SR 500 > DR 800-BIG > aktuell NC750X (RC72)

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!