Emil, dein Helm hat ein Visier?? Der muss kaputt sein.
Beiträge von jonas
-
-
Ich kann das hier vielfach geäußerte Verlangen nach Gehörtschutz nur unterstreichen!
Ich fahr seit Ende letzten Jahres die S mit Standardscheibe und hatte anfangs auch keinen Gehörschutz drin. Auf kurzeren Strecken war das auch alles kein Ding. Auf meiner ersten 500km Tagestour ist mir dann allerdings im wahrsten Sinne des Wortes das Hören vergangen. Ich hab förmlich gespürt wie mich die dauernden Windgeräusche stressen. Mein subjektiver Eindruck war, dass es mehr in den Ohren klingelt als nach ner langen Partynacht mit schon gehörgeschädigtem DJ ;). Ich war kurz gesagt ziemlich erledigt als ich ankam und meine erste Tat vor der Rückfahrt war: Ohrenstöpsel in der Apotheke zu besorgen. Habe da mangels Alternativen zu den "Alpine Sleepsoft" gegriffen (gleiches Prinzip wie die Motosafe - flexibles Silikon, nur 1 Filtertyp), die ich seitdem sehr zu frieden mit auf Tour (> 30 min) nehme -- alle 1-2 Touren mal waschen und gut is. Jetzt sitze ich relativ locker 8 Stunden und 500km aufm Bock und genieße die Landstraße.
Na gut, irgendwann tut dann der Hintern weh.
Allen, die hier ohne Gehörschutz fahren und sagen, dass sie die Windgeräusche nicht stören (insbesondere auf der S mit Standardscheibe), kann ich nur sagen: Vielleicht habt ihr schon einen Hörschaden? Nehmts mir nicht übel, aber irgendwie kann ichs mir kaum anders erklären. Wenn selbst der leisteste Helm bei ca. 80 dB liegt - was deutlich im schädigenden Bereich bei Dauerbelastung anzusiedeln ist - dann kann das nicht gesund sein. Ernsthaft, ich denke ihr solltet mal einen Hörtest machen. Ist der Hörschaden erstmal da, ist leider meist nix mehr zu retten.
Grüüße
Jonas -
Zitat von bike-didi
Du willst etwas geregelt wissen, was nicht geregelt ist... ! Das ist keine Grauzone!!
Beispiel: Du würdest Deinen Pkw (sofern Du einen besitzt) rundum mit Spritzschutz bis zum Boden versehen (sähe bestimmt ulkig aus!) - niemand könnte etwas dagegen sagen, sofern sie so angebracht sind, dass sie nicht verloren werden können. Und selbst wenn Du mal ein Teil davon verlieren würdest und es dadurch zu einer Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, ist das kein zulassungsrechtlicher Verstoß, sondern allensfalls einer nach § 1, 2 StVO.
Der Spritzschutz/Schmutzfänger ist auch keine Radabdeckung i. S. d. § 36a StVZO! Einfach nur Dein persönliches Interesse, Fahrzeugteile zu schützen, wie das Anbringen eines Tankpads oder das Überkleben einer Motorhaube beim Pkw mit Folie...Ok, klingt einleuchtend. Mit dieser Erklärung/Begründung kann ich leben.
Zitat von bike-didi
Die Abdeckung berührt übrigens nicht das Hinterrad! Auch bei meiner X nicht, obwohl ich noch einen Schleifschutz an der Schwinge angebracht habe. Aber selbst wenn, was soll passieren? Ist doch in Laufrichtung montiert.
Bei mir mit Klettband nur oben an der Innenverkleidung Radbadeckung befestigt. Hält bislang prima und kann man schnell wieder abnehmen, falls man mal an das Federbein muss (Ausbau, Vorspannung der Feder ändern).Das es in Laufrichtung angebracht ist, ist auf alle Fälle schonmal ein Plus, keine Frage! Die Kette ist andererseits auch nicht weit weg (seitliche Auslenkung). Auch das aber nur eine theoretische Überlegung. Insofern: gute Nachrichten, dass keine Schleifspuren dran sind. Daher werde ich das auch probieren, sobald die Maschine da ist.
-
Zitat von Klaus
Es schützt vor Staub und Dreck, ab es hält Feuchtigkeit.
Was ist besser?Exakt. Das ist zumindest meine Erfahrung aus dem Mountainbikebereich, also vor Allem den vollgefederten Rädern. Inzwischen ist das nicht mehr so üblich, aber "früher" (5-6 Jahre) wurden diese Dinger auch gerne und vielfach drübergezogen. Das Ergebnis ist ziemlich ambivalent, vor allem wenn die Überzüge wirklich "abdichten" (was sie natürlich nur teilweise tun). Was du an Dreck abhälst (der trocknet), hälst du an Feuchtigkeit fest (die wesentlich langsamer verdunstet).
Ich denke, das gilt genauso für die motorisierten Zweiräder.
-
Hallo Didi,
puh, der Paragraph ist ja alles andere als kurz. Nach erstem Überfliegen habe ich jedenfalls den Eindruck, dass nicht nur der Paragraph selbst, sondern auch noch Verweise auf andere Regelungen (EU, ...) einen Einfluss auf die Betriebserlaubnis haben können. Du kannst ja nichts dafür, aber ne danke, das lese ich nicht alles.
Zum Nachtrag:
Versteh mich nicht falsch, Didi - ich sehe sehe das auch nicht so eng, aber ich kann mir nur zu gut vorstellen, dass - insbesondere wegen der Nähe zum Antrieb/Hinterrad - hier nicht dieselben Maßstäbe vom TÜV angelegt werden wie bpsw. für einen Neoprenüberzug über den Tank (als erfundenes Beispiel).Warum? Der Federbeinüberzug ist hier m.E. in einer Grauzone, da er nicht so leicht "in die Quere" kommen kann. Die davor montierte Gummi-Abdeckung dagegen könnte leicht durch Fahrtwind ans Hinterrad kommen. Und das selbst wenn sie oben und unten fixiert ist, denn beim Einfedern wird der Abstand Schwinge <-> Heckinnenkotflügen verkürzt und die Abdeckung muss daher nach vorne oder hinten (Richtung Hinterrad) auslenken, was potentiell gefährlich ist.
Soweit zur Theorie -- wie sind denn eure bisherigen Erfahrungen mit der Abdeckung (nur oben fixiert?): Hat sie Schleifspuren auf der Reifenseite?
-
Hallo Didi,
Zitat von bike-didi
der Haendler liegt da falsch: Du duerftest da auch einen Schmutzlappen vom Lkw anbauen - ein Spritzschutz braucht keine Genehmigung!
Einen Zweifelsfall wird es nicht geben.das hört sich ja schonmal gut an! Hast du hierzu noch einen Verweis?
Ich stutze etwas, da ich eben auf folgende Seite von Motorrad-Online gestoßen bin, die ja zumindest Hinterradabdeckungen als ABE-pflichtig nennt: http://www.motorradonline.de/m…frei-archivversion/118268. Andererseits sind "Heckinnenkotflügel" (was es alles gibt) laut dieser Auflistung zumindest in der Praxis wohl ABE- und eintragungsfrei.
Falls sonst noch jemand nicht weiß, was ein Heckinnenkotflügel sein soll, hier ein Beispiel: http://markt.motorradonline.de…l-rear-undershield-g-2266
Gruß,
Jonas -
Hallo zusammen,
da ich heute den Kaufvertrag für meine neue NC700s unterschrieben habe und nicht nur bei schönem Wetter unterwegs sein werde, interessiert mich auch die Antwort auf die Frage nach einer guten Hinterradabdeckung.
Da ich von üblichen verdächtigen Konstrukten aus dem Zubehörhandel, die mir allesamt recht nutzlos erscheinen, nicht viel halte, habe ich meinen HH mal mit dem unten zitierten Vorschlag von Heiko.LS (Direktlink: http://www.nc750.de/forum/viewtopic.php?p=15335#p15335) konfrontiert (nicht wörtlich, sinngemäßig), da mir dieser recht brauchbar erscheint. Allerdings warf mein Händler da (womöglich zu recht) ein, dass das vermutlich nicht zulässig ist. Wie seht ihr das, geht das durch oder nicht? Wie kleinlich wird das im Zweifelsfall ausgelegt?
Zitat von Heiko.LSSo, habe mal schnell Bilder gemacht.
Das mittlere Bild zeigt die "Rutschschiene" für den Lappen.