Habe das Beispiel nur erwähnt da man daran sieht, daß der Geschädigte nur Anspruch auf Schadenersatz hat und nicht auf Auszahlung der Reparaturkosten in bar.
Wenn die Versicherung das Gutachten Deines SV akzeptiert ist‘s ja gut. Ich bin da etwas skeptisch.
Dein SV kann Dir jedenfalls als Vergleich dienen ob der Vorschlag der Versicherung oder deren Gutachter halbwegs korrekt ist.
Beim Gericht bestimmt der Richter dann wieder einen eigenen Gerichtsgutachter. Aber soweit wird es wohl nicht kommen.
Halte uns jedenfalls auf dem Laufenden, denn es ist immer interessant wie im Einzelfall reagiert wird.