Alles anzeigenEndlich schöne und kleine Zusatzscheinwerfer!
ABER,
ich finde es ehrlich gesagt unschön, dass Hepco & Becker in der Anleitung nur sehr oberflächlich auf die Zulassungsbestimmungen eingeht: "Beachten Sie die in Ihrem Land geltenden Zulassungsbestimmungen."
Natürlich sind die Scheinwerfer geprüft und eintragungsfrei aber leider sind insgesamt nur 2 Fernscheinwerfer erlaubt. Da man bei den Zusatzscheinwerfern keine Einstellmöglichkeit hat, um das Fernlicht dauerhaft zu deaktivieren, muss man nämlich den oder die originalen Fernscheinwerfer außer Funktion setzen. Ansonsten hat man bei der nächsten HU oder in einer Kortrolle ein ernstes Problem inkl. Erlöschen der Betriebserlaubnis.Zumindest einen deutlichen Hinweis darauf hätte ich von einem deutschen Lieferanten schon erwartet, auch wenn sie für den Anbau eine Fachwerkstatt empfehlen.
Mit reinen Nebelscheinwerfern hätte kein Kunde das Problem, aber vermutlich kaufen sie die Dinger auch nur ein und lassen sie labeln.
Hallo!
Lt meiner Erfahrung macht kein zusätzlicher Scheinwerfer ein Problem solange der mit einem eigenen Schalter deaktiviert werden kann. Das verhindert ganz sicher nicht, dass der per Relaisschaltung gleich mit dem Fahrl/Abblendicht gleich eingeschaltet wird.
LG aus Wien
Georg