Hallo Didi,
Zitat von bike-didiAlles anzeigen
der Haendler liegt da falsch: Du duerftest da auch einen Schmutzlappen vom Lkw anbauen - ein Spritzschutz braucht keine Genehmigung!
Einen Zweifelsfall wird es nicht geben.
das hört sich ja schonmal gut an! Hast du hierzu noch einen Verweis?
Ich stutze etwas, da ich eben auf folgende Seite von Motorrad-Online gestoßen bin, die ja zumindest Hinterradabdeckungen als ABE-pflichtig nennt: http://www.motorradonline.de/m…frei-archivversion/118268. Andererseits sind "Heckinnenkotflügel" (was es alles gibt) laut dieser Auflistung zumindest in der Praxis wohl ABE- und eintragungsfrei.
Falls sonst noch jemand nicht weiß, was ein Heckinnenkotflügel sein soll, hier ein Beispiel: http://markt.motorradonline.de…l-rear-undershield-g-2266
Gruß,
Jonas