Alles anzeigenFür die Staatsanwaltschaft Leipzig reichte die Beweislage für eine Anklage wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung, bis diese schließlich vor dem Landgericht Leipzig zugelassen wurde,...
Die StA geht für ihre Anklage von der Schuld Ofarims wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung aus und hat Beweise und Zeugen dafür. Auch das Gericht anerkennt das und lässt deshalb die Klage zu.
Damit ist für mich die Schuldfrage Ofarims hinreichend geklärt und es obliegt nun dem Gericht ihn zu bestrafen oder nicht, wir werden sehen.
Nach dieser strafrechtlichen Klärung und Aburteilung kann die zivilrechtliche Klärung erfolgen, z.B. Schadenersatz.
Es ist auch zu wünschen, dass all die Hasser und Hetzer in Medien, Gesellschaft und Politik belangt und bestraft werden für deren undifferenzierte und pauschale Vorurteile mit Hassrede und Hetzerei gegen das Hotel und deren Mitarbeiter, bis hin zu Todesdrohungen.