Kennt sich jemand mit der Elektrik der NC aus und kann mir sagen, wie man am besten einen An/Aus-Schalter für das Licht realisiert?
Vielleicht könnte man bei der Sicherung ansetzen; leider steht im Handbuch nicht mal, welche Sicherung für was ist.
Mir würde es ansich reichen, wenn das Fahrlicht vorn auszuschalten wäre, komplett mit Tachobeleuchtung usw. wie bei meiner alten CB500 muss nicht sein.
Bei manchen Modellen ist ja im Kabelbaum der Lichtschalter vorgesehen und man muss nur einen anderen anbauen, das ist bei der NC wohl nicht der Fall?
Hauptlichtschalter anbauen
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#5 Es muss gar nichts .. das haben nur die Hersteller so untereinander abgesprochen.
Die Idee mit dem Abblend-/Fernlichtschalter ist nicht schlecht, habe ich noch nie von gelesen.Hat denn die NC eine Sicherung nur für das Licht? Finds ziemlich eigenartig dass im Handbuch die Belegung nicht drinsteht.
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#6 Zitat von EmilKennt sich jemand mit der Elektrik der NC aus und kann mir sagen, wie man am besten einen An/Aus-Schalter für das Licht realisiert?
Vielleicht könnte man bei der Sicherung ansetzen; leider steht im Handbuch nicht mal, welche Sicherung für was ist.
Mir würde es ansich reichen, wenn das Fahrlicht vorn auszuschalten wäre, komplett mit Tachobeleuchtung usw. wie bei meiner alten CB500 muss nicht sein.
Bei manchen Modellen ist ja im Kabelbaum der Lichtschalter vorgesehen und man muss nur einen anderen anbauen, das ist bei der NC wohl nicht der Fall?Warum?????
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#7 Zitat von EmilHat denn die NC eine Sicherung nur für das Licht? Finds ziemlich eigenartig dass im Handbuch die Belegung nicht drinsteht.
Lt. E-Plan kommt die blau-weiße-Ltg. direkt von der Sicherung "10" Scheinwerfer. Geht vom Si-Kasten nur auf Lichthupen- und Abblend-Fern-Umschalter.
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#9 Zitat von EmilEs muss gar nichts .. das haben nur die Hersteller so untereinander abgesprochen.
Die Idee mit dem Abblend-/Fernlichtschalter ist nicht schlecht, habe ich noch nie von gelesen.Ich denke, man muss doch:
Zitat aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht
"Motorräder müssen gemäß § 17 Abs. 2a, StVO auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht unterwegs sein."
Hier noch der Gesetzestext:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__17.html
"(2a) Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren."
Und hier das Bussgeld von 10,- €
http://www.autoversicherung-tarife.de/bussgeldkatalog.phpGruß, Werner
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