Zurück zum Händler und laut und deutlich "gesetzliche Gewährleistung" und "Wandlung" sagen. Je nach Reaktion könnte man noch "Anwalt" sagen.
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Der macht mit Dir und vor Dir eine Probefahrt, gerne auch in Gegenwart des Anwalts und sagt Motorrad ist in Ordnung, Fehlerspeicher ist leer.
Wonach soll er suchen?
Kunde: "Motorrad geht durchschnittlich alle 20 Betriebsstunden mal einfach aus."
Händler: "Also bei mir während der Probe nicht."
Wenn Du ihm auf den Keks geht, behält er das Motorrad für drei Tage da, dreht einmal eine Runde im Kreis und sagt: "Wir haben alles überprüft, an den Kabeln gezogen und gerappelt und Kiste läuft."
Leider kann man das Ausgehen auch schlecht mit Video dokumentieren, da das Motorrad ja danach sofort wieder anspringt.
Oder anders gesagt: Wie belegst Du - wenn Du schon mit Anwalt kommst - gerichtsfest, das ein Mangel vorliegt?