Integra von Rückwärtsfahrendem beschädigt, Gutachter und Wertverlust?

  • #21

    Das wirst Du dann vermutlich über Deinen Rechtschutz abwickeln.
    Meist bekommt man ohnedies von der Rechtschutzversicherung einen Anwalt genannt bzw. zugewiesen..
    Kann man den Anwalt lt. Vertrag frei wählen und kennt keinen der Verkehrsrecht erledigt, lässt man sich einen von der Rechtschutz empfehlen.


    Ich hatte unlängst einen Wasserschaden in der Küche.
    Der Versicherungsgutachter hat alles aufgenommen und die Reparatur wurde freigegeben.
    Reparaturkosten lt. KV und Rechnung € 3.040.-
    Bei einer Barablöse des Schadens hätte mir die Versicherung lediglich €. 1.900.- ausbezahlt.
    Verhandeln unmöglich.
    So wurde halt alles repariert und der gesamte Rechnungsbetrag von der Versicherung übernommen.

  • #22


    Da ist gar nichts spannend, sie müssen das Gutachten akzeptieren wenn sie darin keine Fehler finden. Und selbst dann gibt es absolut gar keinen Grund dem Sachverständigen der gegnerischen Versicherung auch nur einen Blick auf das Fahrzeug zu erlauben!
    Es gibt bereits ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen als Basis für den Ausgleich des Schadens. Ein zweiter, von der Versicherung beauftragter Sachverständiger erstellt nur ein zweites, abweichendes Gutachten. Das führt nie zu einer schnelleren Regulierung des Schadens, wie von den Versicherungen gerne suggeriert wird, sondern immer zu Streit um die Schadenshöhe.
    Die Verweigerung der Besichtigung ist absolut notwendig für die korrekte Regulierung des Schadens, wird aber von den Versicherungen immer wieder als Anlass für eine Verzögerung genutzt.
    Deshalb ist es wichtig einen Profi mit der Sache zu beauftragen, ein Anwalt weiß solche Schachzüge der Versicherung wirkungsvoll zu verhindern und reicht in solchen Fällen sehr schnell Klage ein.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #23



    Ich habe keine Rechtsschutzversicherung- diese brauche ich hier meines Wissens nach auch nicht, denn es ist unstreitig wer den Schaden verursacht und die Schuld daran trägt, polizeilich aufgenommen und ich habe ja auch von der Versicherung bereits schriftlich dass der Schaden reguliert wird.

  • #24

    Ich bin mir auch recht sicher, daß Du den Schaden zu Deiner Zufriedenheit reguliert bekommst.
    Da das Verschulden der Gegenseite bereits anerkannt wurde, geht es nur noch um die Höhe der Abfindung. Das wird sich auch noch klären.
    Aber eine Rechtschutzversicherung würde ich Dir für die Zukunft dringend raten, es geht leider nicht immer glatt.

  • #25

    Ja, da hst du Recht- aber für solche Fälle in denen mich selbst ja gar keine Schuld trifft, muss doch die Versicherung des Verursachers für die anwaltlichen Kosten auch aufkommen, oder nicht?

  • #26

    Naja, ganz so isses nicht.
    Wenn z.B. die Versicherung Dir € 1.000.- bietet, Du aber ablehnst und auf € 2.000.- klagst, könnte passieren das der Gerichtssachverständige der Versicherung Recht gibt und sagt € 1.000.- sind genug und korrekt.
    Dann hast Du den Prozess zur Hälfte verloren und bleibst auf der Hälfte der Anwalts, Sachverständigen und Gerichtskosten sitzen.
    Wie sagt das Sprichwort: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".


    Ehrlich, ich würde mich ohne Rechtschutz auf keine Gerichtsstreitigkeiten mit einer Versicherung einlassen.

  • #27


    Ja, sich um die Regulierung des Schadens kümmern zu müssen ist Teil des Schadens. Daher kann man sich dafür auch einen Profi bezahlen lassen.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #28

    Ja richtig, wobei es ja auch das Prinzip der Kostenvermeidung gibt- man soll ja den Schaden und die Kosten nicht einfach wahllos in die Höhe treiben- deswegen warte ich erstmal ab wie die Rückmeldung der Versicherung aussieht.

  • #30


    genau so ist das, sollte ein Anwalt erforderlich sein, gehört dessen Honorar zu den Schadenkosten.


    Brauchst also deine eigene Rechtsschutzversicherung nicht bemühen.


    Einen Anwalt kannst du immer noch nehmen, falls die Regulierung nicht zufriedenstellend ausfällt.


    Gruß Gerd

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