Stahlflex Bremsschläuche RH09

  • #11

    Hallo,

    wer das Thema hier schnell überfliegt, wird die eigentliche Problematik nicht erkennen.

    Ein Forist möchte eine Stahlflex-Bremsleitung für das aktuelle NC750-Modell kaufen (Modell RH09)

    Er möchte "gradlinig" kaufen. D.h. er möchte im Internet mit drei Mausklicks kaufen.

    - erster Mausklick = Griff in's virtuelle Angebots-Regal;

    - zweiter Mausklick= Produkt in den virtuellen Warenkorb plumpsen lassen;

    - dritter Mausklick = Bezahlen an der virtuellen Kasse.

    Der Käufer findet aber keinen Anbieter für das neuste Honda-NC-Modell.

    __________________________________________

    Am Beispiel der Fa. Spiegler möchte ich die Schwierigkeiten der Zubehör-Industrie verdeutlichen.

    Auf dem Portal dieser Firma werden u.a. Stahlflex-Bremsleitungen für das Vorgänger-Modell (RC90) angeboten.

    Das Baujahr wird dort mit "2016 - . . . . " angegeben.

    Ein Modellwechsel wurde dort noch nicht wahrgenommen, sonst hätte man dan Bauzeitraum mit "2016 - 2020" angegeben.

    Denn das Modell RH09 wird seit 2021 gebaut.

    Selbstverständlich informiert kein Fahrzeughersteller die Zubehör-Hersteller über einen Modellwechsel.

    Schon gar nicht wird diesem Herstellern ein Baumuster zugeschickt.

    Der Zubehör-Hersteller ist auf die Mitarbeit der Kunden angewiesen. Als Erst-Kunde schickt man seine Orginal-Bremsleitung ein.

    Sie dient dem Zubehör-Hersteller als Baumuster. Länge und geometrische Form der Anschlüsse werden ermittelt.

    Bei der Fa. Spiegler bekommt man seine alte und seine neue Bremsleitung zu einem stark verminderten Preis nach einer Woche zurück.

    Bei der Fa. Hel (lt. "Coud") bekommt diese beiden Leitungen für 140 € nach 2 Werktagen zurück.

    Natürlich haben alle Stahlflex-Bremsleitungen eine entsprechende ABE.

    _____________________________________________

    Meine Vermutung: Mit anderen Zubehörteilen wird sich das ähnlich verhalten.

    Zu bedenken wäre dabei die hohe Anzahl von Motorradherstellern und die große Anzahl ihrer Modelle.

    Die Modellwechsel vollziehen sich auch immer schneller.

    Wenn wir als Kunden da nicht mitwirken, werden wir demnächst nur noch Original-Teile vom Hersteller kaufen.

    Hat erst der Hersteller das Monopol, bestimmt er den Preis der Teile.

    Ein Monopol hebelt den freien Markt (Preisbildung) aus.


    Reinhard

  • #12

    Das Kraftfahrtbundesamt erteilt eine ABE nach Beantragung durch den Hersteller und erfolgter und bestandener Prüfung am Fahrzeug durch einen Sachverständigen für jeden Fahrzeugtyp einzeln. Sowas dauert oft Monate.

    Deswegen können erstmalig nach Muster angefertigte Bremsleitungen gar keine ABE haben. Eine Eintragung per Einzelabnahme ist aber meist möglich.

    Man boxt sich so durch ...

  • #13

    Hallo,

    dem grünem Satz stimme ich zu. Das wäre auch meine Vermutung.

    Der Hersteller von Fahrzeugen für den öffentlichen Verkehrsraum muss durch Versuchsprotolkolle und Berechnungen nachweisen, dass deutsche Bestimmungen eingehalten werden. Das KBA prüft und erteilt eine entsprechende Zulassung.

    ____________________________________________________

    Wäre deine zweite Vermutung zutreffend, dann hätte ich vor über 20 Jahren die Beschaffung einer verlängerten Stahlflex-Bremsleitung für die Honda CB 500 (s. # 4) nur geträumt und der Mitarbeiter der Fa. Spiegler hätte aktuell gelogen.

    Hier meine Gegen-Vermutung:

    Der Hersteller lässt sich beim KBA folgendes zertifizieren:

    - Bremsschläuche (als Meterware von der Trommel)

    - verschieden geformte Endstücke der Bremsschläuche (gerade, 30°, 60°, 90°)

    - Fertigungsprozess (das Anbringen der Endstücke am Schlauch)

    Das KFA erteilt eine allgemeine ABE, wenn die zertifizierten Punkte eingehalten werden.

    Der Hersteller der Bremsleitung erhält quasi ein Abo für diese Bremsleitungen.

    __________________________________________________

    Nun können wir uns weiterhin Vermutungen austauschen und es hier sehr langweilig werden lassen.

    Wer z.B. einen Blick auf die Internet-Seite der Fa. Spiegler wirft, kann sehen, dass man die Länge seiner Stahlflex-Bremsleitung

    frei wählen kann (+/-). Wer sich bei der Wahl der Länge vertut, kann bei der nächsten TÜV-Prüfung diese ABE verlieren.

    __________________________________________________

    Wer meine Vermutung entkräften möchte, sollte einen kompetenten Mitarbeiter eines Bremsleitungs-Herstellers befragen

    und hier berichten.


    Reinhard

  • #14

    Wer alles Spiegler war/ist:
    Die Firma von Lothar Spiegler vor der Insolvenz.
    Die Fa. ABM, die die Namensrechte von Spiegler kaufte.
    Die neue Fa. Spiegler von Johannes Wehrle.
    Die neue Firma, die Fabian Spiegler mit seinem Vater Lothar gründete.

    Aus den FAQ des Webshops von Spiegler Bremstechnik GmbH (J. Wehrle):

    "Für den Fall, dass Ihr Fahrzeug nicht in der ABE gelistet ist, oder der Einbau der Schläuche auf eine andere Verlege-& Einbauart als im Original erfolgt, benötigen Sie ein Teilegutachten. [...]
    Alle[n] Leitungen, die in unseren Konfiguratoren als Sonderanfertigungen / Maßanfertigung für Sie hergestellt werden, liegt ein Teilegutachten zur bequemen Eintragung bei TÜV/DEKRA bei."

    Aus dem der ABE zugrundeliegenden Gutachten zu Austauschbremsleitungen der Fa. ABM mit der Handelsmarke Spiegler:
    "Anbauprüfungen
    Die Austauschbremsleitungen [...] entsprechen in Länge und Ausführung der Fittinge den
    serienmäßigen Bremsleitungen der Fahrzeughersteller. [...]
    Verwendungsbereich
    Die Austauschbremsleitungen [...] gemäß Gutachten [...] sind geeignet zum Anbau an den in der Anlage 5.1 aufgeführten Fahrzeugen. [...]
    Die im Verwendungsbereich aufgeführten Krafträder entsprechen auch nach dem Anbau der Austauschbremsleitungen [...] der StVZO. Die Abnahme des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer wird nicht für erforderlich gehalten. Gegen die Erteilung einer ABE bestehen keine technischen Bedenken."

    So oder so ähnlich findet sich das in vielen ABEs und darin enthaltenen Gutachten.
    Ändert man irgendetwas an der Länge, Verlegeart, Form der Fittinge etc. oder ist das Fahrzeug nicht im Verwendungsbereich aufgeführt besteht keine allgemeine Betriebserlaubnis und es kommt nur noch eine Einzelabnahme auf Basis eines Gutachtens nach §19 StZO in Frage, also eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
    Dafür muss ich keinen Mitarbeiter eines Bremsleitungshersteller befragen, mit solchen Themen habe ich seit inzwischen über 25 Jahren beruflich zu tun.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #15

    Hallo -BW- ,

    solltest du als verantwortlicher (wissender Mitarbeiter) bei einer Zulassungsbehörde oder bei einer Prüforganisation (DEKRA, TÜV o.a.)

    arbeiten, so wäre deine Schein-Argumentation infam.

    Solltest du jedoch in einer Werkstatt arbeiten, so ist dein Wissenstand bezüglich ABE etwas lückenhaft.

    Du hast etwas läuten gehört und weißt nicht, wo die Glocken hängen.

    ____________________________________

    Ich schrieb im # 13: "Nun können wir uns weiterhin Vermutungen austauschen und es hier sehr langweilig werden lassen."

    Freie Interpretationen sind auch nur Vermutungen.

    ____________________________________

    Du verlinkst die Auflistung für den TÜV "Austria" vom 12.12.2011. Dort werden Bremsleitungen für Motorrad-Hersteller und ihrer Modelle gelistet. Das KBA Flensburg bestätigt am 23.01.2012 die entsprechenden ABE's.

    In dieser Liste stehen auch sehr viele Honda-Motorräder. Eine NC erblickt man da nicht.

    Die erste NC700 erschien aber auch erst im Laufe des Jahres 2012.

    _____________________________________

    Hier kannst du die ABE-pflichtigen Motorrad-Teile nachlesen:

    Ratgeber: DEKRA, GTÜ, KÜS und TÜV: Übersicht: Eintragungspflichtig, Eintragungsfrei, ABE &Co.
    Bei den auf den folgenden Seiten aufgeführten Motorrad-Spezialisten der großen, bundesweit aktiven Prüfdienste erhalten Biker nicht nur HU- und AUK-Plaketten…
    www.motorradonline.de

    Wenn du z.B. ein ABE-Pflichtiges Teil im Eigenbau fertigst, dann braucht dieses Teil eine Einzelabnahme. Dies ist sehr aufwendig und auch teuer.

    Eigenbau bedeutet auch eine Fertigung durch einen nicht zertifizierten Hersteller.

    ______________________________________

    Nun steht das aktuelle NC-Modell RH09 (2021-....) noch nicht in der KBA-Freigabe.

    Nun erhältst du von der Fa. Spiegler eine ABE in Papierform (DIN-A6-Format).

    In dem verlinktem Beitrag von "Motorradonline" kannst du lesen:

    "Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen.

    Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend: "

    Ich nahm diese ABE für meine verlängerte Bremsleitung nie mit weil sie nie benötigt wurde.

    Nur alle zwei Jahre nahm ich sie zum TÜV mit.

    ______________________________________

    Du schreibst, Zitat:

    "Dafür muss ich keinen Mitarbeiter eines Bremsleitungshersteller befragen, mit solchen Themen habe ich seit inzwischen über 25 Jahren beruflich zu tun."

    Nein, du musst keinen Mitarbeiter einer Bremsleitungsfirma befragen. Man kann sich auch anders kundig machen.

    Man muss es nur tun.


    Reinhard

  • #16

    Den persönlichen Teil ignoriere ich mal.

    Eine ABE sollte nicht nur mitgeführt werden, sie muss auch gültig sein. Wann sie das nicht ist und eine Einzelabnahme nach §19 StVZO erforderlich ist habe ich oben schon geschrieben.
    Nicht gültig ist eine ABE zum Beispiel wenn eine (von der Anbauprüfung im Gutachten zur ABE) abweichende Leitungslänge verbaut wird oder das Fahrzeug nicht (in der Anlage zum Verwendungsbereich des Gutachtens zur ABE) aufgeführt ist. Das steht so nachlesbar in der ABE bzw. dem Gutachten dazu.
    Daran ändert auch nicht, dass man jahrelang Glück bei der HU hatte und das Fahrzeug in allgemeinen Verkehrskontrollen nicht stillgelegt wurde - ist ja immerhin ein Teil der Bremse.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #18

    Meine Entscheidung ist da ganz einfach:

    ist ABE vom Hersteller vorhanden nehm ich die und zerbrech mir nicht den Kopf ob oder wie die zustande gekommen ist.


    Ich habe damals mit Fabian Spiegler telefoniert und mir alles erklären lassen, dann für meine CRF 1000 einen Kompletten Satz konfiguriert und geordert. Er hat die Schutzummantelung in Karbon noch als Zugabe draufgepackt. Alles hat Super funktioniert und war Top verarbeitet.


    Gäbe es leistesten Zweifel an der Qualität dieser Sicherheitsrelevanten Bauteile oder nicht konformer Bauweise wäre der Laden schon lange dicht.


    Die ABE dient als Nachweis und ist mit zuführen , bei Teilegutachten muss halt ne kostspieligere Abnahme - Eintragung her so einfach ist das.


    Die Gültigkeit ist ja dann gegeben, es heist ja Allgemeine Betriebserlaubnis die vom KBA erteilt worden ist, das ist ja kein Persilschein den sich ein Hersteller so einfach mal selber ausdrucken kann. Und bei jeder Abweichung ist die dann ganz klar ungültig und das Spiel beginnt von vorn.

  • #20

    Genau so… dachte letztes Jahr ich müsste bei meiner W650 auch auf Stahlflex tauschen….war totaler käse….bremsverhalten passte überhaupt nicht mehr zu dem „sanften „ Moped, war sowas von aggressiv, hab das gerrümpel wieder rausgeschmissen und war wieder zufrieden 😀 😀

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