Alles anzeigenÄh - nein!
Angeblich wurde jemand wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt. Welche Staatsangehörigkeit oder welchen Glauben der eine oder der andere hat, spielt keine Rolle. In § 164 StGB z.B. heißt es: "Wer einen anderen bei einer Behörde.... wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat.... verdächtigt...."
Und jetzt sollten wir in aller Ruhe abwarten, wie das Gericht entscheidet und was die Presse berichtet.
Hallo "Winterfahrer",
du schreibst: "Äh, nein ! . . . "
und beschreibst dann einen Sachverhalt, dem ich uneingeschränkt zustimme.
Wo war ich anders zu verstehen ?
Denn entscheident ist nicht, was man schreibt, sondern wie der andere es versteht.
Irgendwo habe ich Etwas mißverständlich formuliert.
Reinhard