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Ja, da hst du Recht- aber für solche Fälle in denen mich selbst ja gar keine Schuld trifft, muss doch die Versicherung des Verursachers für die anwaltlichen Kosten auch aufkommen, oder nicht?
genau so ist das, sollte ein Anwalt erforderlich sein, gehört dessen Honorar zu den Schadenkosten.
Brauchst also deine eigene Rechtsschutzversicherung nicht bemühen.
Einen Anwalt kannst du immer noch nehmen, falls die Regulierung nicht zufriedenstellend ausfällt.
Gruß Gerd