Lt meiner Erfahrung macht kein zusätzlicher Scheinwerfer ein Problem solange der mit einem eigenen Schalter deaktiviert werden kann.
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Ich bin ja ungern der Spielverderber, aber das ist für die gesamte EU geregelt, also auch für Österreich, und leider so nicht erlaubt.
Regelung Nr. 53 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen
Ab 6.1.1.2. geht es mit den Fernscheinwerfern los:
- Anzahl 1 oder 2
- Abstand zum Abblendscheinwerfer max. 200mm
- Abstand zueineinder auch nur max. 200mm
Das würde nicht nur viele Möglichkeiten versauen, die Scheinwerfer recht frei zu platzieren, da gibt es nämlich für Nebelscheinwerfer kaum Einschränkungen (siehe ab 6.10.3.), aber das große Problem kommt noch:
Laut 6.10.6. ist sogar die "Kombination [von Nebelscheinwerfern] mit einer anderen vorderen Leuchte ist nicht zulässig".
Nach 6.10.9. müssen Nebelscheinwerfer unabhängig vom Fernlicht geschaltet werden können, was für mich auch nicht gegeben ist, wenn der Schalter nur entweder Nebel- oder Fernlicht zulässt.
Ob diese - eigentlich geprüfte - Kombination aus Fern- und Nebelscheinwerfern überhaupt legal an Motorräder angebaut werden kann ist daher äußerst zweifelhaft.