Asche über mein Haupt.
Das passiert wenn man aus dem Gedächtnis heraus meint es wäre doch ganz einfach
und sich dazu seine hier eingestellten Texte nicht noch einmal komplett durchließt! ![]()
Was die Modelle mit EU-Typgenehmigung anbelangt war alles richtig, aber........
Ich korrigiere mich in Bezug auf Fahrzeuge die nicht EU-typgenehmigt sind:
Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt (homologiert) sind sondern eine Genehmigung nach
§ 20 o. § 21 StVZO (deutsche Typgenehmigung) besitzen muß man, damit die Reifenbindung aus-
getragen werden kann, zu einer Prüforganisation wie z.B. TÜV.
Der neue Reifen, der die im Schein eingetragenen Dimensionen haben muß, muß bei der Prüfung
aufgezogen sein. Der Prüfer überprüft dann hauptsächlich die Freigängigkeit des Reifens, also ob
genügend Luft zwischen z.B. Schwinge, Kette etc. vorhanden ist.
Es muß keine Fahrtest, besonders kein Höchstgeschwindigkeits-Fahrtest durchgeführt werden!
Mit dem Gutachten müßt ihr dann zur Zulassungsstelle wo eine neue Betriebserlaubnis erteilt
wird. Dann bekommt ihr eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Brief, Schein).
Jetzt könnt ihr jeden Reifen der den im Schein eingetragenen Dimensionen entspricht und die
Anforderungen an die Traglast etc. erfüllt auf euer Mopped aufziehen.
Hierzu könnt ihr euch noch einmal das Video ab ca. 19min anschauen.
TÜV 2025: Neue Regeln für Motorradreifen – Alles, was du wissen musst!
Gruß, Thomas ![]()