Durch die StVZO kann es nicht verboten sein weil der Helm nicht den Zulassungsbestimmungen für Fahrzeuge unterliegt.
In der ECE 22-05 und -06 habe ich dazu auch noch nichts gefunden (der Shark Skwal (2) hat schließlich auch serienmäßige weiße oder grüne Beleuchtung), und selbst wenn: In D braucht man laut StVO nur einen Motorradhelm mit ausreichender Schutzwirkung, nicht zwangsläufig einen zugelassenen.
Die StVO ist der Knackpunkt!
Nach §33 "Verkehrsbeeinträchtigungen" Absatz 2 darf man "Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen [...] gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können" nicht dort anbringen oder verwenden, "wo sie sich auf den Verkehr auswirken können."
Wenn also die Rennleitung auf die Idee kommt, dein Helmbremslicht könnte mit einer roten Ampel etc. verwechselt werden, könntest du ein Ticket bekommen oder musst das Licht zumindest abschalten.