Beiträge von Opa-Kalle

    Hallo,

    da ja bei uns auch bald der Kaufvertrag für eine NC750X unterschrieben wird, werden noch einige Details der endgültigen Konfiguration diskutiert.

    Größte "Unsicherheit" momentan: Reicht das Serien-Windschild, oder doch das Höhere verstellbare für 399,- EUR dazu bestellen ?

    Meine Frau und ich sind in etwa gleichgroß (174/175 cm, wobei ich der Kleinere bin 😉)

    Wie lautet eure Empfehlung ?

    Bitte keine Alternativen, es geht nur um das Original Ja oder Nein !

    (Rein optisch finden wir beide die Serienscheibe "schöner")


    Gruß Kalle

    Hallo Tobi,

    stimmt, im Sommer wäre es die Investition der 35,- EUR eher wert...

    Wie weit bist du bezüglich der Anschaffung einer NC750X voran gekommen ?


    Gruß Kalle

    Hallo,

    die Tücke liegt im Detail.

    Die alte Bescheinigung „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ bleiben als solche immer gültig in Verbindung mit der Fahrerlaubnis, wofür sie mal gemacht werden musste.

    Für Führerscheinerweiterungen ab 2019 z.B. B > A, musst du einen aktuellen entsprechenden Erste Hilfe-Kurs nachweisen.

    Diese komplizierte Verordnung führte auch immer wieder bei entsprechenden Behörden zu Irritationen .


    Gruß Kalle

    Hallo,

    Es gibt (zumindest hier in Düsseldorf) die Möglichkeit der Express-Bearbeitung. Das kostet jedoch 35,- EUR zusätzlich, dann ist der neue Führerschein jedoch in 3 - 5 Tagen da.


    Gruß Kalle

    „Weißt Du, in welche Verordnung das Eingang gefunden hat“

    Hallo Ronny.Ste


    • Reform 2015:

    Mit der 2. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wurde der LSMU-Kurs zum 1. April 2015 abgeschafft und durch den einheitlichen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten ersetzt.

    • Übergangsregelung:• Alle bis 31. März 2015 ausgestellten LSMU-Bescheinigungen wurden den neuen Erste-Hilfe-Kursen gleichgestellt.

    • Diese Bescheinigungen gelten unbefristet, d. h. sie verlieren nicht automatisch ihre Anerkennung.


    • 2019 – 13. FeV-Änderungsverordnung:

    Zum 19. März 2019 trat eine weitere Änderung (§ 19 FeV) in Kraft. Sie stellte klar, dass für Erweiterungen der Fahrerlaubnis ebenfalls der neue 9-UE-Erste-Hilfe-Kurs erforderlich ist.

    → Wichtig: Diese Änderung betraf nicht die Gültigkeit alter LSMU-Bescheinigungen, sondern nur die Anforderungen für neue Anträge und Erweiterungen


    Gruß Kalle


    (Zum Thema „Erste Hilfe“)

    Hallo,

    da habt ihr vollkommen recht…⛑️👍❗️

    (War 40 Jahre im Gesundheitswesen tätig)

    Was häufig verwechselt wird:

    Ein Erste-Hilfe-Kurs ist dann erforderlich, wenn beim Ersterwerb lediglich der Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" (LSMU) besucht wurde. Diese frühere Bescheinigung reicht seit 2019nicht mehr aus.


    Gruß Kalle

    Hallo,

    das habe ich gestern auch mal gemacht.

    Der Honda-Händler in der nur 13 km entfernten kleinen Nachbarstadt hat mir auf auf die (vorläufige) Konfiguration der NC750X (ohne DCT) ein Angebot gemacht, das 700,- EUR unter dem des örtlichen Honda-Händlers liegt, obwohl das auch schon rabattiert war !


    Gruß Kalle

    77driverlicense

    Hallo Axel,

    herzlichen Glückwunsch zur neuen Honda 1100 NT ES DCT !

    Wenn du regelmäßig mit Sozia fährst bestimmt die richtige Entscheidung.

    Noch gestern war ich beim Honda-Händler (weil der Kauf einer NC750X geplant ist... 😉) und habe mir die 1100 NT etwas genauer angesehen, tolle Maschine !


    Gruß Kalle