Beiträge von nappo1997

    Ich stand ja mal mit 2994km auf Platz 1 der Liste (siehe Beitzrag 893). Lang, lang ist es her.

    Einfach, weil ich diese Art der Liste vorschlug, die ich im Skodaforum kennengelernt habe und ich hier damit angefangen habe.

    Unibike hat mit dann Minuten später direkt vom 1. Platz verdrängt. Aber immerhin, ich war mal Erster!


    Neben dem spielerischen Aspekt finde ich, dass diese Liste durchaus einen kleinen Nutzen hat. Sie zeigt, wie haltbar die NC ist.
    Bei DetMainzel habe ich allerdings das Gefühl, dass der seiner NC das autonome Fahren beigebracht hat, soviel wie der in gut 4 Jahren gefahren ist.
    Ich persönlich würde keine Angabe rausschmeißen. Die nicht mehr fahren, werden im Laufe der Zeit nach unten verdrängt, auch wenn es dauert. So bin ich in dem Jahr ohne NC von Platz 32 auf 38 abgerutscht.

    Die verstellbare Windsschutzscheibe würde ich auch nehmen. Das genieße ich - allerdings im Zusammenhang mit einer PUIG-Scheibe - auch an meiner NT. Ich meine die Windabweiser im Kniebereich.

    Die Frage ist, ob Du das alles auch kaufen würdest, wenn Du nichts davon am Motorrad dran hättest. Die Windabweiser z.B. habe ich damals bei meiner NC (RH09) nicht einen Moment vermisst.

    Klar kann man das nicht sicher wissen, macht aber Deine Aussage "Du hast Garantie, es ist egal, wo Du hinfährst" nicht besser.
    Ich möchte nur darauf hinweisen, dass man da Überraschungen erleben kann, die von Deiner Aussage abweichen.

    In der Regel sind Fehler, die kurz nach Neukauf auftreten, Gewährleistungsfälle. Schließlich soll Dir bei Übergabe ein mängelfreies Motorrad übergeben werden. Tritt der Fehler in den ersten Monaten auf, geht man ohne Beweislastumkehr davon aus, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag => Gewährleistung des Händlers.
    Natürlich gibt es Händler, die dann versuchen einen Garantiefall daraus zu machen. Schließlich zahlt dann Honda und nicht der Händler.


    Nun kommst Du oder der TO mit einem neuen Motorrad an, dass einen Fehler aufweist, der sich - so lese ich das - nicht jederzeit reproduzieren lässt.

    Der Händler soll also einen Mechaniker drauf ansetzen und wenn der dann vielleicht(!) nach 30 Minuten feststellt, dass sich daraus ein Gewährleistungsanspruch ergibt, dann erwartest Du vermutlich, dass der Händler die Zeit seines Mechanikers nicht bezahlt bekommt.

    Also ich würde anstelle des Händlers sagen: "Fahren sie besser zu dem Händler bei dem sie gekauft haben, der muss ihnen im jedem Fall weiterhelfen. Wenn Sie im Zweifelsfall die Kosten übernehmen, schaue ich mir das gerne an."

    Vorsichtig mit diesem Tipp. Bei der Garantie (hier zwischen Hersteller und Eigentümer) hast Du natürlich recht. Bei der Gewährleistung (zwischen Händler(!) und Eigentümer) stimmt das nicht. Ohne Jurist zu sein, sehe ich hier auch die Möglichkeit eines Gewährleistungsfalls.