Der große RH09 Scheiben-Thread
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#123 Ich denke, eine ABE kostet dem Hersteller eine Menge Geld. Bevor man das investiert, will man abschätzen können, wie gut sich das Teil verkauft und ob sich eine ABE überhaupt rentiert. Immerhin braucht das der Rest der Welt nicht und das ist ein wesentlich größerer Markt. Für den Kunden natürlich ärgerlich, im Grunde schießen die Kunden, die früh und ohne ABE kaufen, die Investition vor. Für die Kunden ist das ärgerlich - auf meiner GIVI ist weder eine KBE-Nummer, noch ein E-Prüfzeichen. Somit wird das Teil nie legal werden.
Im Grunde ist das ein Witz, da kauft man ein neues "Pendler"-Motorrad, das weder hinten einen Federbeinschutz, noch vorne einen ausreichenden Kotflügel hat, miesen Windschutz für alle Körpergrößen - und wenn man die Mankos beseitigen will, ist man wieder illegal unterwegs wie mit einer 20 Jahre alten Bastlergurke.
Mit meiner CRF 300 Rally ist es noch schlimmer, da hat Honda eine Vorderreifendimension eingetragen, für die es kaum legale Reifen gibt. In Ö braucht man für das Eintragen einer anderen Dimension ein Gutachten eines Sachverständigen, da sind 300 Euro weg.
Dass Honda hier vieles etwas richtiger machen könnte, würde ich denen gerne mal sagen. Das Sparen auf Kosten des Kunden wird irgendwann nach hinten losgehen, bei allen Herstellern.
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#124 Ich habe mir einen neuen Lenker eintragen lassen.
Er hatte aber eine allgemeine ABE und musste nur noch für die nc750x offiziell freigegeben werden.
Wenn du eine schreibe hast, die eine allgemeine ABE hat, kostet es 50,-€.
Du bekommst dann eine A4 Seite die wie ein TÜV Bericht aussieht und die du immer mitführen musst.
Wenn die Scheibe keine allgemeine ABE hat, könnte es kompliziert werden, weil erst einmal die Stabilität geprüft werden müsste.
eine "allgemeine" ABE gibt es nicht - evtl meinst du eine ABE für andere Modelle.
dann kann ich diese ABE (für andere Modelle) als Basis einer Abnahme / Eintragung nehmen sofern der werte TÜV Prüfer mitspielt. Kostet dann auch wenigerBeispiel: früher gab es keine Lenkererhöhung / Riser für die NC-Modelle mit ABE. Diese ABE (für andere Modelle) diente dem Prüfer als Abnahmedokument + er hat für kleines Geld den amtlichen Segen erteilt (NC meiner Frau)
bei einer Scheibe bin ich auf Glück + Gunst des Prüfers angewiesen - sofern die Scheibe von den üblichen Verdächtigen (zB Givi oder Puig) ist, könnte die Wahrscheinlichkeit einer Eintragung steigen. Da weiß der Prüfer dass die idR anständige Ware herstellen / vertreiben
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#125 Ich denke, eine ABE kostet dem Hersteller eine Menge Geld. Bevor man das investiert, will man abschätzen können, wie gut sich das Teil verkauft und ob sich eine ABE überhaupt rentiert. Immerhin braucht das der Rest der Welt nicht und das ist ein wesentlich größerer Markt. Für den Kunden natürlich ärgerlich, im Grunde schießen die Kunden, die früh und ohne ABE kaufen, die Investition vor. Für die Kunden ist das ärgerlich - auf meiner GIVI ist weder eine KBE-Nummer, noch ein E-Prüfzeichen. Somit wird das Teil nie legal werden.
Im Grunde ist das ein Witz, da kauft man ein neues "Pendler"-Motorrad, das weder hinten einen Federbeinschutz, noch vorne einen ausreichenden Kotflügel hat, miesen Windschutz für alle Körpergrößen - und wenn man die Mankos beseitigen will, ist man wieder illegal unterwegs wie mit einer 20 Jahre alten Bastlergurke.
Mit meiner CRF 300 Rally ist es noch schlimmer, da hat Honda eine Vorderreifendimension eingetragen, für die es kaum legale Reifen gibt. In Ö braucht man für das Eintragen einer anderen Dimension ein Gutachten eines Sachverständigen, da sind 300 Euro weg.
Dass Honda hier vieles etwas richtiger machen könnte, würde ich denen gerne mal sagen. Das Sparen auf Kosten des Kunden wird irgendwann nach hinten losgehen, bei allen Herstellern.
welches Baujahr ist die CRF 21?
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#126 welches Baujahr ist die CRF 21?
Ja, 2021. Hatte noch nie ein Motorrad, dass soviel Spass gemacht hat.
Und für mich die perfekte Ergänzung zur NC.
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#127 eine "allgemeine" ABE gibt es nicht
Da dann schau mal in den Anhang.
Das ist z. B. meine ABE vom Lenker.
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#128 Ich glaube, Ihr redet ein wenig aneinander vorbei.
Eine allgemeine "ABE" - also für jedwedes Fahrzeug "allgemein" geltend - gibt es tatsächlich nicht. "ABE" heißt "Allgemeine BetriebsErlaubnis" und gilt für alle in dieser ABE vermerkten Fahrzeugmodelle. Mit Teilen, die eine ABE für Dein Fahrzeug besitzen, musst Du nicht zum TÜV/DEKRA. Du musst die ABE aber mitführen. Für andere als die dort aufgeführten Fahrzeuge gilt sie nicht, kann aber von Prüfern für eine Einzelabnahme auf andere Fahrzeugmodelle herangezogen werden. Gutes Beispiel: Windschild mit ABE für RC10 und dessen Montage auf RH09. Der Prüfer nimmt die Materialeigenschaften als gegeben an und prüft nur noch die Anbausituation - mittels Einzelabnahme.
Die gleiche Situation erzeugt Dein "Teilegutachten", dass mitnichten einer ABE entspricht. Damit musst Du immer zu TÜV/DEKRA. Der Prüfer nutzt die Materialbescheinigung als gegeben und prüft nur die individuelle Anbausituation - mittels Einzelabnahme.
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#129 Eine allgemeine "ABE" - also für jedwedes Fahrzeug "allgemein" geltend - gibt es tatsächlich nicht. "ABE" heißt "Allgemeine BetriebsErlaubnis" und gilt für alle in dieser ABE vermerkten Fahrzeugmodelle. Mit Teilen, die eine ABE für Dein Fahrzeug besitzen, musst Du nicht zum TÜV/DEKRA. Du musst die ABE aber mitführen. Für andere als die dort aufgeführten Fahrzeuge gilt sie nicht, kann aber von Prüfern für eine Einzelabnahme auf andere Fahrzeugmodelle herangezogen werden. Gutes Beispiel: Windschild mit ABE für RC10 und dessen Montage auf RH09. Der Prüfer nimmt die Materialeigenschaften als gegeben an und prüft nur noch die Anbausituation - mittels Einzelabnahme.
Die gleiche Situation erzeugt Dein "Teilegutachten", dass mitnichten einer ABE entspricht. Damit musst Du immer zu TÜV/DEKRA. Der Prüfer nutzt die Materialbescheinigung als gegeben und prüft nur die individuelle Anbausituation - mittels Einzelabnahme.
jepp, grundsätzlich bin ich bei dir
eine kleine Ausnahme: sofern ich mit einem Teilegutachten inkl einem darin aufgeführten Fahrzeug beim TÜV aufschlage, wird das idR keine Einzelabnahme sondern eine Änderungsabnahme nach 19 Abs 3 StVZO
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#130 Noch eine Ergänzung zur ABE:
Eine ABE gilt immer nur wenn sich das Fahrzeug in dem relevanten Bereich im Originalzustand befindet.
Beispiel: Baut man eine universale Scheibe mit Lenkerbefestigung an einem anderen als dem Originallenker an dann gilt die ABE der Scheibe nicht mehr, selbst wenn der Lenker ebenfalls eine ABE hat. Die Kombination der Teile wurde halt nie geprüft und erfordert eine Einzelabnahme. -
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