Das wirst Du dann vermutlich über Deinen Rechtschutz abwickeln.
Meist bekommt man ohnedies von der Rechtschutzversicherung einen Anwalt genannt bzw. zugewiesen..
Kann man den Anwalt lt. Vertrag frei wählen und kennt keinen der Verkehrsrecht erledigt, lässt man sich einen von der Rechtschutz empfehlen.
Ich hatte unlängst einen Wasserschaden in der Küche.
Der Versicherungsgutachter hat alles aufgenommen und die Reparatur wurde freigegeben.
Reparaturkosten lt. KV und Rechnung € 3.040.-
Bei einer Barablöse des Schadens hätte mir die Versicherung lediglich €. 1.900.- ausbezahlt.
Verhandeln unmöglich.
So wurde halt alles repariert und der gesamte Rechnungsbetrag von der Versicherung übernommen.