Die StVZO sagt:
Fernscheinwerfer sind maximal zwei zulässig, wobei der Abstand zueinander max. 200mm betragen darf.
Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Für mich stellt sich die Frage warum das so ist und was spricht dagegen
das auch Motorradfahrer die Möglichkeit bekommen bei Dunkelheit noch besser zu sehen und bei Tag besser
gesehen zu werden?
Bei den Autos darf entweder ab Werk aufgerüstet werden bis zu Erblindung des Gegenverkehrs und wir
dürfen nicht zwei sondern nur einen zusätzlichen Fernscheinwerfer anbringen 
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Der Hintergrund dürfte eventuell darin liegen, dass das Erscheinungsbild im Dunkeln und in der Ferne eindeutig sein soll: Kommt ein zweispuriges Fahrzeug entgegen (zwei weiter auseinanderliegende Scheinwerfer) oder ein einspuriges (einfacher Scheinwerfer oder zwei sehr nah beieinanderliegende, die man deswegen als einen wahrnimmt).
Das hat ja auch Sicherheitsaspekte: Sehe ich zwei auseinander liegende Scheinwerfer des Nachts auf mich zukommen, könnte ich ja denken, dass das ein Auto ist, welches auf Grund des Lichtabstandes noch sehr weit weg ist und ich setze zum Überholen an, aber nein, es war ein schmales Motorrad, das doch schon näher dran ist als gedacht und durch den geringeren Lichtabstand nur weiter weg wirkt. Deswegen eben nur ein Scheinwerfer (oder ein Doppelscheinwerfer, der wie ein einzelner wahrgenommen wird).
Nebelscheinwerfer sind ja nur tiefer und bei außergewöhnlichen Bedingungen erlaubt, wo die Gefahrensituation offenkundig ist. Zudem ist die Lichtsilhouette durch die Dreiecksgestaltung mit dem regulären Licht auch eindeutig, plus die passende Hell-Dunkel-Grenze.