Nönö er hat schon Recht...
Sind alles Ordnungswidrigkeiten bis 35,-EUR heißt es Verwarngeld, ab 40,-EUR Bußgeld (das gibts mit Bescheid).
Es gibt aber auch Straftaten im Straßeverkehr, wie Fahrerflucht (beliebt bei Einigen), im Vollrausch fahren und unterlasene Hilfeleistung (immer mehr im Kommen)