Integra von Rückwärtsfahrendem beschädigt, Gutachter und Wertverlust?

  • #11

    Habe das Beispiel nur erwähnt da man daran sieht, daß der Geschädigte nur Anspruch auf Schadenersatz hat und nicht auf Auszahlung der Reparaturkosten in bar.


    Wenn die Versicherung das Gutachten Deines SV akzeptiert ist‘s ja gut. Ich bin da etwas skeptisch.
    Dein SV kann Dir jedenfalls als Vergleich dienen ob der Vorschlag der Versicherung oder deren Gutachter halbwegs korrekt ist.


    Beim Gericht bestimmt der Richter dann wieder einen eigenen Gerichtsgutachter. Aber soweit wird es wohl nicht kommen.
    Halte uns jedenfalls auf dem Laufenden, denn es ist immer interessant wie im Einzelfall reagiert wird.

  • #12

    So, Gutachter war vorhin da und hat alles aufgenommen- nächste Woche weiss ich mehr.


    Seine erste Schätzung liegt so bei 2500 EUR Schaden,aber mal abwarten was dann letztendlich im Gutachten stehen wird....

  • #13

    Gutachten liegt mir nun seit Donnerstag vor- Reparaturkosten sind 1886 EUR ohne Märchensteuer, dazu ein Wertverlust in Höhe von 300 EUR (wobei ich das eher bezweifle- wenn ich später die Maschine nicht mehr als unfallfrei anbieten kann, dann werden die Interessenten nicht nur 300 EUR weniger- gegenüber vergleichbaren unfallfreien Modellen, bezahlen wollen)...nun ja, wen sich die Versicherung nun an Ihre schriftliche Zusage hält ist ja alles soweit in Ordnung. Wenn Sie aber anfangen wollen zu kürzen, gehts direkt zum Anwalt.

  • #14

    Auch auf die Gefahr hin mich zu widerholen:
    Gutachten Deines SV oder des SV der Versicherung?
    Lasse Dir bei der Werkstatt deines Vertrauens einen Kostenvoranschlag für die Reparatur machen.
    Gutachten und tatsächliche Reparaturkosten sind nicht zwangsläufig gleich!

  • #15

    Gutachten des von mir beauftragten Gutachters.


    Ich warte jetzt erstmal die Abrechnung der Versicherung ab wenn diese das Gutachten "geprüft" haben, kann dann notfalls ( falls da gekürzt wird oder ähnliches) immer noch anwaltliche Hilfe oder eine Werkstatt in Anspruch nehmen.

  • #16

    Nicht erst einen Anwalt nehmen wenn gekürzt wird sondern sofort!
    Ein Anwalt weiß, was dir als Geschädigten alles zusteht und er ist ein Profi im Durchsetzen der berechtigten Ansprüche.
    Bei der Versicherung arbeiten schließlich auch keine Laien und die versuchen dir so wenig wie möglich zu zahlen. Das ist deren Job!

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #17

    Interessant auch noch, eine Wertminderung kann man nur einmal pro Fahrzeug einfordern.
    Passiert also in Zukunft noch ein Unfall, ist keine weitere Wertminderung mehr zu bekommen.
    Ob man das jetzt für bescheidene € 300.- verjuxt?


    Das Wichtigste ist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
    Damit kann man argumentieren und verhandeln wenn das Angebot der Versicherung auf Basis des SV-Gutachten, wesentlich geringer ist (was es sein wird).
    Auch der Anwalt fragt nach einem Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt.


    Der Threadersteller möchte offenbar unbedingt eine Barablöse, übersieht dabei aber Wesentliches.

  • #18

    Ja, ich möchte eine Barablöse- da sich alles andere für mich hier in dem Fall nicht rechnet. Wie geschrieben, sollte die Versicherung Kürzungen an dem Gutachten vornehmen, gehts eben zum Anwalt. Und warum sollte der einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt fordern? Im Gutachten wurden die Stundenpreise meines Honda Händlers zur Kalkulation zugrunde gelegt, ich glaube kaum dass der Kostenvoranschlag grossartig anders ausfallen würde. Und zum Thema Wertminderung wäre mir vom Gutachter gesagt dass das schon anders als bei Autos gehandhabt wird, in der Regel wird bei Motorrädern keine Wertminderung berechnet- was ich selbst nicht ganz verstehen kann- denn wir alle wissen dass bei einem späteren Weiterverkauf Unfallfahrzeuge wesentlich niedriger zu anderen gehandelt werden, als 300 EUR Unterschied...

  • #19

    Gegen eine Barablöse ist ja prinzipiell nix einzuwenden wenn man dabei nicht zu viel Federn lassen muß.
    Gehen wir also davon aus, daß dein SV die Ersatzteilpreise von Honda und deren Stundensätze seiner Kalkulation zugrunde gelegt hat und die geschätzte Reparaturhöhe mit einem KV der Hondawerkstatt weitest übereinstimmt.
    Spannend wird jetzt sein, ob 1.) die Versicherung dein Gutachten akzeptiert oder doch ihren eigenen SV beauftragt. 2.) was sie dir dann tatsächlich anbieten.


    Gerade bei einem relativ neuen Fahrzeug werden vorhandene oder selbst ausgebesserte Beschädigungen, den Wert deutlich mindern.
    Bei einer gewünschten Barablöse wird mit der Versicherung nicht viel zu verhandeln sein, die Beiziehung eines Anwaltes bringt aber meist schon ein besseres Ergebnis.
    Der Gang zu Gericht ist eine langwierige und mühsame Sache und ob man mehr bekommt ist fraglich.
    Ich hoffe Du bekommst ein zufriedenstellendes Angebot. Wenn nein, bleibt ja immer noch die Möglichkeit den Schaden auf Versicherungskosten bei Honda reparieren zu lassen.


    Hinsichtlich der Meinung deines SV zum Thema Wertminderung, lies mal da:
    http://www.motorrad-recht.de/2…n-merkantiler-minderwert/
    Halte uns über den Fortgang am Laufenden.

  • #20

    Danke für deine Ratschläge und Hilfestellung- werde auf jeden Fall weiter berichten wenn es etwas neues gibt.


    Ich wollte halt einfach, aufgrund des Telefonats mit der Versicherung am Schadenstag- nicht gleich rechtlichen Beistand einsetzen.Für mich wäre nun die Abrechnung nach dem erstellten Gutachten zufriedenstellend.


    Sollte aber wie gesagt die Versicherung doch auf den Gedanken kommen zu kürzen, oder einen eigenen SV zu beauftragen, ist mein erster Gang der zum Fachanwalt(welchen muss man da überhaupt wählen für solche Fälle?), soll der dann sich drum kümmern.

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