Beiträge von -BW-

    Das ist vollkommen unbestritten.


    Aber auch geprüfte Beleuchtungseinrichtungen darf man nur entsprechend der Vorschriften, was in dem Fall die verlinkte EU-Regelung ist, montieren.

    Und bevor jemand losrennt und die Nummer für das Land nachguckt: Das ist aus o.g. Gründen der Anerkennung der Genehmigungen nicht relevant. Relevant wären aber alle anderen Kennzeichnungen auf den Scheinwerfern, um nachvollziehen zu können, als was sie geprüft sind.

    Ich bin ja ungern der Spielverderber, aber das ist für die gesamte EU geregelt, also auch für Österreich, und leider so nicht erlaubt.


    Regelung Nr. 53 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen


    Ab 6.1.1.2. geht es mit den Fernscheinwerfern los:
    - Anzahl 1 oder 2

    - Abstand zum Abblendscheinwerfer max. 200mm

    - Abstand zueineinder auch nur max. 200mm


    Das würde nicht nur viele Möglichkeiten versauen, die Scheinwerfer recht frei zu platzieren, da gibt es nämlich für Nebelscheinwerfer kaum Einschränkungen (siehe ab 6.10.3.), aber das große Problem kommt noch:


    Laut 6.10.6. ist sogar die "Kombination [von Nebelscheinwerfern] mit einer anderen vorderen Leuchte ist nicht zulässig".
    Nach 6.10.9. müssen Nebelscheinwerfer unabhängig vom Fernlicht geschaltet werden können, was für mich auch nicht gegeben ist, wenn der Schalter nur entweder Nebel- oder Fernlicht zulässt.
    Ob diese - eigentlich geprüfte - Kombination aus Fern- und Nebelscheinwerfern überhaupt legal an Motorräder angebaut werden kann ist daher äußerst zweifelhaft.

    Endlich schöne und kleine Zusatzscheinwerfer!


    ABER,

    ich finde es ehrlich gesagt unschön, dass Hepco & Becker in der Anleitung nur sehr oberflächlich auf die Zulassungsbestimmungen eingeht: "Beachten Sie die in Ihrem Land geltenden Zulassungsbestimmungen."
    Natürlich sind die Scheinwerfer geprüft und eintragungsfrei aber leider sind insgesamt nur 2 Fernscheinwerfer erlaubt. Da man bei den Zusatzscheinwerfern keine Einstellmöglichkeit hat, um das Fernlicht dauerhaft zu deaktivieren, muss man nämlich den oder die originalen Fernscheinwerfer außer Funktion setzen. Ansonsten hat man bei der nächsten HU oder in einer Kortrolle ein ernstes Problem inkl. Erlöschen der Betriebserlaubnis.

    Zumindest einen deutlichen Hinweis darauf hätte ich von einem deutschen Lieferanten schon erwartet, auch wenn sie für den Anbau eine Fachwerkstatt empfehlen.


    Mit reinen Nebelscheinwerfern hätte kein Kunde das Problem, aber vermutlich kaufen sie die Dinger auch nur ein und lassen sie labeln.

    Weißt du da mehr?

    Ist das wirklich ein CAN-BUS, der dann spinnt und Fehlermeldungen anzeigt oder ist die abweichende Frequenz nur eine gewollte Reaktion des Steuergeräte auf zu geringe Last, ähnlich wie beim lastabhängigen Relais? In beiden Fällen würde ja ein einstellbarer Widerstand helfen.

    Das ist unwahrscheinlich.

    Eine veränderte Blinkfrequenz ist ein eindeutiges Zeichen für ein Relais. Ein z.B. im Steuergerät integrierter Blinkgeber würde bei falscher Leistungsabgabe andere Zicken machen.

    Ich mag den NC-Motor ja auch, aber dieses künstliche Hochjubeln werde ich nie verstehen.

    Wenn man den angegebenen Verbrauch überhaupt vernünftig vergleichen kann, dann verbraucht die NX trotz geringerer Nennleistung bei höherer Nenndrehzahl und damit insgesamt deutlich höherem Drehzahlniveau und nahezu identischer Leistungsabgabe (denn beide sollten sich ja gleichschnell im Verkehr bewegen) nicht mehr als der superduper NC-Motor.