Zitat von WernerAlles anzeigen"Motorräder müssen gemäß § 17 Abs. 2a, StVO auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht unterwegs sein.".......
"(2a) Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren."
Das ist ja alles richtig, aber steht irgendwo dass es automatisch an sein muss?
Flow:
Haben wir doch, oder?